Airbus
Älter als 7 Tage

Eurofighter-Ermittlungen teilweise eingestellt

Airpower 2011 Zeltweg
Eurofighter EF-2000 Typhoon S , © Gerhard Vysocan

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MÜNCHEN - Nach Verhängung eines Millionen-Bußgelds gegen Airbus im Zusammenhang mit dem Verkauf von Eurofighter Jets an Österreich hat die Staatsanwaltschaft München ihre Ermittlungen gegen einen Teil der Beschuldigten eingestellt.

Gegen fünf von ihnen seien diese vorläufig und gegen einen weiteren Beschuldigten endgültig eingestellt worden, sagte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag. Über das Thema hatte auch die österreichische Recherche-Plattform "Addendum" berichtet.

Wann der gesamte Komplex abgeschlossen werde, lasse sich derzeit noch nicht absehen, sagte die Sprecherin mit Blick auf die verbleibenden zehn Beschuldigten.

Erst im Februar hatte die Behörde ein Bußgeld von 81,25 Millionen Euro gegen den Luftfahrt- und Rüstungskonzern erlassen. Dabei ging es um eine Ordnungswidrigkeit der fahrlässigen Aufsichtsverletzung im Zusammenhang mit undurchsichtigen Geldflüssen beim Verkauf von 18 Eurofightern an Österreich.

In Wien liefen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dagegen wegen des Verdachts auf Betrug, Bestechung, Geldwäscherei und Untreue weiter, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA unter Berufung auf einen Behördensprecher gemeldet hatte.

Airbus hatte das Bußgeld nach Angaben der Staatsanwaltschaft München akzeptiert. Die seit 2012 laufenden Ermittlungen gegen Mitarbeiter und Geschäftspartner des Konzerns hätten keine Nachweise ergeben, dass es bei dem Eurofighter-Verkauf zu Bestechungszahlungen gekommen sei. Die Staatsanwaltschaft beanstandet aber Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an zwei Firmen in Großbritannien.

Von dort seien die Gelder "unter Umgehung der unternehmensinternen Kontrollen großteils ohne belegbare Gegenleistung für unklare Zwecke verwendet" worden, hieß es unter anderem zur Begründung.

Der Kampfjet-Kauf sorgt in Österreich seit Jahren für innenpolitischen Wirbel. Die Alpenrepublik hatte im vergangenen Jahr Strafanzeige gestellt und Schadenersatz gefordert - sie sei über Ausstattung und Lieferfähigkeit der Abfangjäger getäuscht worden. Airbus hatte dies als "konstruiert und juristisch substanzlos" zurückgewiesen.
© dpa-AFX, aero.de | 08.03.2018 16:21


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