Insolvenz
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Air-Berlin-Piloten klagen gegen Freistellung
DÜSSELDORF - Piloten der insolventen Air Berlin haben beim Düsseldorfer Arbeitsgericht Klagen gegen ihre Freistellung eingereicht. Das Gericht hat für diesen Donnerstag (12.00 Uhr) Verhandlungstermine angesetzt.
Die Piloten waren widerruflich freigestellt wurden. Nach Ansicht der Kläger soll es aber nach wie vor Einsatzmöglichkeiten geben. Pilot und Co-Pilot machen zudem geltend, dass sie Flugeinsätze benötigen, um ihre Erlaubnis zum Führen von Flugzeugen eines bestimmten Typs zu behalten.
Die Eilbedürftigkeit wird auch darauf gestützt, dass derzeit aufgrund der widerruflichen Freistellung weder Arbeitslosengeld noch Gehälter gezahlt würden (Az.: 7 Ga 88/17; 10 Ga 89/17).
© dpa-AFX, aero.de | 23.11.2017 08:19
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Beitrag vom 24.11.2017 - 06:26 Uhr
Was hat die LH damit zu tun? Das ist Insolvenzrecht und Air Berlin. Anstatt hier auf die ausführenden Organe der Firmen zu schimpfen, sollte die Politik hier am Pranger stehen. Wie kann sowas in einem Land mit dieser Wirtschaftsleistung überhaupt zugelassen werden? Wo sind denn die Politiker mit entsprechenden sozialen Forderungen? Aber hier wäre es richtig auf die Firmen und ihre Lobbyisten zu schimpfen, auf die man aber als Politiker auch nicht hören muss.
Beitrag vom 23.11.2017 - 13:53 Uhr
dass derzeit aufgrund der widerruflichen Freistellung weder Arbeitslosengeld noch Gehälter gezahlt würden
Das ist ziemlich der Hammer. Speziell, da die Widerrufbarkeit ja zu keinerlei realem Vorteil für (die Reste von) Air Berlin führt.
Piloten oder sonstige Mitarbeiter brauchen die nie wieder.
Da kann man nur sagen: Auf zum Arbeitsrechtler. Und zwar fix.
Beitrag vom 23.11.2017 - 13:17 Uhr
Jetzt erzähle doch noch mal einer die AirBerliner würden fair behandelt. Kein Gehalt bezahlen aber auch nur widerruflich freistellen. Damit sind die Menschen nicht arbeitslos und bekommen auch kein ALG oder sonstige Leistungen (wie bsp. (Um)schulungen/Weiterbildung auf mal gelernte Berufe.
Wer sich arbeitssuchend meldet erkennt das Direktionsrecht des AG nicht mehr an und das führt evtl zu Nachteilen, sollte ein Betriebsübergang festgestellt werden.
Da wird ganz augenscheinlich finanzielle Not erzeugt um die Leute in billigere Verträge zu drängen.
Aber die LH Gruppe ist der große Retter....
Kommentare (3) Zur Startseite
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Das ist ziemlich der Hammer. Speziell, da die Widerrufbarkeit ja zu keinerlei realem Vorteil für (die Reste von) Air Berlin führt.
Piloten oder sonstige Mitarbeiter brauchen die nie wieder.
Da kann man nur sagen: Auf zum Arbeitsrechtler. Und zwar fix.
Wer sich arbeitssuchend meldet erkennt das Direktionsrecht des AG nicht mehr an und das führt evtl zu Nachteilen, sollte ein Betriebsübergang festgestellt werden.
Da wird ganz augenscheinlich finanzielle Not erzeugt um die Leute in billigere Verträge zu drängen.
Aber die LH Gruppe ist der große Retter....