Schwere Störung
Älter als 7 Tage

BFU: Ryanair B737 unterschritt IFR-Mindesthöhe deutlich

Ryanair
Ryanair Boeing 737-800, © Allgäu Airport Memmingen

Verwandte Themen

BRAUNSCHWEIG - Eine Boeing 737-800 der Fluggesellschaft Ryanair ist bei einem missglückten Sichtanflug auf den Airport Memmingen dem Boden gefährlich nahe gekommen. In ihrem aktuellen Monatsbulletin stuft die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) den Vorfall vom 23. September als "schwere Störung" ein. Die Boeing habe die Sicherheitsmindesthöhe von 1.000 Fuß AGL im Anflug auf Memmingen unterschritten, stellt die BFU in ihrem Bericht fest.

Erst nach Erreichen einer Resthöhe von 450 Fuß nahm die Crew mit einem Fehlanflugverfahren wieder Höhe auf. Das Bodenannährungswarnsystem löste im Cockpit laut BFU bereits "Caution Terrain" und "Terrain, Terrain, Pull Up" Alarme aus als die Piloten etwa 4 NM vor der Piste 24 durchstarteten. 

Im zweiten Anflug landete die Boeing sicher in Memmingen. An Bord des Flugs FR-3214 aus Manchester befanden sich 135 Passagiere und sechs Mitglieder der Besatzung.

In einer Email an den Onlinedienst "The Aviation Herald" widersprach Ryanair der Darstellung des Vorfalls seitens der BFU. Für den Anflug habe es keine vorgeschriebene Sicherheitsmindesthöhe von 1.000 Fuß gegeben. Ryanair forderte "The Aviation Herald" auf, einen Artikel zu dem Zwischenfall von der Seite zu entfernen und sich bei der Fluggesellschaft zu entschuldigen.


Die BFU lässt den Einwand der Fluggesellschaft allerdings nicht gelten. Die Piloten müssten auch bei einem manuellen Anflug die allgemeinen Instrumentenflugregeln (IFR) einhalten, die eine Sicherheitsmindesthöhe von 1.000 Fuß vorschrieben, sagte ein mit dem Vorfall vertrauter Mitarbeiter der BFU am Mittwoch gegenüber aero.de.

Die BFU gehe allerdings nicht bei jeder Unterschreitung der IFR-Mindestflughöhe automatisch von einem sicherheitsrelevanten Ereignis aus, ergänzte der Mitarbeiter. Im vorliegenden Fall sei vor allem "die Zahl von 450 Fuß" der Grund für die Behörde gewesen, den Vorfall näher zu untersuchen und letztlich als schwere Störung einzustufen.

In der Klassifikation der BFU beschreibt der Begriff der schweren Störung einen Beinaheunfall. Die nur knapp vermiedene Bodenberührung mit einem nicht außer Kontrolle geratenen Luftfahrzeug wird von der BFU dabei sogar als exemplarische Fallgruppe der schweren Störung verwendet.

Ryanair musste sich erst im September Fragen zur Sicherheit ihres Flugbetriebs stellen lassen, nachdem drei Flüge in Spanien wegen zu Neige gehenden Treibstoffs bevorzugte Landungen anmelden mussten. Kurz zuvor wurde ein Vorfall aus dem Jahr 2011 bekannt, bei dem eine 737 des irischen LCC trotz eines Kontakts mit einem anderen Flugzeug am Boden gestartet war. 
© aero.de | Abb.: The Boeing Company | 05.12.2012 16:50

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Beitrag vom 11.12.2012 - 23:23 Uhr
Sinkrate bei 942' AGL - 3.280 Ft/min
Sinkrate bei 553' AGL - 1.740 Ft/min

Es ist wirklich viel... Sogar für Menschen...
Beitrag vom 05.12.2012 - 19:26 Uhr
@beide, ja stimmt. Aber wie gesagt: Es sind halt auch nur Menschen und die Warnmechanismen haben ja funktioniert. (Keiner sagt was von schlechter techn. Ausstattung)
Und@Air Tommy: Es gibt im Luftverkehr unglaublich viele Artikel "ohne Grund", wobei ich bei diesem zustimmen würde, dass er es nicht ist.
Beitrag vom 05.12.2012 - 17:26 Uhr
schlechte technische ausstattung hin oder her, wenn eine maschine 4nm (7,4km) von der runways entfernt eine höhe von 450ft (137m) aufweist, haben die piloten ihren job nicht gemacht. im übrigen ist es doch die rwy24, welche über ein ILS verfügt, also müssen die piloten weit unterhalb des glideslopes gewesen sein, unabhängig davon ob sie nun ein ILS-approach fliegen oder auf sicht.


Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 03/2024

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden