Längere Betriebsruhe am Flughafen Zürich in der Nacht
ZÜRICH - Ab heute (Donnerstag) gilt am Flughafen Zürich eine Nachtruhe von 23:30 Uhr, inklusive einer halben Stunde für Verspätungsabbau, bis 06:00 Uhr. Die Flughafen Zürich AG hatte diese längere Nachtflugsperre im vorläufigen Betriebsreglement beantragt.
Mit der Verlängerung der Nachtflugsperre will die Flughafen Zürich AG dem Ruhebedürfnis der Flughafenanwohner Rechnung tragen. "Neu gilt, dass Flugzeuge bis spätestens um 23:30 Uhr starten oder landen müssen, was eine Stunde früher ist als bisher", schreibt der Flughafen in einer Erklärung auf seinen Internetseiten.
Zusammen mit der verlängerten Nachtruhe hat die Flughafen Zürich AG eine Flexibilisierung der Pistennutzung in den Tagesrandstunden beantragt. Im April 2010 erklärte das Bundesgericht ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur verlängerten Nachtflugsperre für umsetzbar, vertagte jedoch den Entscheid zur flexiblen Pistennutzung.
Damit fällt die Einführung der verlängerten Nachtflugsperre mitten in eine laufende Flugplanperiode im Sommerhochbetrieb ohne die Möglichkeit, Verspätungen vorzubeugen. Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen wird die Flughafen Zürich AG deshalb Flüge in Ausnahmefällen auch nach 23:30 Uhr starten und landen lassen.
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