Verwandte Themen
Die Behörde erklärte mit dieser Präzedenzentscheidung, dass staatliche Flughäfen den Airlines die gleichen Förderungen gewähren dürfen wie privat betriebene Airports. Die Marketingbeiträge des Flughafens Bratislava an Ryanair seien ein legales Mittel zur Stimulation zusätzlichen Wachstums und stellen damit keine Staatshilfe dar.
Aus Sicht von Ryanair folge diese Entscheidung klar den kommerziellen Realitäten, die in den Neunzigerjahren durch die EU-weite Liberalisierung des Flugverkehrs entstanden sind.
Ryanair verweist auf ähnlich lautende Klagen seitens einiger Hochpreisairlines zu ihren Verträgen mit den Flughäfen Alghero, Pau, Lübeck, Frankfurt-Hahn, Berlin-Schönefeld, Tampere und Aarhus und fordert nun die Rücknahme dieser Klagen. Aus Sicht von Ryanair beseitigt die Entscheidung der Kommision die bisherige Unsicherheitzur Legalität regionaler Förderungen von Lowfaremärkten.
© Edition Airside, Wien | Abb.: Ryanair | 28.01.2010 13:33
Kommentare (0) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.