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"Wir haben Baurecht." Jetzt müsse das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision entscheiden, die von Ausbaugegnern eingereicht wurde. Danach würden sich die Flughafen-Gesellschafter wieder mit dem Thema befassen.
Den Bürgerentscheid, mit dem die Stadt München als Flughafen-Anteilseigner "Nein" zum Bau der Startbahn gesagt hatte, sieht Kerkloh nicht unbedingt als Hinderungsgrund: Damit müssten sich alle Gesellschafter, also Freistaat, Bund und Landeshauptstadt befassen. Im übrigen sei die rechtliche Bindungswirkung des Bürgerentscheids erloschen.
Er zeigte sich überzeugt, dass die Mehrheit der Bürger nicht gegen eine 3. Bahn ist: "Auch in der Stadt macht sich langsam der Gedanke breit, dass man nicht alle Zukunftsfragen vertagen kann." Die "schweigende Mehrheit und die Unentschlossenen" müssten überzeugt werden.
© dpa-AFX | 29.01.2015 06:41
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