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Deutschland und die Schweiz einigen sich auf Fluglärm-Staatsvertrag

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Flughafen Zürich aus der Vogelperspektive, © Unique
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ZÜRICH - Nach jahrelangem Streit haben sich Deutschland und die Schweiz auf einen Fluglärm-Staatsvertrag geeinigt. Die Flüge des Airports Zürich werden demnach neu geregelt. In den Abendstunden werde früher als bisher nur noch über Schweizer Gebiet geflogen, teilten Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und seine Schweizer Kollegin Doris Leuthard (CVP) am Montag mit. Die deutschen Regionen im Schwarzwald und am Bodensee würden dadurch entlastet.

Im Gegenzug verzichte Deutschland auf die bislang geforderte Begrenzung der Flugzahlen und lasse morgens mehr Flüge zu. Auf dem Weg nach Zürich fliegen die meisten Maschinen über Süddeutschland. Dort gibt es seit Jahren Widerstand.

"Mit der Einigung zerschlagen wir einen dicken Knoten und lösen einen jahrelangen Konflikt mit der Schweiz", sagte Ramsauer. "Es wird künftig mehr Ruhe über deutschem Himmel geben." Das seit 2003 geltende Nachtflugverbot bleibe erhalten. Die Schweizer Ministerin Leuthard sagte: "Mit diesem Kompromiss können beide Seiten gut leben."

Anfang März hatten die Verhandlungen über einen Staatsvertrag begonnen. Ramsauer und Leuthard unterschrieben die Einigung am Montag. Die Parlamente der beiden Länder müssen dem Vertrag aber noch zustimmen. Läuft alles nach Plan, tritt er im kommenden Jahr in Kraft. Ein erster Staatsvertrag war im Jahr 2001 am Widerstand des Schweizer Parlaments gescheitert.

Geht es nach dem neuen Papier, wird der Airport Zürich sein Pistensystem ausbauen, um den künftigen Flugverkehr stärker über der Schweiz abwickeln zu können. Dies soll spätestens bis zum Jahr 2020 geschehen. Erst dann soll sich etwas wesentlich ändern - drei Stunden früher als derzeit soll abends über Deutschland nicht mehr geflogen werden. Zudem werden die Flugzeuge weniger Warteschleifen drehen und die Flughöhe werde verdreifacht. Die Folge sei weniger Lärm.

Baden-Württembergs Landesregierung stellte sich hinter die Einigung. "Ich habe mich immer vehement für eine Verhandlungslösung eingesetzt. Ich bin erfreut, dass diese nun gelungen ist", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

© dpa-AFX | Abb.: Unique AG, Symbolbild | 03.07.2012 07:09




Leser-Kommentare (2)

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03.07.2012 20:15
Also erstens gibt es kein schwaches oder starkes ILS, der Crossair 3597-Absturz ist beim Anflug auf die Bahn 28 passiert, auf diesem war nur ein Non-Precision Anflug möglich, ein ILS war zu dem Zeitpunkt gar nicht vorhanden. Stattdessen wurde ein VOR/DME Anflug gemacht. Die Nichtnutzbarkeit der 14 war durch die Verspätung des Fluges entstanden, ein Night Curfew ist aber auch an anderen Flughäfen ein Faktor, und die Kompromisse, die dadurch entstehen, dürfen nicht zu Lasten der Sicherheit gehen - dies ist in der Verantwortung der Crew! Es der Lärmschutzregelung unterzuschieben ist sehr gewagt. Dann könnte man gleich sagen, Flugunfälle seien am besten zu vermeiden, wenn man ein allgemeines Flugverbot verhängen würde.

Dieser Beitrag wurde am 03.07.2012 20:32 Uhr bearbeitet.
03.07.2012 17:53
Seit dem Crossair Absturz auch dringend Notwendig!
Damals mussten die Piloten ( kapitän fiel oft durch prüfungen) auf einer Piste mit schwachen ILS Landen, die Sicht und das Wetter waren schlecht,und es war Nacht.. Grund: Die Piste mit dem Starken ILS wäre nur durch einen kurzen Flug über Deutschland erreichbar. Diese durfte jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht geöffnet werden, weil sich Anwohner auf Deutscher Seite wegen des Lärmes beschwert haben. Zum Unglück selber: es war eine Verkettung menschlicher Fehler gewesen, z.t der Wartung, und des Kapitäns.


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