Einstweilige Verfügung
Älter als 7 Tage

Arbeitsgericht stoppt Betriebsratswahl bei SunExpress

SunExpress Boeing 737-800WL
SunExpress Boeing 737-800WL, © Ingo Lang

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FRANKFURT - Die Airline SunExpress hat beim Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung erwirkt und damit die Wahl eines Betriebsrates des Cockpit– und Kabinenpersonals vorerst gestoppt.

Damit kann bis zu einer abschließenden Entscheidung vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt die Wahl eines Betriebsrats nicht fortgeführt werden.

Die Gewerkschaften Vereinigung Cockpit (VC) und Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) zeigen sich enttäuscht von der Entscheidung. Bei einer Beschäftigtenzahl von über eintausend Mitarbeitern, wie das auch im Flugbetrieb der SunExpress der Fall ist, besteht in fast allen deutschen Betrieben ein Betriebsrat.

"Es ist völlig unverständlich, warum ausgerechnet in einem so stark sicherheitsrelevanten Bereich wie einem Flugbetrieb keine Mindeststandards von betrieblicher Mitbestimmung gelten sollen", sagt VC-Tarifexperte Markus Germann, "wir halten diese Entscheidung für falsch, weil sie einer EU-Richtlinie widerspricht, wir werden in Berufung gehen."

SunExpress begründet seine ablehnende Haltung mit dem "kontinuierlichen, konstruktiven Dialog auf allen Hierachieebenen, insbesondere zwischen Management und Mitarbeitern", für den eine dritte Partei wie ein Betriebsrat "nicht notwendig" sei.


Außerdem sieht Billigflieger den Weg der Gewerkschaften als unrechtmäßig an, da laut Betriebsverfassungsgesetz für das fliegende Personal zunächst ein Tarifvertrag abgeschlossen werden müsse, der eine Personalvertretung regelt. Einen Tarifvertrag lehnt die Airline, deren Flugzeuge auch für die Lufthansa-Tocher Eurowings fliegen, ab.

Das Frankfurter Arbeitsgericht hat sich nun dieser Sicht angeschlossen. Es fehle eine gesetzliche Grundlage für eine Betriebsratswahl, da der Flugbetrieb nicht dem Betriebsverfassungsgesetz unterliege, so die Begründung. Die Wahl eines Betriebsrats sei dort ohne Tarifvertrag nichtig. Auch eine EU-Richtlinie zu Personalvertretungen widerspreche dem nicht.

Flugbegleiter und Piloten von SunExpress haben unterdessen mit Unterstützung der Gewerkschaften bereits einen Wahlvorstand gewählt.
© aero.de | 19.04.2018 11:11

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Beitrag vom 20.04.2018 - 12:40 Uhr
>>>> SunExpress begründet seine ablehnende Haltung mit dem "kontinuierlichen, konstruktiven Dialog auf allen Hierachieebenen, insbesondere zwischen Management und Mitarbeitern", für den eine dritte Partei wie ein Betriebsrat "nicht notwendig" sei.

Und weil der Dialog besonders zwischen Management und Mitarbeitern so kontinuierlich und konstruktiv auf allen Hierarchieebenen ist, hat SunExpress das Gericht für eine Einstweilige gegen die Mitarbeiter und deren Wunsch nach einem BR aufgesucht?
Was ein verlogenes Pack!

Dieser Beitrag wurde am 20.04.2018 12:41 Uhr bearbeitet.


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