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Gericht: Air Berlin hat Personaler ausreichend informiert

Air Berlin Airbus A330-200
Air Berlin Airbus A330-200, © Air Berlin

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BERLIN - Die Personalvertretung der Flugbegleiter von Air Berlin war nach Ansicht das Landesarbeitsgerichts ausreichend über Kaufangebote und Verträge der insolventen Fluggesellschaft informiert.

Die Richter lehnten am Freitag einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab und bestätigten damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin von Anfang November.

Die Personalvertretung Kabine - eine Art Betriebsrat für rund 3000 Flugbegleiter - hatte argumentiert, die Stilllegung des Betriebs müsse vorläufig untersagt werden, weil sie im Vorfeld nicht genug Informationen erhalten hatte. Sie sei über die beabsichtigte Betriebsstilllegung nicht ausreichend unterrichtet worden und hätte daher nicht sachgerecht über einen Interessenausgleich verhandeln können.

Das Landesarbeitsgericht sah den Informationsanspruch der Personalvertretung dagegen als erfüllt an. Die Betriebsstilllegung zu untersagen komme nicht in Betracht, teilte das Gericht mit.
© dpa-AFX, aero.de | 08.12.2017 16:45

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Beitrag vom 12.12.2017 - 15:12 Uhr
Richtig:
"Widerrufliche Freistellung ohne Entgelt" - wie ist soetwas möglich?
Ich hoffe, im besagten Fall hat AB auch alle Gerichts- und Anwaltskosten übernommen. Zu einem Urteil ist es leider nicht gekommen, da AB dieses Verfahren nicht durchstehen wollte. Dem Kläger wurde wurde im Gericht erklärt, er wäre nun freigestellt...(A330-Pilot!)


Juristisch beantwortet: Gar nicht, das ist verboten. Daher hat die AB, als man vor Gericht war, auch die Kündigung ausgesprochen, weil sie sonst verloren hätten.

Freistellung geht immer nur mit Fortzahlung der Bezüge. Eine widerrufliche Freistellung ist sogar noch perfider, weil diese den Jobagenturen suggeriert, dass der AN evtl. wieder eingesetzt werden soll und somit nicht Jobsuchend ist.

Erstinstanzlich beim Arbeitsrecht zahlt jeder selber, somit kein großes Risiko für AB.

Das ist keine Vorbereitung, es ist Druck aufbauen um die Bewerbungszahlen anzukurbeln.

Beitrag vom 12.12.2017 - 15:02 Uhr
Richtig:
"Widerrufliche Freistellung ohne Entgelt" - wie ist soetwas möglich?
Ich hoffe, im besagten Fall hat AB auch alle Gerichts- und Anwaltskosten übernommen. Zu einem Urteil ist es leider nicht gekommen, da AB dieses Verfahren nicht durchstehen wollte. Dem Kläger wurde wurde im Gericht erklärt, er wäre nun freigestellt...(A330-Pilot!)

Ist die Erklärung einer "Wideruflichen Freistellung ohne Entgelt" bei einer Insolvenz eine Vorbereitung eines Betriebsübergangenes "duch die kalte Küche"? Da bin ich mal gespannt!

Beitrag vom 12.12.2017 - 12:00 Uhr
Die Bundesregierung wollte vor der Wahl keine negativen Schlagzeilen, das war der Hauptgrund für die Kreditbürgschaft. Und das die Bundesregierung danach sehr massiv "Vorgaben" über den gewünschten Ausgang des Inso - Verfahrens gemacht hat (Herr Dobrint, Frau Zypries und div. Staatssekretäre) ist wohl unstrittig. Warum sollte Sie dann nicht auch Aussagen (Wünsche) im Sinne der AN (der Wähler) machen dürfen, zumal sie ja mit der Bürgschaft einen gewissen Trumpf in der Hand hat.

Das die Regierung keine negativen Schlagzeilen vor der Wahl wollte wird kaum jemand ernsthaft bestreiten. Trotzdem halte ich die Behauptung dies sei der Hauptgrund gewesen für unzutreffend.

Ob nach/mit der Bürgschaft "massive Vorgaben" gemacht wurden ist nicht wirklich belegt aber durchaus denkbar. Allerdings hätten diese "Vorgaben im Hintergrund" sofort an Bedeutung verloren wenn ernst zu nehmende Bieter beim Insolvenzverwalter mit konkreten soliden Angeboten angeklopft hätten. Neben Easyjet ist mit keiner geläufig. Unter ernst zu nehmen verstehe ich welche aus der Branche UND mit nachweisbaren Fananzmitteln. Wöhrl und Lauda zäle ich ausdrücklich nicht zu diesem Kreis.

Wünschen kann sich die Regierung und das Umfeld alles aber entscheiden tut der Bieter. Der wird sein Angebot nach dem richten was er zu erwirtschaften glaubt. Und um auf ihre Frage nach der Bürgschaftsrückzahlung zu kommen. LH wird das Angebot von 210 Mio sicherlich unter gewisse zeitliche und inhaltliche Horizonte gestellt haben. Wenn sich die Kommission weitere 90 Tage Zeit läßt verliert der Wert von NIKI währenddessen deutlich. Wenn man weniger "Ware" bekommt als ursprünglich angedacht/vorgesehen/vereinbart wird auch niemand den vollen Preis zahlen wollen. Denke aber das es für die Rückzahlung trotzdem in etwa reichen wird. Da wird hinter den Kulisssen bestimmt Druck gemacht damit die Bürgschaft nicht zu einem offenen Verlustgeschäft wird.


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