Community / / Saarland für automatische Entschäd...

Beitrag 1 - 3 von 3
Beitrag vom 14.12.2018 - 07:55 Uhr
UserVJ 101
User (1572 Beiträge)
Spannend ist die Frage mit den Bahnkunden, die ein Pendlerticket haben, also ein Jahresticket z.B. für die Strecke A nach B oder Inhaber der BahnCard 100 (gesamtes Streckennetz) - hier wird keine bestimmte Fahrt gebucht, aber der Zug hat dennoch Verspätung.
Beitrag vom 14.12.2018 - 08:15 Uhr
Userbevol
User (165 Beiträge)
Spannend ist die Frage mit den Bahnkunden, die ein Pendlerticket haben, also ein Jahresticket z.B. für die Strecke A nach B oder Inhaber der BahnCard 100 (gesamtes Streckennetz) - hier wird keine bestimmte Fahrt gebucht, aber der Zug hat dennoch Verspätung.

Ich kenne die derzeitigen Regelungen nicht, aber da es nicht um den Anspruch auf Entschädigung an sich geht, sondern darum, dass Kunden nicht mehr so hartnäckig kämpfen müssen, um ihr Recht durchzusetzen, wird das am Anspruch auf Entschädigung für Kunden mit Zeitkarten wird wohl nichts ändern. Mir stellt sich aber die Frage, wie das für Kunden gehandhabt wird, die ihr Ticket noch klassisch analog am Schalter oder Automaten kaufen.

Der Erfolg dieses Gesetzes wird meiner Meinung nach ganz erheblich von der Höhe der Sanktionen bei Verstößen abhängen. Ein Recht auf Entschädigung besteht ja bereits jetzt, trotzdem muss man als Kunde oft genug darum kämpfen. Das wird sich insbesondere bei den schwarzen Schafen der Transportbranche ohne Androhung schmerzhafter Strafen nicht ändern.
Beitrag vom 14.12.2018 - 14:03 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
Es würde zunächst ausreichen, von den Lufzfahrtgesellschaften zu verlangen, dass sie den Nachweis erbringen, dass sie überhaupt in der Lage sind, in angemessener Zeit (z.B. 5 Arbeitstage) die Zahlungen zu leisten.
Falls man grundsätzlich Verspätungen und unplanmässige Landunge ausschliesst, kann man wohl viel Geld einsparen.


Dieser Beitrag wurde am 14.12.2018 14:04 Uhr bearbeitet.