Kuwait Airways
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Bundesregierung will sich mit Flugverbot für Israeli nicht abfinden

Kuwait Airways A340-300
Kuwait Airways A340-300, © Ingo Lang, edition airside

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BERLIN - Die Bundesregierung will sich mit der Nichtbeförderung eines Israelis durch die Fluggesellschaft Kuwait Airways nicht abfinden.

"Wir haben den Botschafter in Kuwait inzwischen gebeten, diese Frage mit den zuständigen kuwaitischen Stellen" zu erörtern, sagte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth, der "Welt" (Online, Print: Samstag).

Das Landgericht Frankfurt hatte am Vortag die Klage eines Israelis abgewiesen, der von der Airline verlangt hatte, befördert und wegen Diskriminierung entschädigt zu werden.

Der Kläger hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Gesellschaft von seiner israelischen Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug und berief sich auf ein kuwaitisches Gesetz von 1964, das Vereinbarungen mit Israelis verbietet. Der Ölstaat in der Golfregion erkennt Israel nicht an. In der Vergangenheit war bei ähnlichen Klagen gegen Kuwait Airways in den USA und in der Schweiz gegen die Fluggesellschaft entschieden worden.

Staatsminister Roth betonte, er teile die Sorge zum Beförderungsverbot von Israelis durch Kuwait Airways. Auch wenn dieses auf ein Gesetz zurückgehe, "ist mir unverständlich, wenn im heutigen Deutschland ein Passagier allein aufgrund seiner Nationalität ein Flugzeug nicht besteigen kann". Das Gericht in Frankfurt hatte betont, das Antidiskriminierungsgesetz gelte nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft oder Religion, nicht aber wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit.

"Das ist ein beschämendes Urteil für die Demokratie und für Deutschland", sagte Nathan Gelbart, der Rechtsanwalt des Klägers. "Dieses Urteil kann nicht bestehen bleiben." Er kündigte Berufung an.
© dpa | 17.11.2017 16:17

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Beitrag vom 20.11.2017 - 12:07 Uhr
@Experte,
du hast mich irgendwie falsch verstanden. Mit meiner Antwort habe ich dir doch Recht gegeben, dass viele es hier anders sehen. Ich aber nicht.

Dieser Beitrag wurde am 20.11.2017 12:08 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 20.11.2017 - 11:25 Uhr
@CGNWAW schrieb
Hä? was hat das mit Gewaltenteilung zu tun, wenn das AA einem anderen Staat mitteilt, dass man keine Diskriminierung durch staatlcihe Unternehmen aus anderen Ländern duldet. Der Flug ging von Frankfurt ab, da hat die Bundesregierung sehr wohl das recht und ich meine die Pflicht sich einzumischen.
Also hat die Bundesregierung auch die Pflicht sich mit den Amerikanern anzulegen, weil ich (oder selbst der klagende Israeli) ohne ESTA dort nicht umsteigen darf, aber der Amerikaner schon?

Die Bundesregierung hat überhaupt keine Pflicht, sich in innere Angelegenheiten fremder Staaten einzumischen. Erst recht nicht zugunsten Dritter. Und erst recht nicht dann, wenn ein Staat seine eigenen Bürger anders behandelt als Ausländern (Stichwort ESTA). Als Deutscher kann ich nach Deutschland auch mit dem Personalausweis einreisen, während Ausländer teilweise einen Reisepass und ggf. auch ein Visum brauchen. Finden Sie das auch so kritikwürdig?

Um nichts anderes geht es hier, da der Israeli (das kann auch ein Arabischer sein) für den Umstieg eben keine Erlaubnis hatte.

Da vergleichen Sie Äpfel und Birnen. Das eine (ESTA) ist eine bloße Formalie, das andere sind Gründe, die in der Person desjenigen (Staatsangehörigkeit) liegen. So etwas lässt sich eben nicht so ohne weiteres heilen, ähnlich wie z.B. die (rechtmäßige) Mindestgröße für Piloten.

PS: Warum dürfen denn eigentlich die Amerikaner ganzen Staaten die Einreise (Umsteigen) verweigern, aber Kuwait nicht?

Genau darum geht es hier die ganze Zeit.
Beitrag vom 19.11.2017 - 17:11 Uhr
@CGNWAW schrieb
Hä? was hat das mit Gewaltenteilung zu tun, wenn das AA einem anderen Staat mitteilt, dass man keine Diskriminierung durch staatlcihe Unternehmen aus anderen Ländern duldet. Der Flug ging von Frankfurt ab, da hat die Bundesregierung sehr wohl das recht und ich meine die Pflicht sich einzumischen.
Also hat die Bundesregierung auch die Pflicht sich mit den Amerikanern anzulegen, weil ich (oder selbst der klagende Israeli) ohne ESTA dort nicht umsteigen darf, aber der Amerikaner schon?
Um nichts anderes geht es hier, da der Israeli (das kann auch ein Arabischer sein) für den Umstieg eben keine Erlaubnis hatte.


PS: Warum dürfen denn eigentlich die Amerikaner ganzen Staaten die Einreise (Umsteigen) verweigern, aber Kuwait nicht?


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