Klage abgewiesen
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Airbus durfte Startbahn in Finkenwerder verlängern

Airbus Finkenwerder
Airbus Finkenwerder, © aero.de

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HAMBURG - Mehr als zehn Jahre nach Verlängerung der Start- und Landebahn für das Airbus-Werk Hamburg-Finkenwerder hat das Verwaltungsgericht Hamburg ein Klage dagegen als unzulässig zurückgewiesen.

Naturschutzverbände und Privatpersonen hatten damals ein 100 Quadratmeter großes Sperrgrundstück gekauft, um die Verlängerung der Startbahn zu verhindern. Die Verlängerung wurde damals benötigt für die geplante Frachtversion des Großraum-Flugzeugs A380, die jedoch nie gebaut wurde.

Die Klage der Startbahn-Gegner war rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig, wie das Verwaltungsgericht nun urteilte. Sie hätten das Grundstück nur gekauft, um sich ein Klagerecht zu verschaffen, das sie sonst nicht besessen hätten.

Das Klagerecht des Eigentümers solle aber den Schutz des Eigentums gewährleisten, nicht umgekehrt das Eigentum ein ansonsten nicht vorhandenes Klagerecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Kläger können die Zulassung der Berufung beantragen.
© dpa-AFX, aero.de | 12.02.2018 18:13


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