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Beitrag vom 31.12.2022 - 18:14 Uhr
Userconaly
User (69 Beiträge)
Das ist der wie vielte Versuch eine Airline nur mit Premium-Sitzen profitabel zu betreiben? Alle vorherigen Versuchte sind über kurz oder lang ausnahmslos gescheitert.
Beitrag vom 31.12.2022 - 19:56 Uhr
UserSpheniscidae
User (462 Beiträge)
Sehe ich genauso. Vor allem wird das Klientel ganz schnell abspringen, wenn aus welchen Gründen auch immer plötzlich einer der acht Flieger ausfällt und die Premiumkunden, dann ganz unprämiummäßig in einem wenig premiummäßigen Hotel untergebracht werden müssen.
P2P sehe ich auch mit der XLR auch mit großem Potential, allerdings braucht es da schon einiges an firmentechnischem "Rückgrat", um das zu stemmen.
Beitrag vom 31.12.2022 - 23:07 Uhr
UserSENflyer
User (218 Beiträge)
Das ist der wie vielte Versuch eine Airline nur mit Premium-Sitzen profitabel zu betreiben? Alle vorherigen Versuchte sind über kurz oder lang ausnahmslos gescheitert.

Na ja, La Compagnie wäre ein Gegenbeispiel und die sind seit fast 10 Jahren am Start, auch wenn es nur zwei Maschinen und zwei Routen sind..
Beitrag vom 01.01.2023 - 03:35 Uhr
Usernofly
User (122 Beiträge)
wird das Klientel ganz schnell abspringen, wenn aus welchen Gründen auch immer plötzlich einer der acht Flieger ausfällt und die Premiumkunden, dann ganz unprämiummäßig in einem wenig premiummäßigen Hotel untergebracht werden müssen.

Auf der Langstrecke haben alle Fluggesellschaften bei technischen Problemen die gleiche Herausforderung. Eine Ersatzmaschine kommt aufgrund der Flugzeit an der Aussenstation oft erst am nächsten Tag dort an.
Interessanter wird die Frage, ob eine Ersatzmaschine überhaupt verfügbar ist. Oder ob die Premiumkunden sich dann in einem mässig vertrauensweckenden Ad Hoc Lease in der Eco wiederfinden.
Beitrag vom 01.01.2023 - 10:43 Uhr
UserFRAHAM
User (616 Beiträge)
Dieser Versuch unterscheidet sich in einem von den vielen anderen Versuchen. Hier wurde offensichtlich kein Konzept aufgesetzt, dass in Konkurrenz zu anderen Airlines (mit allen Klassen) antreten soll, sondern die Schwächen der konkurrierenden Airlines ausnutzen soll - also, dass diese nicht genügend Business-Sitze zur Verfügung stellen. Ich kann mir das Grundszenario gut vorstellen und finde die Überlegung dahinter schon überzeugend.

Dennoch glaube ich auch nicht an einen Erfolg, denn der Haken an speziell Malediven, ist nicht alleine die An-/Abreise nach Male. Das angesprochene Klientel kauft sich insbesondere auf den Malediven das (Pauschal-)Komplettpacket mit Transport von Flughafen zur Unterkunft, der Unterkunft selber etc.

Mich würde interessieren, wie viel Prozent der Reisenden auf die Malediven dies nicht über einen Reiseanbieter als Pauschalreise (klingt immer etwas abwertend, aber pauschal bedeutet ja nicht zwangsläufig billig) bucht. Wenn man diese Zahl kennt, könnte da u.U. ein Schuh draus werden.

Was ich ungerecht finde, bereits vor einem Beginn zu Spekulieren, dass kein passender Ersatz kommen würde bei technischen Problemen oder "unprämiummäßig in einem wenig premiummäßigen Hotel untergebracht werden". Auch die größten Airlines dieser Welt haben die gleichen Probleme, wenn es um Peripherie Airports geht ... siehe Meldungen auf diese Webseite. Und wie viel Ersatz sie einplanen ist ja auch noch nirgends ersichtlich.
Beitrag vom 01.01.2023 - 22:49 Uhr
Usernofly
User (122 Beiträge)
Dennoch glaube ich auch nicht an einen Erfolg, denn der Haken an speziell Malediven, ist nicht alleine die An-/Abreise nach Male. Das angesprochene Klientel kauft sich insbesondere auf den Malediven das (Pauschal-)Komplettpacket mit Transport von Flughafen zur Unterkunft, der Unterkunft selber etc.

Die Krux bei separat gebuchten Flügen ist das der Kunde bei Flugverspätungen für Übernachtung und neuen Anschlussflug bezahlt. Daher wird für das Reiseziel oft empfohlen, pauschal zu buchen.
Beitrag vom 02.01.2023 - 08:59 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2298 Beiträge)


Die Krux bei separat gebuchten Flügen ist das der Kunde bei Flugverspätungen für Übernachtung und neuen Anschlussflug bezahlt. Daher wird für das Reiseziel oft empfohlen, pauschal zu buchen.

Das stimmt so nicht. Auch bei separat gebuchten Flügen ist der Kunde geschützt: wenn Start oder Ziel in der EU liegen (dürfte bei dieser Airline der Fall sein) verpflichtet die EU Verordnung 261/2004 die Airline entsprechenden Leistungen (ggfl. Übernachtung, Organisation eines ädiquaten (Buchungsklasse) Ersatzfluges bis zum gebuchten Endziel, Verpflegung usw. + ggfls. sogar noch eine Entschädigung) zu organisieren und zu bezahlen.

Sollte die Airline das nicht tun, können die PAXe dies selber tun und die entstandenen Kosten von der Airline zurückholen.
Beitrag vom 02.01.2023 - 09:15 Uhr
Usercontrail55
User (4627 Beiträge)


Die Krux bei separat gebuchten Flügen ist das der Kunde bei Flugverspätungen für Übernachtung und neuen Anschlussflug bezahlt. Daher wird für das Reiseziel oft empfohlen, pauschal zu buchen.

Das stimmt so nicht. Auch bei separat gebuchten Flügen ist der Kunde geschützt: wenn Start oder Ziel in der EU liegen (dürfte bei dieser Airline der Fall sein) verpflichtet die EU Verordnung 261/2004 die Airline entsprechenden Leistungen (ggfl. Übernachtung, Organisation eines ädiquaten (Buchungsklasse) Ersatzfluges bis zum gebuchten Endziel, Verpflegung usw. + ggfls. sogar noch eine Entschädigung) zu organisieren und zu bezahlen.
Nicht ganz korrekt. Das gilt auf dem Rückflug nur, wenn die Airline aus einem der Mitgliedsstaaten ist. Für das Beispiel hier wäre man in Male mit dieser Airline vom freiwilligen Angebot abhängig.
Sollte die Airline das nicht tun, können die PAXe dies selber tun und die entstandenen Kosten von der Airline zurückholen.
Beitrag vom 02.01.2023 - 10:09 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2298 Beiträge)


Die Krux bei separat gebuchten Flügen ist das der Kunde bei Flugverspätungen für Übernachtung und neuen Anschlussflug bezahlt. Daher wird für das Reiseziel oft empfohlen, pauschal zu buchen.

Das stimmt so nicht. Auch bei separat gebuchten Flügen ist der Kunde geschützt: wenn Start oder Ziel in der EU liegen (dürfte bei dieser Airline der Fall sein) verpflichtet die EU Verordnung 261/2004 die Airline entsprechenden Leistungen (ggfl. Übernachtung, Organisation eines ädiquaten (Buchungsklasse) Ersatzfluges bis zum gebuchten Endziel, Verpflegung usw. + ggfls. sogar noch eine Entschädigung) zu organisieren und zu bezahlen.
Nicht ganz korrekt. Das gilt auf dem Rückflug nur, wenn die Airline aus einem der Mitgliedsstaaten ist. Für das Beispiel hier wäre man in Male mit dieser Airline vom freiwilligen Angebot abhängig.


Sorry, nein. Das gilt auch für nicht EU Airlines die in die EU fliegen. So hatte ich vor Jahren z.B. mal eine entsprechende Entschädigung von EgyptAir (BKK - CAI - SXF) und auch einmal von Ukraine International Airlines (Ziel TXL) erhalten.

MS hat freiwillig bezahlt, UAI erst nach gerichtlichem Beschluss.

Sollte die Airline das nicht tun, können die PAXe dies selber tun und die entstandenen Kosten von der Airline zurückholen.
Beitrag vom 02.01.2023 - 10:56 Uhr
Usercontrail55
User (4627 Beiträge)


Die Krux bei separat gebuchten Flügen ist das der Kunde bei Flugverspätungen für Übernachtung und neuen Anschlussflug bezahlt. Daher wird für das Reiseziel oft empfohlen, pauschal zu buchen.

Das stimmt so nicht. Auch bei separat gebuchten Flügen ist der Kunde geschützt: wenn Start oder Ziel in der EU liegen (dürfte bei dieser Airline der Fall sein) verpflichtet die EU Verordnung 261/2004 die Airline entsprechenden Leistungen (ggfl. Übernachtung, Organisation eines ädiquaten (Buchungsklasse) Ersatzfluges bis zum gebuchten Endziel, Verpflegung usw. + ggfls. sogar noch eine Entschädigung) zu organisieren und zu bezahlen.
Nicht ganz korrekt. Das gilt auf dem Rückflug nur, wenn die Airline aus einem der Mitgliedsstaaten ist. Für das Beispiel hier wäre man in Male mit dieser Airline vom freiwilligen Angebot abhängig.


Sorry, nein. Das gilt auch für nicht EU Airlines die in die EU fliegen. So hatte ich vor Jahren z.B. mal eine entsprechende Entschädigung von EgyptAir (BKK - CAI - SXF) und auch einmal von Ukraine International Airlines (Ziel TXL) erhalten.

MS hat freiwillig bezahlt, UAI erst nach gerichtlichem Beschluss.

Sollte die Airline das nicht tun, können die PAXe dies selber tun und die entstandenen Kosten von der Airline zurückholen.
Das mag sein, das ein Gericht auf Entschädigung entschieden hat. Aber Sie hatten sich ja auf die Verordnung bezogen und die gibt das nicht her.

 https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm

Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechte

Flüge innerhalb der EU, die von einem Luftfahrtunternehmen aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden
Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden

Hier noch der Verordnungstext

Artikel 3 - Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.
Beitrag vom 02.01.2023 - 12:00 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2298 Beiträge)
Sorry, aber ich glaube Sie interpretieren den Art.3 B falsch.

Lesen Sie das mal so:

(1) Diese Verordnung gilt

B. ..., für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Ihre Argumentation hat seinerzeit der
Beitrag vom 02.01.2023 - 12:03 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2298 Beiträge)
...Anwalt von UAI auch so vorgetragen, das Gericht hat aber die Verordnung so interpretiert, wie ich das oben geschrieben habe. Und entsprechend geurteilt.

Beitrag vom 02.01.2023 - 12:13 Uhr
Usercontrail55
User (4627 Beiträge)
Sorry, aber ich glaube Sie interpretieren den Art.3 B falsch.

Lesen Sie das mal so:

(1) Diese Verordnung gilt

B. ..., für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Ihre Argumentation hat seinerzeit der
Ich will mich da mit Ihnen garnicht streiten. Ich interpretire da auch nichts, ich lese was geschrieben steht. Die Interpretation hat in dem Link die Eu vorgenommen und eine weitere Iterpretation habe ich bei einem Anwalt für Verbraucherrechte gefunden...
Wo findet die EU-Verordnung für Fluggastrechte Anwendung?
In der EU sind die Fluggastrechte in einer Verordnung festgeschrieben.In der EU sind die Fluggastrechte in einer Verordnung festgeschrieben.
Die europäische Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flüge, welche in der EU (Europäische Union), Island, der Schweiz oder Norwegen angetreten werden.
Außerdem können Sie sich auf sie berufen, wenn eine europäische Fluggesellschaft ihren Zielflughafen in einem der genannten Länder hat.
Fliegen Passagiere mit Airlines aus Drittstaaten und landen lediglich auf europäischem Gebiet, ist die Fluggastrechteverordnung allerdings nicht gültig.

Ich kenne auch die Urteilsbegründung aus Ihrem Verfahren nicht, vielleicht bezog sich die Kompensation auf das Montreal Agreement, welches das global regelt. Spielt aber keine Rolle. Bisher habe ich nichts darüber gefunden, das die Verordung in diesem Falle auch gilt.
Beitrag vom 02.01.2023 - 12:37 Uhr
UserFRAHAM
User (616 Beiträge)
Die Verordnung kann aber dann nicht mehr greifen, wenn mich mein Wasserflugzeug oder das Schnellboot an der Urlaubsinsel nicht rechtzeitig zum Flughafen Male bringt.
Beitrag vom 03.01.2023 - 01:09 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2298 Beiträge)
Die Verordnung kann aber dann nicht mehr greifen, wenn mich mein Wasserflugzeug oder das Schnellboot an der Urlaubsinsel nicht rechtzeitig zum Flughafen Male bringt.

Selbstverständlich nicht. Hat auch niemand behauptet.
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