Flug AF66
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FAA erlässt dringliche Lufttüchtigkeitsanweisung für A380

Air-France-Flug 66
AF66, © BEA

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NEW YORK - Air-France-Flug 66 von Paris nach Los Angeles endete vorzeitig mit einer Notlandung in Goose Bay, nachdem sich im Reiseflug Fan und Verkleidung eines Triebwerks gelöst hatten. Die US-Luftfahrtbehörde FAA reagiert mit einer dringlichen Lufttüchtigkeitsanweisung auf den Zwischenfall.

An A380 mit Triebwerken der Engine Alliance GP7200-Serie ist eine visuelle Inspektion der Motoren vorzunehmen. Sofern dabei "nicht durch Wartungsmaßnahmen zu behebende Defekte" festgestellt werden, verpflichtet die FAA Betreiber zum Komplettaustausch der Fan-Hubs.

Betroffen sind A380 von Air France, Emirates, Etihad Airways, Korean Air und Qatar Airways. Die dringliche Lufttüchtigkeitsanweisung erstreckt sich laut FAA "auf alle Engine Alliance GP7270, GP7272, und GP7277 Triebwerke".

Seit der Notlandung am 30. September ist der Airbus A380 F-HPJE in Neufundland gestrandet. Eine Helikoptercrew sicherte Teile des zerstörten Triebwerks aus grönländischem Eis, die zur Begutachtung durch das BEA ausgeflogen wurden. Die französischen Unfallermittler leiten die Untersuchung.

Der Airbus wird Goose Bay bald ebenfalls in Richtung Frankreich verlassen, um wieder flott gemacht zu werden. Air France bereitet nach einem nicht bestätigten "Reuters"-Bericht eine Crew auf die Rückführung der A380 mit drei Triebwerken vor. Die Aktion soll folgendermaßen ablaufen:
  • Techniker ersetzen das beschädigte Triebwerk #4 vor Ort durch ein provisorisches Ersatztriebwerk, das lediglich als "Gegengewicht" montiert wird, während des Überführungsflugs inaktiv bleibt und frei dreht.
  • Die Piloten fliegen die A380 entlang einer ETOPS-240-Route nach Europa - sollte ein weiteres Triebwerk ausfallen, muss der nächste geeignete Flughafen binnen 240 Flugminuten erreichbar sein.
© aero.de | Abb.: BEA | 13.10.2017 09:55

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Beitrag vom 13.10.2017 - 22:28 Uhr
Liebe Redaktion,
die FAA hat keine dringliche Lufttüchtigkeitsanordnung für den A380 herausgegeben!
A380 mit RR-Motoren sind doch nicht betroffen!
Die dringliche Lufttüchtigkeitsanordnung gilt nur für Motoren der Modellreihe GP7200.
Ferner bezieht sich die Anweisung auf ein alert service bulletin von EA.
AF dürfte das alert service bulletin längst zur Kenntnis genommen haben.
Die EASA wird das AD aus den USA übernommen haben!


Beitrag vom 13.10.2017 - 19:18 Uhr


Das Triebwerk dürfte wohl ein ähnliches Alter gehabt haben wie der Airbus, nämlich 7 Jahre. Ergo wäre eine Untersuchung in Sachen Materialermüdung infolge gefälschter Materialangaben des Zulieferers durchaus zu überlegen.

Das ist eine gute Idee. Vielleicht solltest du die BEA davon in Kenntnis setzen. Nicht dass die das übersehen.

Mal im Ernst. Eine Flugunfalluntersuchung wird solange fortgeführt bis nicht nur der Grund/Fehler gefunden wurde, man versucht auch herauszufinden wer diesen Fehler gemacht hat und warum dieser Fehler gemacht wurde.

Da ist eine Materialanalyse inkl Spezifikationsprüfung die Basis jeder Untersuchung als die tolle Erkenntnis dass dies ja ne Möglichkeit wäre. Kurzum. Das wird bei solchen Fehlern immer gemacht. Deswegen dauert es ja grn so lange bis zum Bericht
Aber das wird ja immer als Vertuschung angesehen.
Beitrag vom 13.10.2017 - 18:43 Uhr
Wenn man dann am 11.10.2017 liest, daß das Stahlunternehmen "Kobe Steel" in Japan diversen Stahl, Aluminium, und andere Metalle mit gefälschten Zertifikaten zur Legierung, Materialstärke, usw. auch an Airbus, Boeing bzw. deren Zulieferern geliefert hat, erscheint mir der Fanabriß an dem Triebwerk des Air France A 380 plötzlich in einem ganz anderem Licht. Ich mag es gar nicht glauben, welche Lawinenen und Konsequenzen das hätte.

Das Triebwerk dürfte wohl ein ähnliches Alter gehabt haben wie der Airbus, nämlich 7 Jahre. Ergo wäre eine Untersuchung in Sachen Materialermüdung infolge gefälschter Materialangaben des Zulieferers durchaus zu überlegen.

Dieser Beitrag wurde am 13.10.2017 18:48 Uhr bearbeitet.


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