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Beitrag vom 07.06.2018 - 10:41 Uhr
Beitrag vom 07.06.2018 - 10:13 Uhr
©CGNWAW:
Was nun islamische Paralleljustiz in Deutschland damit zu tun haben soll, dass eine Internationale Organisation nicht von Frauen geleitet werden kann, verstehe ich nicht.
Ihre in den Raum gestellte Frage war „wir machen Frauenrechte also davon abhängig, was einige rückwärtsgewandte Kulturen denken?“. Meine Gegenthese dazu war, dass wir das nicht nur im Ausland machen, sondern bereits im Inland. Sprich, die Antwort hierauf „Ja, das tut Deutschland. Sogar im Inland“ ist.
Dementsprechend ist eine Rücksichtnahme auf die islamischen IATA-Mitglieder (die ja grundsätzlich mal freiwillige Mitglieder sind und auch Mitgliedsbeiträge entrichten) weniger abwegig, als sie das in Form ihrer Frage in den Raum gestellt haben. Ich persönlich finde das auch nicht gerade schön; ist aber einfach mal Realität.
Das mit der islamischen Paralleljustiz in Deutschland muss ich vielleicht ein wenig eingehender ausführen.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass das Problem der islamischen Paralleljustiz in Deutschland gerne unter den Teppich gekehrt wird. Und dementsprechend erst recht nicht dagegen angegangen wird. In Großbritannien ist es sogar schon so, dass eine islamische Paralleljustiz offiziell akzeptiert wird (auch wenn diese – zugegeben – nicht unbedingt rechtlich vollziehbare Titel produzieren können).
Nun gibt es im deutschen Recht abdingbare und unabdingbare Rechtsvorschriften.
Grundsätzlich könnte man sagen, dass man in Bezug auf abdingbare Rechtsvorschriften eine (islamische) Paralleljustiz tolerieren könnte (eben, weil es sich um abdingbares Recht handelt). Bereits dies halte ich jedoch aus grundsätzlichen Erwägungen für problematisch, weil die (freiwilligen) Gütevorschläge auf dem deutschen Recht fremden rechtlichen und ethischen Grundannahmen beruhen.
Bei unabdingbaren Rechtsvorschriften (zum Beispiel Strafrecht) sollte es klar sein, dass es hier nichts zu tolerieren gibt. Wenn man jedoch bei abdingbaren Rechtsvorschriften eine Paralleljustiz toleriert, ermuntert man bestimmte Personengruppen, auch bei eigentlich unabdingbarem Recht auf die Paralleljustiz zurückzugreifen. Und genau das passiert.
Ein weiteres Problem ist, dass die Grenzen zwischen abdingbarem und unabdingbarem Recht fließend sind. Aufgrund von Mehr-Ehen entstehen beispielsweise Unterhaltsansprüche (bis zu einem gewissen Grad abdingbar), aber auch Rechte auf gesetzlich garantierte Sozialleistungen. All das basiert auf dem eigentlich unabdingbaren Personenstandsrecht.
Darüber hinaus sollten Sie sich vielleicht mal ein paar aktuelle deutsche Gerichtsentscheidungen anschauen
https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/deutschland/H%C3%A4lt-die-Scharia-Einzug-in-deutsche-Gerichte-article3311722.html
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/bundesverwaltungsgericht-syrer-trotz-zweitfrau-eingebuergert-a-1210353.html
Lieber CGNWAW. Wir können gerne weiter diskutieren – gerne auch kontrovers. Die Diskussion sollte jedoch in den Kategorien „richtiges Argument“ und „falsches Argument“ erfolgen, und nicht in den Kategorien „Argument von der falschen Seite“ und „Argument von der richtigen Seite“.
@admin: Ich weiß, dass das langsam OT wird.
Anderung von 10:45 Uhr: Neuformatierung der Links - die wurden nicht korrekt dargestellt
Dieser Beitrag wurde am 07.06.2018 10:47 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 07.06.2018 - 08:52 Uhr
Kommentare (11) Zur Startseite
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>Zudem ist meine Erfahrung, dass meine Kolleginnen (bzw. meine Chefin) bei Geschäftsverhandlungen selbst in Saudi Arabien immer ernst genommen wurden. Die Wirtschaftseliten in den arabischen Ländern können das sehr wohl trennen.
Diese Aussage würde mein Argument gegen eine Frau an der IATA-Spitze entkräften. Haben Sie dazu irgendeine belastbare und zitierbare Quelle? Wie sieht es in anderen islamischen Ländern aus?
Was nun islamische Paralleljustiz in Deutschland damit zu tun haben soll, dass eine Internationale Organisation nicht von Frauen geleitet werden kann, verstehe ich nicht.
Ihre in den Raum gestellte Frage war „wir machen Frauenrechte also davon abhängig, was einige rückwärtsgewandte Kulturen denken?“. Meine Gegenthese dazu war, dass wir das nicht nur im Ausland machen, sondern bereits im Inland. Sprich, die Antwort hierauf „Ja, das tut Deutschland. Sogar im Inland“ ist.
Dementsprechend ist eine Rücksichtnahme auf die islamischen IATA-Mitglieder (die ja grundsätzlich mal freiwillige Mitglieder sind und auch Mitgliedsbeiträge entrichten) weniger abwegig, als sie das in Form ihrer Frage in den Raum gestellt haben. Ich persönlich finde das auch nicht gerade schön; ist aber einfach mal Realität.
Das mit der islamischen Paralleljustiz in Deutschland muss ich vielleicht ein wenig eingehender ausführen.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass das Problem der islamischen Paralleljustiz in Deutschland gerne unter den Teppich gekehrt wird. Und dementsprechend erst recht nicht dagegen angegangen wird. In Großbritannien ist es sogar schon so, dass eine islamische Paralleljustiz offiziell akzeptiert wird (auch wenn diese – zugegeben – nicht unbedingt rechtlich vollziehbare Titel produzieren können).
Nun gibt es im deutschen Recht abdingbare und unabdingbare Rechtsvorschriften.
Grundsätzlich könnte man sagen, dass man in Bezug auf abdingbare Rechtsvorschriften eine (islamische) Paralleljustiz tolerieren könnte (eben, weil es sich um abdingbares Recht handelt). Bereits dies halte ich jedoch aus grundsätzlichen Erwägungen für problematisch, weil die (freiwilligen) Gütevorschläge auf dem deutschen Recht fremden rechtlichen und ethischen Grundannahmen beruhen.
Bei unabdingbaren Rechtsvorschriften (zum Beispiel Strafrecht) sollte es klar sein, dass es hier nichts zu tolerieren gibt. Wenn man jedoch bei abdingbaren Rechtsvorschriften eine Paralleljustiz toleriert, ermuntert man bestimmte Personengruppen, auch bei eigentlich unabdingbarem Recht auf die Paralleljustiz zurückzugreifen. Und genau das passiert.
Ein weiteres Problem ist, dass die Grenzen zwischen abdingbarem und unabdingbarem Recht fließend sind. Aufgrund von Mehr-Ehen entstehen beispielsweise Unterhaltsansprüche (bis zu einem gewissen Grad abdingbar), aber auch Rechte auf gesetzlich garantierte Sozialleistungen. All das basiert auf dem eigentlich unabdingbaren Personenstandsrecht.
Darüber hinaus sollten Sie sich vielleicht mal ein paar aktuelle deutsche Gerichtsentscheidungen anschauen
https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/deutschland/H%C3%A4lt-die-Scharia-Einzug-in-deutsche-Gerichte-article3311722.html
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/bundesverwaltungsgericht-syrer-trotz-zweitfrau-eingebuergert-a-1210353.html
Lieber CGNWAW. Wir können gerne weiter diskutieren – gerne auch kontrovers. Die Diskussion sollte jedoch in den Kategorien „richtiges Argument“ und „falsches Argument“ erfolgen, und nicht in den Kategorien „Argument von der falschen Seite“ und „Argument von der richtigen Seite“.
@admin: Ich weiß, dass das langsam OT wird.
Anderung von 10:45 Uhr: Neuformatierung der Links - die wurden nicht korrekt dargestellt
Dieser Beitrag wurde am 07.06.2018 10:47 Uhr bearbeitet.
Naja, vielleicht sollten wir unser hohes deutsches Ross in Punkto Gleichberechtigung etwas zügeln ...
Welche großen deutschen Lobby-Organisationen, generell oder in der Luftfahrt, werden denn durch Frauen geführt?
Ist ja nicht so, dass Frauen in Führungspositionen nur in islamischen Ländern Widerständen ausgesetzt sind.