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Neue Landebahn Nordwest

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Flughafenausbau Frankfurt: Landesregierung muss bis Januar über Revision entscheiden

Aktuelles aus dem Ressort Airports
WIESBADEN / FRANKFURT - Die hessische Landesregierung muss bis spätestens Anfang Januar über eine Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zum Frankfurter Flughafen-Ausbau entscheiden.

Die schriftliche Begründung des Richterspruchs sei am Freitag zugestellt worden, sagte am Samstag eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums in Wiesbaden. Sie bestätigte damit einen Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ). Das Urteil werde nun sorgfältig geprüft.

Der VGH in Kassel hatte Ende August die Genehmigung für den Ausbau zwar grundsätzlich bestätigt, aber Zweifel an der vorgesehenen Zahl von 17 Nachtflügen zwischen 23.00 und 5.00 Uhr angemeldet. Dies werde dem Lärmschutz für die Anwohner nicht gerecht.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesregierung, eine Art Baugenehmigung für die Flughafen-Erweiterung, waren unter anderem mehrere Kommunen vor Gericht gezogen. Auch ihnen steht der Gang vor die höchste Instanz in Leipzig offen. Die neue Nordwest-Landebahn am Frankfurter Flughafen soll 2011 in Betrieb gehen und die Kapazität des Flughafens um rund 50 Prozent erhöhen.

Nach dem Bericht der «FAZ» lassen die schriftlichen Urteilsgründe des VGH nicht mehr viel Spielraum für Nachtflüge zwischen 23.00 und 5.00 Uhr. Das Gericht erkenne zwar die Bedeutung des Flughafens als Fracht-Drehscheibe an, bezweifle aber, dass das vorgesehene Nachtkontingent tatsächlich nur von Cargo- oder Postfliegern genutzt werde. Die Übergangsregelung, zunächst auch Passagier- oder Touristenflüge zuzulassen, sei aber nicht mit den Interessen der Menschen in der Region vereinbar. Sollte die Landesregierung auf die Revision verzichten, müsste sie ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren einleiten.

© dpa | 05.12.2009 17:29




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