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Gericht verbietet Lufthansa "Austro"-Aufschlag

Austrian Embraer E195
Austrian Embraer E195, © Michael Lassbacher

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WIEN - Die österreichischen Reisebüros haben im Kampf gegen Lufthansa-Gebühren einen Teilsieg vorm Kartellgericht errungen. Die Airline muss den sogenannten Österreich-Aufschlag für Flugtickets einstellen, darf also in Österreich für den identischen Flug nicht mehr verrechnen als in Deutschland.

Die neue 16-Euro-Buchungsgebühr ist hingegen okay. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Reisebüro-Fachverband in der Wirtschaftskammer (WKÖ) überlegt, den Obersten Gerichtshof einzuschalten, um auf ganzer Linie recht zu bekommen.

Die Lufthansa-Gruppe habe für die identische Flugleistung, wenn sie in Österreich gebucht wurde, oft weit mehr verlangt als wenn in Deutschland gebucht wurde, sagte Fachverbandsobmann Felix König am Dienstag. Das habe sowohl Reisebüros als auch Endkunden betroffen.

"Teilweise war es ab Österreich um 20, 60 oder über 100 Prozent teurer", so König. Die Lufthansa-Gruppe, zu der auch die AUA gehört, habe stets von Einzelfällen gesprochen. "Es waren viel zu viele Einzelfälle."

Das Kartellgericht hat sich auf die Seite der klagenden Reisebüros geschlagen und der Lufthansa-Gruppe laut einer Aussendung des Fachverbands einen sogenannten Abstellungsauftrag erteilt. "Damit dürfen bei den betreffenden Buchungen in Zukunft keine unterschiedlichen Preise und Konditionen mehr gegenüber österreichischen Kunden und Reisebüros verlangt werden", so der Fachverband.

Bei dem vor Gericht durchexerzierten Fall hat die Lufthansa-Gruppe über globale Reservierungssysteme am österreichischen Markt für die identische Flugleistung 65 Prozent mehr verlangt als in Deutschland.

Eine Niederlage mussten die heimischen Reisebüros hingegen bezüglich der neuen Buchungsgebühr (Distribution Cost Charge, DCC) hinnehmen. Diese hat das Kartellgericht nicht untersagt.

"Keine marktbeherrschende Stellung"

Die DCC ist ein Aufschlag, den die AUA-Mutter den Reisebüros seit Herbst 2015 verrechnet, wenn diese über globale Reservierungssysteme buchen. Die heimischen Reisebüros sehen sich dadurch diskriminiert. Die Fluglinie wolle die Reisebüros und Kunden dazu veranlassen, nur noch über die Lufthansa-Homepage zu buchen, so das Argument.

Das Kartellgericht sah das nicht so. Es gehe von einem Marktanteil der Lufthansa-Group von 12 Prozent in Europa aus und sehe daher am europäischen Markt keine marktbeherrschende Stellung, so der Fachverband.

Allerdings hätten die Richter festgehalten, dass in Österreich eine relative Marktbeherrschung der Gruppe gegenüber den Reisebüros vorliege. Der Grund sei, dass die Reisebüros auf die Buchungsmöglichkeit bei der Lufthansa-Gruppe angewiesen seien. Daher dürfe die Airline die heimischen Reisebüros nicht diskriminieren oder ihnen unangemessene Preise verrechnen.

Einen Missbrauch der relativen marktbeherrschenden Stellung habe das Kartellgericht aber nicht gesehen, da der Aufschlag nicht eindeutig überhöht sei. "Die Reisebüros teilen diese Rechtsansicht hinsichtlich der DCC nicht und überlegen, den diesbezüglichen Beschluss des Kartellgerichts vom Obersten Gerichtshof überprüfen zu lassen", kündigte König an.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Michael Lassbacher | 13.12.2017 08:09


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