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Ryanair wagt sich zurück nach Frankreich

Ryanair CEO Micheal O'Leary
Ryanair CEO Micheal O'Leary, © Ryanair

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DUBLIN – Ryanair will zwei Basen in Frankreich eröffnen. Damit wagt sich der Billigflieger, der momentan länderübergreifend in Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen steht, zurück in die europäische Hochburg gewerkschaftlicher Bewegungen.

Der Billigflieger hatte zwischen 2007 und 2010 bereits eine Basis in Marseille, die er jedoch wieder geschlossen hat: damals hat Ryanair einen Streit mit Gewerkschaften verloren, die ihr vorwarfen, französisches Arbeitsrecht zu missachten. Ein Gericht hat den Gewerkschaften 2013 Recht gegeben.

Nun haben französische Gewerkschaften offenbar eine begrenzte Präsenz der Airline akzeptiert. Ryanair möchte laut Vertriebschef David O‘Brian an beiden der möglichen Basen jeweils fünf Flugzeuge stationieren. Ihm zufolge hat sich das Airline-Management mit Vertretern der Flughäfen Nantes, Bordeaux, Marseille, Lyon und Toulouse getroffen.

Verhandlungen über die Anerkennung französischer Gewerkschaften laufen. In Großbritannien hat Ryanair bereits die Piloten-Gewerkschaft BALPA anerkannt, in anderen europäischen Ländern verlaufen die Verhandlungen schleppend. In Spanien drohte zuletzt die Gewerkschaft Sepla damit, die Airline vor Gericht zu bringen.

Ryanair fliegt seit Jahren Ziele in Frankreich an, jedoch ohne eigene Basis in dem Land – das Arbeitsvertragssystem des Billigfliegers hat bisher verhindert, dass er in Frankreich Wurzeln schlägt. Laut Airlinechef Michael O’Leary stellen die möglichen Verhandlungsergebnisse mit Gewerkschaften in Irland, Deutschland, Belgien, Italien und Spanien kein Wachstumshindernis für die Airline dar.

In Spanien will Ryanair im Jahr 2019 neun Prozent expandieren und dort in der kommenden Wintersaison bereits 29 neue Routen anbieten.
© aero.de, Bloomberg | 14.02.2018 11:03

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Beitrag vom 14.02.2018 - 12:34 Uhr
Keine Sorge Michael, dieses Mal wird es klappen. Wenn ein Land in bester Manchesterkapitalismus-Manier von einem ehemaligen Goldman-Banker verwaltet wird, hat man schließlich keine Repressalien zu befürchten, wenn man als Unternehmer Sozialbetrüger ist. Beim Arbeitnehmer hingegen sieht es etwas anders aus... Die Staatsanwaltschaft Koblenz lässt grüßen!


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