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Air Berlin-Piloten drohen mit Arbeitsniederlegung im August

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Air Berlin Boeing 737-700, © Gerhard Vysocan, edition airside
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BERLIN - Bei der Fluggesellschaft Air Berlin drohen noch im Ferienmonat August Pilotenstreiks. In einer Urabstimmung über den seit Monaten schwelende Tarifkonflikt ermächtigten die Mitglieder die Vereinigung Cockpit, notfalls zu Arbeitsniederlegungen aufzurufen, wie die Pilotengewerkschaft am Montag in Frankfurt mitteilte. Beide Seiten verhandeln bislang ergebnislos über Dienst-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten der Piloten.

Dabei sei trotz monatelanger Gespräche keine Einigkeit erzielt worden, tadelte die Vereinigung Cockpit. Wenn in den kommenden Tagen keine Bewegung in die Verhandlungen komme, «werden Arbeitskampfmaßnahmen noch im August wohl unvermeidlich sein», kündigte die Pilotengewerkschaft an. Bei Air Berlin hätten in einer Urabstimmung 99 Prozent der Wähler und bei der Tochtergesellschaft LTU 97 Prozent den Tarifkommissionen freie Hand gegeben, einen Arbeitskampf zu beschließen.

In dem Tarifstreit wendet die Vereinigung Cockpit sich beispielsweise gegen tägliche Änderungen der Piloten-Dienstpläne. Die Gewerkschaft will auch durchsetzen, dass Air Berlin bei Langstreckenflügen in den Westen der USA, nach Fernost und Südafrika einen dritten Piloten einsetzt. Dies sei bei anderen deutschen Fluggesellschaften wegen der besonderen Belastung üblich, Air Berlin fliege nur mit zweien.

Das Unternehmen hofft noch auf eine Einigung. «In vielen Punkten haben wir uns angenähert», sagte Air-Berlin-Sprecher Hans-Christoph Noack. Für diesen Dienstag, Mittwoch und die zweite Septemberwoche seien weitere Verhandlungstermine vereinbart. Air Berlin habe für einen neuen Manteltarifvertrag mehr freie Tage und mehr Urlaubstage angeboten. Bei den Tarifgesprächen seien «die Spielräume noch nicht ausgelotet».

Im März hatte die Vereinigung Cockpit einen Warnstreik abgesagt, nachdem Air Berlin sein Angebot verbessert hatte. Zu einer Lösung führte das letztlich nicht. Im Oktober 2009 hatten sich beide Seiten auf einen Tarifvertrag über die Einkommen geeinigt.


© dpa | Abb.: Gerhard Vysocan, edition airside | 16.08.2010 14:32




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