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Beitrag 1 - 10 von 10
Beitrag vom 22.08.2017 - 10:19 Uhr
Userichglaubdasnicht
User (458 Beiträge)
Juristisch gesehen ist die Bundesregierung nicht beteiligt. Sie ist Bürgen für einen Bankkredit (nicht Massekredit!!!) und ist vom Kreditgeber KFW regelmäßig über den Bestand und die Veränderung ihres Risikos aus der Bürgschaft zu informieren. Mehr nicht.

Tut die KFW dies nicht, kann unter Umständen die Bundesregierung die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft verweigern.

Bei dieser Ausgangslage ist es mehr als erstaunlich, was die beiden Ministerien so von sich geben - bis hin zur Diskriminierung politisch ungewollter Bieter.
Das habe ich so noch nicht erlebt. Rechtswidrig ist dies allerdings nicht - nur ungehörig.

Der Vorstand der AB hat sich durch den Antrag, ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchzuführen, rechtzeitig, aber auf den letzten Drücker, was den bereits vereinbarten Verkauf der Filetstücke, die an LH gehen werden, anbelangt, Handlungsfreiheit hinsichtlich des "freihändigen" Verkaufs von Vermögensteilen und Rechten - in Abstimmung mit dem Sachverwalter - beschafft.

Es verwundert, dass das Insolvenzgericht bisher nicht über den Antrag entschieden hat. Die Folge ist, die Schuldnergesellschaft AB handelt weitgehend frei,die Gläubiger schauen machtlos zu. Ein beneidenswerter Zustand, weil damit und anders als in einem eröffneten Insolvenzverfahren nicht jeder Interessent eine Bieterchance hat, sondern der Vorstand mit dem Sachverwalter darüber frei entscheidet, mit wem sie verhandeln wollen und mit wem über was nicht.

Im Ergebnis läuft das darauf hinaus, dass mit der formellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens alles geklärt ist und die Masse bereits aus geschlossenen Veräußerungsverträgen gespeist ist. Eine prächtiger Fall für den Insolvenzverwalter.

Die unterlegenen Interessenten kommen erst gar nicht in den Stellung von Bietern im Insolvenzverfahren. Damit haben sie auch keine Ansprüche gegen die Insolvenzverwalter wegen Nichtbeachtung ihrer Gebote.

Die AB ist bestens beraten. Da ziehe ich meinen Hut.
Beitrag vom 22.08.2017 - 10:44 Uhr
UserRunway
User (2875 Beiträge)
Die unterlegenen Interessenten kommen erst gar nicht in den Stellung von Bietern im Insolvenzverfahren. Damit haben sie auch keine Ansprüche gegen die Insolvenzverwalter wegen Nichtbeachtung ihrer Gebote.

Die AB ist bestens beraten. Da ziehe ich meinen Hut.

Sie hatten auch gefühlte 10 Jahre Zeit sich auf das Scenario vorzubereiten.

Wenn die Schlußfolgerung zutrifft werden sie damit für die Gläubiger so wenigstens noch das maximale rausholen obwohl das vermutlich höchst wenig sein wird.
Beitrag vom 22.08.2017 - 11:11 Uhr
Userichglaubdasnicht
User (458 Beiträge)
@Runway. Ja es wird noch "Masse"geben. Das machen große Gläubiger so, dass sie den Schuldner nicht insgesamt "ausziehen", weil sie sonst über die sogenannte Durchgriffhaftung in der Insolvenz massive Haftungsprobleme bekommen.
Gleichwohl dient die "Masse" (angesammelte Verwertungserlöse) zunächst der Finanzierung des Insolvenzverfahrens selbst (Verfahrenskosten). Da freut sich der Verwalter, der seine Kosten in Abhängigkeit von dem Umfang des Verfahrens (stark vereinfacht) berechnen darf.
Beitrag vom 22.08.2017 - 11:21 Uhr
Userichglaubdasnicht
User (458 Beiträge)
Das Rummeckern von MOL bringt nichts. Er kann auch nichts aufhalten. Die Bundesregierung hat keinen Kredit gegeben. Basta. Landes- und Bundesbürgschaften, bzw. die vergleichbaren Instrumente anderer EU Länder, sind unter bestimmten Umständen möglich, ohne das eine EU Vertragsverletzung vorliegt. Und wenn FR formell gar nicht auf nichts bietet, ist FR auch nicht benachteiligt. Nicht zu vergessen AB verkauft "freihändig" Betriebsteile. Das darf AB und darf auch FR ausschließen (im Interesse der Mitarbeiter) unter Beachtung der Fürsorgepflicht des Unternehmens. Kein Problem.
Beitrag vom 22.08.2017 - 11:47 Uhr
UserLH1649
User (113 Beiträge)
Ich kenne es so, dass der eingesetzte Insolvenzverwalter erst mal ermittelt, ob überhaupt Masse vorhanden ist. Bei vielen Insolvenzanträgen wird das Insolvenzverfahren mangels Masse gar nicht erst eröffnet.
Die Flugzeuge sind alle geleast. Das fällt also schon weg.
Bei den Q400 von LGW bin ich allerdings nicht sicher.
Ansonsten kann ich mir bei der hohen Schuldenlast auch kaum vorstellen, dass da auch nur eine Spur an Geld für die Gläubiger übrig bleibt.

Und für die Mitarbeiter ist LH und EasyJet und evtl. Condor mit Sicherheit das Beste was man erreichen kann.
Gesicherte Arbeitsplätze nach deutschen (evtl auch Österreichischen) Gesetzen.


Bezüglich Ryanair stimme ich dem vorigen Kommentar zu.
Beitrag vom 22.08.2017 - 11:49 Uhr
UserA345
User (759 Beiträge)

Bei den Q400 von LGW bin ich allerdings nicht sicher.

die 20 Q400 sind auch geleast.
Beitrag vom 22.08.2017 - 14:32 Uhr
User21papacharlie
Linkl.
User (194 Beiträge)
Die Übernahme der Verfahrenskosten kann vorzeitig von einem der Beteiligten versichert werden. Wenn bspw. Lufthansa oder ein anderer Gläubiger (oder ein Dritter) das gemacht hätte (um mehr Handlungsspielraum durch die InsoVerordnung zu haben), wird ein Insolvenzverfahren nicht abgelehnt mangels Masse.
Beitrag vom 22.08.2017 - 17:01 Uhr
Userhsbahri
User (1 Beiträge)

Sollten Sie bei Air Berlin ein Problem haben, können Sie mit der [url =   ClaimFlights eine Flugverzögerungsvergütung verlangen
Beitrag vom 22.08.2017 - 17:10 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)

Sollten Sie bei Air Berlin ein Problem haben, können Sie mit der [url =   ClaimFlights eine Flugverzögerungsvergütung verlangen

Ist Werbung an dieser Stelle rechtens?
Beitrag vom 22.08.2017 - 18:43 Uhr
UserBoeing757767
User (845 Beiträge)

Sollten Sie bei Air Berlin ein Problem haben, können Sie mit der [url =   ClaimFlights eine Flugverzögerungsvergütung verlangen

Ist Werbung an dieser Stelle rechtens?

Wahrscheinlich nicht und auch total dämlich, denn AB hat schon in den Print medien ausgesagt, dass man keine Entschädigungen zahlt. Mal wieder so verkrachte Anwaltsexistenzen, die sich einen Kundenstamm aufbauen wollen, weils sonst nicht langt... :-D

Dieser Beitrag wurde am 22.08.2017 18:45 Uhr bearbeitet.