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Al-Wazir erhöht den Druck auf Ryanair

Ryanair Boeing 737-800
Ryanair Boeing 737-800, © Ryanair

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WIESBADEN - Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) erhöht wegen der vielen verspäteten Landungen nach 23 Uhr den Druck auf Ryanair. Das Ministerium prüft, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Die Flugdaten der besonders häufig verspäteten Flüge am Frankfurter Airport seien dem zuständigen Regierungspräsidium zur Prüfung übergeben worden, teilte der Minister am Donnerstag in Wiesbaden mit. Die Experten sollen nun feststellen, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Falls das der Fall sei, werde es entsprechende Sanktionen geben, kündigte Al-Wazir an. Erwiesene Verstöße gegen das Nachtflugverbot könnten im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

Nach Angaben des Ministers handelt es sich bei den Verspätungen vor allem um Flüge aus Barcelona und London-Stansted. "Diese beiden Verbindungen reißen besonders häufig die 23-Uhr-Grenze am Frankfurter Flughafen, so dass der Verdacht nahe liegt, dass dafür die Flugplangestaltung ursächlich ist."

Die mit dem Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2007 festgelegten Nachtflugbeschränkungen für den Flughafen Frankfurt sehen nach Angaben des Ministeriums vor, dass auch Landungen nach 23 Uhr bis spätestens 23.59 Uhr ausnahmsweise zulässig sein können.

Landungen nach 23 Uhr stellten daher nicht automatisch eine Verletzung des Nachtflugverbots dar. Entscheidend sei deswegen, ob sich die Verspätungen bereits aus der Flugplangestaltung ergeben.
© dpa-AFX | 12.04.2018 11:21

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Beitrag vom 12.04.2018 - 19:07 Uhr
Wenn man Ryanair weh tun will, kann man das ganze übrigens viel einfacher machen.
Man ändert die Gebührenordnung des Flughafens und verlangt für verspätete Flüge in der Zeit nach 23 Uhr einfach ein Vielfaches der aktuellen Gebühren. Spätestens dann lohnt sich das nicht mehr und die Flüge werden pünktlich oder gestrichen.

Stimme vollkommen zu - die Sache hat nur einen Haken:
Änderungen an der Gebührenordung inklusive Zuschlägen müssen von Fraport beantragt werden und werden vom Land Hessen dann lediglich genehmigt- oder auch nicht.
Fraport wird jedoch garantiert nicht Ryanair oder einen anderen Billigheimer benachteiligen, von denen sie sich ja so großes Wachstum versprechen.
Verspätungen bzw Verstöße gegen das Nachtflugverbot sind Fraport selbst nun mal komplett egal.
Hier ist leider der Bock der Gärtner.

Da bleibt dann nur die angedrohte Ordungswidrigkeit, wenn sie auch - da stimme ich zu - keine wirklich realistische Option ist.

Dieser Beitrag wurde am 12.04.2018 19:10 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 12.04.2018 - 17:06 Uhr
Ryanair hat vor ein paar Monaten bereits auf die Verspätungen reagiert, indem sie Piloten der Spätschicht schneller fliegen lassen haben als der Flugplan berechnet wurde. Dadurch kamen wir eine Zeit lang regelmäßig 20-30min früher an als geplant.

Das Problem war nur dass dann Ryanair bemerkt hat, dass sie der Besatzung (da diese für geplante Flugzeit, nicht für die wahre Flugzeit bezahlt werden) plötzlich zu viel gezahlt haben.

Jetzt ist es so, dass die Besatzung der Spätschicht immer noch schneller fliegt, jedoch die Flugpläne auch damit rechnen, sodass man gezwungen ist am Maximum zu fliegen um halbwegs pünktlich anzukommen. Umd das noch ohne unvorhergesehene Delays...

Ich glaube dass das größte Problem das ist, dass 4 Sektoren Tage mit 25 min Turnaround Zeit einfach nicht pünktlich zu machen ist und deshalb so geplant werden müsste, dass diese 4 Sektoren Tage spätestens um 22 Uhr enden. So hat man genügend Puffer

Damit haben Sie den Grund für die Verspätungen ziemlich gut beschrieben.

Was die Frage des Bußgeldes betrifft, so muss man den Leuten hier mal klar machen, dass wir uns dabei im Bereich der Strafprozessordnung bewegen.
Das bedeutet nichts anderes, als dass die Strafverfolgungsbehörde zunächst einen objektiven Verstoß, der bußgeldbewährt ist, feststellen und beweisen muss. Als nächstes ist dann noch die Vorwerfbarkeit der Handlung zu beweisen.
Dann kommt es noch darauf an, ob es vorsätzlich oder fahrlässige Verstöße sind, weil bei Fahrlässigkeit i.d.R. nur das halbe Bußgeld verhängt werden kann und das auch nur, wenn die Fahrlässigkeit in der Vorschrift explizit bußgeldbewährt ist.
Wenn das alles bewiesen ist, kann das Bußgeld unter Ausübung des Ermessens festgesetzt werden. Und dann ist der Einspruch dagegen möglich, der dann vor dem Amtsgericht verhandelt werden muss.
Das ganze Getöse um Bußgelder ist also nichts als PR von Politikern und unwissendes Gerede mancher Forenteilnehmer.
Dass man über den Verfall nach OWiG viel einfacher an die kompletten Einnahmen zu dem schuldhaft verspäteten Flug kommen kann, wissen Politiker natürlich nicht.

Wenn man Ryanair weh tun will, kann man das ganze übrigens viel einfacher machen.
Man ändert die Gebührenordnung des Flughafens und verlangt für verspätete Flüge in der Zeit nach 23 Uhr einfach ein Vielfaches der aktuellen Gebühren. Spätestens dann lohnt sich das nicht mehr und die Flüge werden pünktlich oder gestrichen.
Beitrag vom 12.04.2018 - 14:25 Uhr
Herr stellv. Ministerpräsident geht im Oktober in den Vorruhestand
Maifeiertage, Sommerferien, Herbsturlaub
Von dem kommt nix mehr.
Papiertiger.



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