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Opferanwalt: Lufthansa ist für ihr Personal verantwortlich

Dr. Christof Wellens
Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens ist 1. Vorsitzender des Vereins "Crash - Gesellschaft für Opferrechte e.V.", der rund 30 Angehörige des Germanwings-Absturzes unterstützt, © CRASH e.V. - Verein für Opferrechte

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FRANKFURT - Die Schuldfrage im Fall des Germanwings-Absturzes ist zumindest nach Ansicht von Opferanwalt Christof Wellens "eindeutig geklärt". "Wir haben es mit einer schrecklichen, ja monströsen Tat zu tun, für die Lufthansa/Germanwings verantwortlich ist", sagte Wellens dem Fernsehsender Phoenix.

Bei einem vorsätzlichen Absturz, herbeigeführt durch den Copiloten, sei die Sachlage klar: "Lufthansa ist für von ihr eingesetztes Personal in voller Weise verantwortlich", sagte Wellens, der nach eigenen Angaben 15 Opfer-Familien mit über 60 Angehörigen zivilrechtlich vertritt. "Die Schuldfrage ist mittlerweile eindeutig geklärt, denke ich."

Er habe bislang kein Wort vernommen, dass man dies aufseiten von Lufthansa anders sehe, im Gegenteil: Die Airline habe sich zu ihrer Verantwortung bekannt. Man werde nun sehen müssen, ob sie Wort halte. "Der Lackmustest kommt noch." Etwaige Versäumnisse, etwa beim Umgang mit der Erkrankung des Copiloten, spielten allenfalls noch am Rande eine Rolle.

"Die Opferfamilien brauchen sehr viel Geld, um ihr weiteres Leben zu gestalten ohne den Menschen, der verloren gegangen ist", betonte Wellens. "Für die Angehörigen ist eine angemessene, ja hohe Entschädigung sehr wichtig. Sie ist eine Stütze für die Familie im Alltag." Im Fall einer Familie, die er vertrete, hätten fünf Kinder die Eltern verloren.

Wellens hatte bereits nach dem Absturz der Concorde im Jahr 2000 deutsche Hinterbliebene vertreten. Er ist Vorsitzender des Mönchengladbacher Vereins Crash - Gesellschaft für Opferrechte, der sich um Angehörige von Absturzopfern kümmert.
© dpa | 18.04.2015 09:36

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Beitrag vom 21.04.2015 - 11:41 Uhr
@Nachdenklich schrieb

Ist das jetzt wirklich eine ernst gemeinte Frage?

Das eine sind Werbesprüche auf Stammtischniveau, das andere sind rechtlich relevante Aussagen und diese sind immer zu belegen...

Mit dem Stammtischniveau hast du vollkommen recht. Aber nicht nur bei den Werbeaussagen, sondern das die LH ihre Entscheidungen der letzten Jahrzehnte anscheint in der Kneipe getroffen hat. Dennoch darf man die Aussage des Firmenchefs hinterfragen. Gerade in so einem Fall.
Wenn aber die LH alles darf, warum darf sich dann der Hinterbliebenen keinen Fachmann ins Boot holen. Oder will die LH (oder viele hier) das jetzt am Stammtisch verhandelt wird.
Beitrag vom 21.04.2015 - 09:37 Uhr
@RobR,

Anwälte in D leben am besten von Vergleichen, weil
sie dann gemäß Erfolg bzw. geleisteten Diensten bezahlt werden.
Die Richter mögen im Übrigen auch Vergleiche, weil dann sie keine Urteil schreiben müssen (= weniger Arbeit, Vergleich kann nicht kassiert werden!).

Muss dann im Umkehrschluss ein Autoverleiher von einem Kunden ein tagesaktuelles psychologisches Gutachten verlangen, bevor den Fiat 500 abgibt? Wie sieht das mit den Gefahrguttransporten aus...
Am Ende müssen sichj Versicherer und Airlines einigen, mit welche Aktionen (oder welchem Aktionismus) versucht werden sollte, Selbstmorde zu verhindern.

Vielleicht vertritt RA Wellers die Piloten, falls sie dagegen prozessieren, dass ihre Krankengeschichten automatisch an das LBA, den Arbeitgeber usw. weitergegeben müssen!

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Beitrag vom 21.04.2015 - 09:06 Uhr
@Nachdenklich

Wie kommt dann der Sruch von Sport zustande, das die LH “die besten Piloten der Welt“ haben soll, wenn sie ihre Piloten nicht kennt?

Wenn´s ums Eigenlob geht ist man ganz laut. Aber wehe es geht was schief. Dann ist man kleinlaut und kennt das eigene Personal nicht mehr.

Ist das jetzt wirklich eine ernst gemeinte Frage?

Das eine sind Werbesprüche auf Stammtischniveau, das andere sind rechtlich relevante Aussagen und diese sind immer zu belegen. WEnn die LH also in der Werbung behauptet, die besten Piloten zuhaben, sagt das mal überhaupt nichts über ihre Kenntnis der Gesundheitszustände ihrer Piloten aus. Das sollte aber eigentlich jedem normal denkenden Menschen klar sein. Oder mit anderen Worten. In der Werbung darf man behaupten was man will. Vor Gericht sagt man besser nur das was man auch wirklich weiß UND belegen kann.

Für die Opfer hoffe ich inständig, dass sich ihr Anwalt eine bessere Beweisführung einfallen lässt, als den Bezug auf Werbeaussagen.Sonst gibt es nämlich wirklich nur die Standardsätze für Entschädigung.


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