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Lufthansa: Dienstfreier Pilot hilft Kapitän bei Landung

Lufthansa 747
Lufthansa Boeing 747-400, © Deutsche Lufthansa AG

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DUBLIN - Unterwegs von Newark (USA) nach Frankfurt entschloß sich der Kapitän einer Lufthansa B747 zur Landung in Dublin, nachdem sein Copilot im Flug erkrankte. Ein mitreisender US-Kollege mit Boeing 767 Lizenz assistierte im Cockpit bis zur Landung.

An Bord des Lufthansakurses 403 vom 19. November waren 264 Passagiere. Der erkrankte Copilot beklagte über dem Atlantik starke Kopfschmerzen. Er wurde in Dublin in ein Krankenhaus gebracht. Die Maschine wurde anschließend von einer Ersatzcrew nach Frankurt geflogen, wo sie mit achtstündiger Verspätung eintraf.

Lufthansa bestätigte den Vorfall, betonte aber gegenüber Medien, die Boeing 747 hätte auch von einem alleinfliegenden Piloten sicher gelandet werden können.

Anmerkung

aero.de veröffentlicht in Lizenz ausgewählte Meldungen des Dienstes "The Aviation Herald" in deutscher Sprache.



© aero.at | 20.11.2012 22:09

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Beitrag vom 23.11.2012 - 08:55 Uhr
Ja, aber die Unterscheidung zwischen theoretischer Legalität auf der einen und die spätere Umsetzung und die Berücksichtigung der tatsächlichen Faktoren auf der anderen Seite liegt auf der Hand, oder? Ich habe von vornherein von der praktischen Umsetzung gesprochen, das ist in der Kürze wahrscheinlich nicht klar geworden.
Beitrag vom 22.11.2012 - 13:14 Uhr
Ich habe Nessies Frage so verstanden, wie gestellt:

Ebenso: ETPOS. Die ETOPS-Flugzeit bis zum nächsten geeigneten Flugplatz. Bemisst die sich nach Windstille? Oder kann es sein, dass beispielsweise bei starkem Seitenwind eine ETOPS-Route auf einmal nicht mehr legal ist?

Dann gilt ganz klar NEIN, weil die LEGALITÄT WIND NICHT einbezieht ! STILL AIR / ISA TEMPERATURE 180 MIN corresponding to TYPE single engine CRZ SPEED. DIESE SPEED wird in NM DISTANZ ( STILL AIR DISTANCE ) umgerechnet und dann die Etopskreise gezogen.

Das ist die ETOPS GRUNDLAGE der Legalität. Die aktuelle Flugzeit bedingt durch Wind ist KEIN REQUIREMENT.

Der Wind wird erst später einbezogen ( Fuelberechnung ) , aber KANN die LEGALITÄT auch bei 190 und mehr Minuten resultierender Flugzeit wg Wind NICHT mehr umstossen !

Gruss

Dieser Beitrag wurde am 22.11.2012 13:18 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 22.11.2012 - 13:03 Uhr
(...)
Hier siegt dann der normale Menschenverstand und bezieht den aktuellen Wind dann in die Flugplanung mit ein, denn es kann ja zum Beispiel sein, dass am erst am ENDE seines Fluges kurz vor VERLASSEN der ETOPS Area dann zum Alternate muss, und dieser Abschnitt Present Position - ETOPS Alternate MEHR SPRIT benötigen würde, als die Fortsetzung zum Zielort.

Dann muss man um diese Diskrepanz zu füllen ETOPS ADDITIONAL FUEL am Startflughafen mitnehmen, um sicherzustellen, dass man an der UNGÜNSTIGSTEN DIVERSIONAREA trotzdem noch zum Alternate kommt. Dieser ETOPS ADDITIONAL FUEL dient dann, sollte man zur Destination kommen, dann als Extra Fuel, weil dann über.

Somit muss man bei der Betrachtung WIND gesetzlich und real dann unterscheiden.

Also wird der Wind doch berücksichtigt ;-)


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