Bei dem Zwischenfall bei Nacht am 7. Juli hatten zwei Air-Canada-Piloten mit ihrem Airbus A320 beim bereits freigegebenen Landeanflug auf die Landebahn "28 Rechts" nach Sichtflugregeln irrtümlich den nochmals rechts davon liegenden Parallelrollweg angesteuert.
Kurz vor dem Aufsetzen wunderten sie sich per Funk beim Kontrollturm über die "Lichter" auf ihrer Landebahn, wobei es sich um vier dort zum Start wartende Flugzeuge handelte. Per Funk klärte sich der Fehler noch rechtzeitig auf, aber das Air-Canada-Flugzeug flog beim dann eingeleiteten Durchstarten gefährlich niedrig über die Warteschlange am Boden hinweg.
Zum irrtümlichen Anflug hatte beigetragen, dass eine der beiden dicht nebeneinander liegenden Start- und Landebahnen in dieser Nacht für Wartungsarbeiten geschlossen und deshalb unbeleuchtet war. Künftig schreibt die FAA vor, dass bei Nacht im Fall einer erneut geschlossenen Piste keine Anflüge nach Sichtflugregeln mehr gestattet sind.
Doppelbesetzung im Tower
Die Piloten müssen dann mit dem Leitstrahl des Instrumentenlandesystems ihre anzusteuernde Piste identifizieren oder satellitengestützte Systeme zur zweifelsfreien Orientierung benutzen. Außerdem müssen künftig bei Nacht immer zwei Lotsen im Tower sein, nicht wie am 7. Juli nur ein einzelner, wenn das Verkehrsaufkommen erhöht ist.
Die US-Behörde "National Transportation Safety Board" (NTSB) untersucht den Zwischenfall außerdem noch.
© FLUG REVUE - Sebastian Steinke | Abb.: NTSB | 18.08.2017 16:41
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