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Bußgeld gegen TUIfly-Kapitän wegen später Landung in Frankfurt

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DARMSTADT - Weil er nach 23.00 Uhr auf dem Frankfurter Flughafen gelandet ist, muss ein Kapitän der Gesellschaft TUIfly 2.500 Euro Geldbuße zahlen. Die Maschine aus Las Palmas hatte am 27. Januar wegen schlechten Wetters nicht wie geplant in Zweibrücken landen können.

Sie hätte allerdings auch nach Köln/Bonn ausweichen können und nicht auf den bereits für die Nacht geschlossenen Flughafen Frankfurt. Diese Entscheidung habe die TUI-Flugzentrale getroffen, sagte ein TUI-Sprecher. Das Unternehmen werde daher die Buße zahlen.
© dpa | 16.04.2013 16:43

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Beitrag vom 19.04.2013 - 09:34 Uhr
Ich habe in Köln schon ganz Nächte durchgefeiert.
Was Brille wahrscheinlich meinte ist das Problem, dass in CGN zwischen 23 und ca. 1:30 gerne mal die Hölle los ist, weil die Luft voll ist mit UPS, FedEx und anderen Frachtröhren.
Ich könnte mir durchaus auch vorstellen FRA als die sicherere Alternative anzusehen und dann auch da hin zu fliegen. Allerdings muss man dann auch so argumentieren und nicht eine Entscheidung aus einem Büro ohne Fenster vorschieben. Wenn der Richter dann meint das Bußgeld sei rechtens, dann iss datt halt so.
Wenn die Entscheidung im Cockpit aus Kostengründen für die Firma so gefällt wurde schließe ich mich der Meinung von gyps an.

Jo, die Vermutung ist richtig, aber auch ich schließe mich gyps_ruepelli an, wenns nur ums Geld ging.
Beitrag vom 19.04.2013 - 08:01 Uhr
2 Beiträge gelöscht
Fly-away
Moderator
Beitrag vom 18.04.2013 - 22:06 Uhr
Der Lotse wird in der Öffentlichkeit gerne mit dem verkehrsregelnden Polizisten verglichen. Dem ist allerdings nicht so. Auch in diesem Fall ist der Lotse nur bedingt weisungsbefugt.
Die Aufgabe des Lotsen ist (ich trete jetzt mit meiner einfach-plakativen Beschreibung hoffentlich keinem ATC'ler auf die Füsse) primär die Staffelung der Flugzeuge. Sprich er muss sicherstellen, dass Sicherheitsabstände eingehalten werden und Bahnen, wie Lufträume frei sind dass keine Kollisionsgefahr besteht und gibt entsprechende Anweisungen, die dann auch von den Piloten zu befolgen sind.
Wenn aus seiner Sicht keine Sicherheitsbedenken gegen die Landung sprechen, dann bekommt der Pilot auch eine entsprechende Landefreigabe. Vielleicht wird er den Piloten auf die Uhrzeit und entsprechende Beschränkungen hingewiesen haben, doch ist dies nicht die Aufgabe der Flugsicherung.
Hier kommt nun die Luftaufsicht ins Spiel, die nach einer entsprechenden Landemeldung (oder evtl auch Anzeige) aktiv wird.


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