Community / / Lufthansa gegen Insolvenzabsicherung...

Beitrag 1 - 4 von 4
Beitrag vom 16.12.2021 - 10:42 Uhr
Userh
User (159 Beiträge)
Will man dann auch die Erstattungsrichtlinien bei der Bahn Analog denen der der Fliegerei anpassen?
Beitrag vom 16.12.2021 - 10:57 Uhr
Usermoonflight
User (5 Beiträge)
Hm. Also bis dato ist es so das bei der Bahn auch aufgrund von Unwetter etc gezahlt wird. Das ist doch z.B. beim Flug nicht der fall. Oder? Das wird/soll zwar auch geändert werden, aber bis dato gibt es auch bei "höherer Gewalt" Geld zurück (EU Fahrgastrechteverordnung).
Beitrag vom 16.12.2021 - 14:53 Uhr
Userh
User (159 Beiträge)
Ohja da haben Sie Recht! Mir ging es darum das in der Fliegerei sehr teure Entschädigungen gezahlt werden müssen, wo hingegen bei der Bahn nur der Fahrpreis erstattet wird.
Beitrag vom 17.12.2021 - 10:02 Uhr
UserDirtyDancer
User (1 Beiträge)
"Aus Sicht der Verbraucherschützer wäre das gar nicht notwendig, denn die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) biete den gleichen Service unentgeltlich."

Wie wäre es mal damit, die SÖP zu verpflichten, innerhalb von 2 Wochen die eingehenden Anträge zu bearbeiten? Also so auszustatten, dass sie das auch wuppen kann.

Dieser Beitrag wurde am 17.12.2021 10:03 Uhr bearbeitet.