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Urteil: Gebühren müssen im Flugpreis enthalten sein

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Air Berlin in Dresden, © Flughafen Dresden
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BERLIN - Fluggesellschaften müssen für ihre Tickets im Internet immer den korrekten Endpreis angeben. Auch Gebühren und Zusatzkosten müssen im ausgewiesenen Preis enthalten sein.

Es reiche nicht aus, dass der Endpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang genannt wird, entschied das Berliner Kammergericht nach zwei Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). (Az.: 5 U 147/10 und 24 U 90/10).

In den verhandelten Fällen hatten die Fluggesellschaften Ryanair und Air Berlin die Preise für Flüge im Internet ohne Zusatzkosten ausgewiesen. Sie enthielten in einem Fall weder Steuern, Flughafengebühren noch Kerosinzuschläge. Auch die Gebühr für die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte fehlte. In dem anderen Fall erfuhren Kunden bei der Onlinebuchung erst im dritten Buchungsschritt von einer Bearbeitungsgebühr für die Bezahlung der Tickets.

Diese Zusatzkosten seien aber für die meisten Kunden unvermeidlich, befanden die Richter. Daher müssten die beklagten Fluggesellschaften diese auch in den Endpreis einrechnen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

© dpa | 30.01.2012 16:45




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