Community / / Entschädigung bei Verspätung durch...

Beitrag 1 - 2 von 2
Beitrag vom 10.05.2013 - 09:54 Uhr
UserRobR
User (775 Beiträge)
Verbraucherrecht scheint mittlerweile nur noch Reiserecht zu sein. Es ist mir schleierhaft, warum ausgerechnet die AIrlineindustrie haften und entschädigen soll, teilweise weit über den Flugpreis hinaus, während Banken bei falscher Beratung schulterzuckend erzählen könne, der Kunde hätte es ja verstanden und unterschrieben. Die Nahrungsmittelindustrie darf weiterhin erwiesenermassen ungesunde Lebensmittel verkaufen und bewerben, Ärztepfusch ist kaum beizukommen, Abmahnanwälte dürfen Fantasiegebühren berechnen, alles das scheint dem EuGH nicht zu kümmern.
Dieses Urteil ist ein weiterer Sargnagel für Europas Airlines.
Beitrag vom 10.05.2013 - 10:25 Uhr
Usercessy
Landwirt / Bauer
User (217 Beiträge)
@RobR
Polemisch kann ich deine Argumentation nachvollziehen.
Hast du aber schon mal eine einem Check-In-Schalter als Fluggast gestanden und zu hören bekommen das die Maschine überbucht ist, nur deine Frau mitfliegen kann, und da heute ein wichtiger Parteitag oder sonst was ist, gar nichts mehr geht und du deshalb deinen Wochenendtrip vergessen kannst und dein Urlaub im Eimer ist? Ich schon. Die sind selbst schuld, dass deren eigene Machenschaften so bestraft werden, denn sonst würden die machen was sie wollen.