Urteil

Lufthansa-Piloten müssen Parkplätze selber bezahlen


FRANKFURT - Die Piloten der Deutschen Lufthansa müssen die Kosten für ihre Autoparkplätze selbst tragen. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht Frankfurt in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil entschieden.

Die Richter wiesen damit die Klagen zweier Piloten gegen das Flugunternehmen zurück (AZ 17 Sa 1317/09). Bei dem Unternehmen war es über mehrere Jahre hinweg üblich, dass den Piloten vor Dienstantritt kostenfreie Parkplätze für ihre Privatfahrzeuge zur Verfügung gestellt wurden. Die monatlichen Mietkosten von rund 20 Euro pro Stellplatz übernahm die Firma.

2008 teilte die Lufthansa ihrer Belegschaft jedoch mit, dass jeder Pilot künftig seinen Parkplatz aus der eigenen Tasche zu zahlen habe. Der Grund waren offenbar gestiegene Mietkosten für die Plätze. Laut Urteil konnten sich die klagenden Piloten trotz der jahrzehntelangen Praxis nicht auf ein Gewohnheitsrecht auf einen kostenlosen Parkplatz berufen.

Zu einer «betrieblichen Übung» fehlte es aber an einer schriftlichen Zusicherung. Bereits das Arbeitsgericht hatte bereits in erster Instanz die Klage der Piloten zurückgewiesen.



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