Community / / OLG verhandelt über Schadenersatz n...

Beitrag 1 - 9 von 9
Beitrag vom 04.09.2021 - 13:49 Uhr
Usermuckster
User (402 Beiträge)
Die Vorinstanz hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die medizinische Überwachung eine staatliche Aufgabe sei und nicht in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft falle.

Nicht nur das; hätte die Airline den Mörder-Piloten mit dem Wissen, über das sie als Arbeitgeber verfügen musste, aus dem Verkehr gezogen, hätte der sich wieder ins Cockpit geklagt. Der Zorn der Angehörigen ist verständlich, aber zielt auf die falsche Stelle.
Beitrag vom 05.09.2021 - 07:23 Uhr
UserRATM
User (108 Beiträge)
10000? Ja da soll man mal nicht meckern.

Verglichen mit dem Ruhegehalt der LH Piloten während der Pandemie hat man sich hier sehr großzügig gezeigt.

Ich bin sehr beeindruckt. Auch die "Medical" Schuldzuweisung
dem System - dem Staat in die Schuhe zu schieben..

Was für eine Tortur für die Angehörigen..

Beitrag vom 05.09.2021 - 14:29 Uhr
UserGroße Krügerkl..
User (1383 Beiträge)
10000? Ja da soll man mal nicht meckern.

Verglichen mit dem Ruhegehalt der LH Piloten während der Pandemie hat man sich hier sehr großzügig gezeigt.

Ich bin sehr beeindruckt. Auch die "Medical" Schuldzuweisung
dem System - dem Staat in die Schuhe zu schieben..

Was für eine Tortur für die Angehörigen..

Hallo Herr Söder, sind sie es? Die Polemik passt wunderbar!

Ihnen ist bewusst das es den Arbeitgeber nichts angeht, welche Erkrankung der MA hat?
Und das die Flugtauglichkeit in der Verantwortlichkeit beim Staat liegt?

Stellen sie sich das mal vor, sie haben eine psychische Erkrankung, der Arzt schreibt sie gesund und dann wirft sie der AG quasi raus.


Mich wundert eigentlich immer das bei diesen Geschichten die Ärzte so gut weg kommen.
Siehe z.b. Amoklauf in Winnenden.
Der Vater muss also über die psychischen Probleme seines Erwachsenen Sohnes bescheid wissen - trotz ärtzlicher Schweigepflicht.....und handelt dann grob fahrlässig....

Dieser Beitrag wurde am 05.09.2021 14:33 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 05.09.2021 - 14:49 Uhr
UserGroße Krügerkl..
User (1383 Beiträge)
Die Vorinstanz hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die medizinische Überwachung eine staatliche Aufgabe sei und nicht in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft falle.

Nicht nur das; hätte die Airline den Mörder-Piloten mit dem Wissen, über das sie als Arbeitgeber verfügen musste, aus dem Verkehr gezogen, hätte der sich wieder ins Cockpit geklagt. Der Zorn der Angehörigen ist verständlich, aber zielt auf die falsche Stelle.

Nein, der Zorn ist nicht verständlich. Er ist schädlich. Und wahrscheinlich steht am Ende doch wieder rein finanzielles Intresse.
Denn verhandelt wird das Schmerzensgeld für den Schmerz der Angehörigen.
Insgesamt sind ganz andere Summen gezahlt worden:
 https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/ungluecke/lufthansa-zahlt-den-hinterbliebenen-jedes-opfers-von-germanwings-absturz-100000-euro-13714593.html


Ohne geltendes Recht zu brechen kann die LH nicht verhindern das Piloten psychische Probleme verschweigen und ins Cockpit gelangen.
Für die Flugtauglichkeit ist das LBA zuständig. Dazu gibt es keine 2 Meinungen und das hat auch einen Grund.

Im Fall von lubit lag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht bei Germanwings vor. Er nahm Medikamente aber reichte das wohl nicht bei der Airline ein.
Wie soll die Airline darauf kommen?
Man kann darüber nachdenken ob in dem Fall eine direkte übermittlung nicht zwingend notwendig ist seitens der Arzts, etc.

Aber die Airline tappt da einfach im Dunklen und ist dementsprechend auch nur schwer in der Verantwortung zu sehen.

Insgesamt hat der Lh Konzern seine Verantwortung auch übernommen und den finanziellen Verlust abgedeckt. Den Moralischen kann er nicht ersetzen, das geht halt nicht.

Es ist ein öfter gesehens Verhalten: irgendwer muss schuld sein.
Darum steht dann der Russe mit dem Messer vor dem haus des FLuglotsen und ersticht ihn.

Klasse.

Die Angehörigen die hier klagen tun das aus Niedertracht, finanziellen motiven und dem eigenen Problem nicht damit abschließen zu können.
Beitrag vom 05.09.2021 - 14:49 Uhr
UserJacface
User (34 Beiträge)
Mich wundert eigentlich immer das bei diesen Geschichten die Ärzte so gut weg kommen.
Mich wundert es ein wenig wie gut der Täter bei Ihnen wegkommt. Gehört das auch zum Korpsgeist?
Beitrag vom 05.09.2021 - 15:11 Uhr
Useren-zym
User (413 Beiträge)
Mich wundert es wie gut Staat/Politik dabei weg kommen.

Hier ist nämlich jemand ganz eindeutig seiner Aufsichts- und Regulierungspflicht nicht nachgekommen.

Die Aufgabe einer Airline ist es nicht irgendwelche medizinischen Sachverhalte zu beurteilen, also weder damals wie heute, denn eine Airline ist keine Psychiatrie und auch kein Institut für Tropenmedizin sondern nur irgendein Dienstleister ...



In den Massenmedien sind aber irgendwie immer die anderen schuld, war ja schon beim Bundes-A340 bei dem man Checkliste versetzt hat so.
(die LH-Technik wars eh und der Spiegel hat sich sogar dazu verstiegen Airbus Vorwürfe zu machen)
Beitrag vom 05.09.2021 - 17:51 Uhr
UserEricM
User (5494 Beiträge)
Mich wundert es wie gut Staat/Politik dabei weg kommen.

Hier ist nämlich jemand ganz eindeutig seiner Aufsichts- und Regulierungspflicht nicht nachgekommen.

Die Aufgabe einer Airline ist es nicht irgendwelche medizinischen Sachverhalte zu beurteilen, also weder damals wie heute, denn eine Airline ist keine Psychiatrie und auch kein Institut für Tropenmedizin sondern nur irgendein Dienstleister ...

Und mich wundert, wo so mancher Poster überall angebliches "Staatsversagen" wittert - und sich dann sogleich selbst widerlegt.

Die Aufgabe einer Regierung ist es nicht irgendwelche medizinischen Sachverhalte zu beurteilen, also weder damals wie heute, denn eine Regierung ist keine Psychiatrie und auch kein Institut für Tropenmedizin sondern nur ...
eine Regierung? ...

Diese Aussage funktioniert genauso.

Natürlich kommt bei solchen Vorfällen von den üblichen Verdächtigen der Ruf nach dem gläsernen Piloten (Busfahrer, LKW Fahrer, PKW Fahrer, Bürger?) und einer Abschaffung des Arztgeheimisses.
Mit dem Effekt, dass sich betroffene Menschen in Zukunft aus Angst vor wirtschaftlichen Konsequenzen nicht mehr zum Arzt trauen würden.

Wem wäre damit wirklich geholfen - außer dem Stammtisch?
Beitrag vom 06.09.2021 - 00:24 Uhr
UserGroße Krügerkl..
User (1383 Beiträge)
Mich wundert eigentlich immer das bei diesen Geschichten die Ärzte so gut weg kommen.
Mich wundert es ein wenig wie gut der Täter bei Ihnen wegkommt. Gehört das auch zum Korpsgeist?

Können sie lesen? Oder scheitert es am verstehen?

Um den Täter ging es in keinem der Beiträge. Man könnte aber auch von dem psychisch Kranken reden....

Aber ja, man hat wohl 2 ziehmlich klare Fälle von erweitertem Suizid durch Piloten.
Die Egypt Air hatte noch einen.
Beitrag vom 06.09.2021 - 00:37 Uhr
UserGroße Krügerkl..
User (1383 Beiträge)
Mich wundert es wie gut Staat/Politik dabei weg kommen.

Hier ist nämlich jemand ganz eindeutig seiner Aufsichts- und Regulierungspflicht nicht nachgekommen.

Ist es das? Woran machen sie das fest?

Wir können gerne grundsätzliches Diskutieren - ob z.b. eine psychische Erkrankung auch in der Vergangenheit bereits eine Fluguntauglichkeit nach sich ziehen sollte.

Wenn ich das richtig weiss galt Lubitz als gesund - seine Ausbildung hatte er wohl 2009 also 6 Jahre vor dem Unglück wg. psychischen problemen unterbrochen.

Siehe hier:
"Aufgrund von Sehstörungen und der Furcht zu erblinden hatte Lubitz in den fünf Jahren vor dem Absturz insgesamt 41 Ärzte aufgesucht, 7 innerhalb des letzten Monats. Einige Ärzte diagnostizierten ihn als labil und nicht flugtauglich oder stellten Angststörungen fest. Weitergegeben wurden entsprechende Informationen aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht."
 https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Lubitz


Die Aufgabe einer Airline ist es nicht irgendwelche medizinischen Sachverhalte zu beurteilen, also weder damals wie heute, denn eine Airline ist keine Psychiatrie und auch kein Institut für Tropenmedizin sondern nur irgendein Dienstleister ...


Tja, und da scheiden sich die Geister. DIe Kläger sehen das als offensichtlich an, da die LH 2009 von der psychischen Erkrankung gewusst hat.

Jetzt kann man die Abwägung von @EricM treffen, und sich überlegen was schwerer wiegt:
Die Schweigepflicht, die Führsorgepflicht für etwaige Dritte, etc. etc.

Und man kann sich die Systemfrage stellen - was führt letztendlich zu mehr Sicherheit?
Wenn die Betroffenen solcher Krankheiten sich in Behandlung begeben können ohne am nächsten Tag Arbeitslos zu sein, oder ob es besser ist wenn diese sich nicht zum Arzt trauen.

Rein rechtlich ist die Sache aber vollkommen klar. Das LBA ist für die Flugtauglichkeit zuständig. Der Fliegerarzt macht das Medical, im Auftrag der Behörde.