Community / / Verband: Neuregelung geht zu Gunsten...

Beitrag 1 - 8 von 8
Beitrag vom 31.08.2013 - 10:34 Uhr
UserRobR
User (775 Beiträge)
Der EPF verschweigt das die heutige Regelungen völlig überzagen sind. Was mal angefangen hat als völlig berechtigte "Denied Boarding Compensation" bei Überbuchungen ist mittlerweile ein wirres Regelwerk was sich in keiner anderen Branche so wiederfindet.
Die Neuregelung enthält übrigens sehr wohl Verbesserungen für den Fluggast, nämlich die Kompensation bei verpasstem Anschlußflug.
Technische Defekte sind selbstverständlich außergewöhnliche Umstände. Wer ertwas anderes behauptet, hat eine Schraube locker....
Beitrag vom 31.08.2013 - 12:09 Uhr
UserJG1965
Elektrotechniker
User (77 Beiträge)
da gebe ich RobR recht das ein tech. Defekt ein außergewöhnlicher Umstand ist, aber der tech. Zustand eines Flugzeugs liegt ja nun nicht im Verantwortungsbereich des Passagiers sondern in dem der Fluggesellschaft und wenn es da Probleme gibt, finde ich schon das die Fluggesellschaft auch in diesem Fall eine Kompensation bezahlen muß wenn es aus diesem Grund zu wesentlichen Verspätungen kommt.
Beitrag vom 31.08.2013 - 12:46 Uhr
UserSpheniscidae
User (462 Beiträge)
Das mit den technischen Problemen ist ein ziemlich zweischneidiges Thema finde ich. Flug abgebrochen weil Geruch im Cockpit, schon gibt es Geld zurück.
Damit hat der Pilot neben dem regulären Druck auch noch den finanziellen Druck im Nacken. Das funktioniert vielleicht bei einer Airline die einen Ruf zu verlieren hat, aber bei einer Airline, die die Piloten schon unter Druck setzt wenn Sie ein bisschen Puffer im Tank einplanen sieht das Ganze schon Anders aus denke ich.
Andererseits ist der Druck auf die Airline ausreichend Zusatzkapazitäten parat zu haben oder eine besonders gewissenhafte Wartung durchzuführen geringer.

Mir fällt da auch keine Königslösung ein. Als Passagier geht es in diesen Fall nicht unbedingt um die Verspätung, sondern um das Verhalten beim Auftreten.
Mir ist es schon häufiger passiert dass die Crew in einem solchen Fall den Flughafen fluchtartig verlässt und ein nicht englischkundiges Flughafenpersonal die Sache richten muss. Das ist eine Frechheit. Genauso wenn die Airline die Gäste stundenlang warten lässt und sich nicht um die Verpflegung kümmert.

Vielleicht sollte man Letzteres bestrafen, den technischen Defekt aber außen vor lassen.
Beitrag vom 31.08.2013 - 14:52 Uhr
Userfbwlaie
User (4880 Beiträge)
Das Problem liegt aber auch bei den Fluggesellschaften. Ryanair kann man wohl nur mit einem ausgefeilten Regelwerk überzeugen, sonst läuft gar nichts.
Technische Defekte: Nach einem Tag sollte aber eine Ersatzmaschine verfügbar sein bzw. man informiert die Passagiere nicht erst 22:00 am Flughafen...soviel zu lockeren Schrauben. (Bei AF gab es dann Entschädigung (natürlich bar abzuholen am Flugplatz!), die kostenlosen Taxifahrten und die kostenlose Übernachtung und ein Urlaubstag war futsch).

Anderes Beispiel: Der Flug nach Frankfurt bzw. Hannover kommt mit Verspätung an und der Weiterflug kann erst am nächsten Tag stattfinden - alles ganz einfach aber nur solang in den Städten keine Messen standfinden!

Dieser Beitrag wurde am 31.08.2013 20:55 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 01.09.2013 - 10:33 Uhr
Userdhu1976
User (24 Beiträge)
@G1965 mit solchen Argumenten wäre ich vorsichtig, sehr vorsichtig. Du kannst dir sicher sein, dass zumindest bei Deutschen Fluggesellschaften, die Sicherheit vor Gewinn/Verlust kommt (negativ Beispiel: Spanair!). Die präventive Wartung und die vorgeschriebenen Inspektionen, werden hier gewissenhaft durchgeführt, den der Techniker vor Ort steht mit seiner Unterschrift dafür gerade!
Es geht hier aber um unvorhergesehene Technische defekte oder z.B. Naturgewalten wie Vogel oder Blitzeinschlag. Hier muss das Flugzeug erst penibel überprüft werden und wenn keine Wartung vor Ort ist, dann muss sie erst von ausserhalb anfahren. Glaub mir, auch du möchtest lieber in einem Technisch einwandfreien Flugzeug sitzen, denn dein Leben häng daran!
Das musste mal gesagt werden, weil einige Leute hier nicht wissen, was sie teilweise für ein Quatsch aufgrund von Ahnungslosigkeit, von sich geben!
Beitrag vom 01.09.2013 - 13:03 Uhr
UserJG1965
Elektrotechniker
User (77 Beiträge)
@dhu1976 welche Argumente habe ich hier bitte vorgebracht die dich so in Aufregung versetzen das Du mich so angehst???

Ich habe ledeglich gesagt das der technische Zustand und damit ein defekt der zu einer wesentlichen Flugverspätung führt wohl doch eher im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegt und daher auch solche Verspätungen, meiner Meinung nach, kompensiert werden sollten.

Wieso bitte schön soll ich als Passagier der gekniffe sein? Ich habe doch nix verkehrt gemacht, war ewig vor Abflug da usw.
Soll ich dann bitte schön auf den Kosten für das Hotel sitzen bleiben weil der Anschlußflug nicht erreicht wird, oder anderes konkrektes Beispiel ich gehe im Oktober auf eine Kreuzfahrt ab Barcelona. Ich muss bis 18:00 Uhr an Bord des Schiffes sein. Habe einen Flug gebucht so das ich um 12:00 Uhr in BCN bin, jetzt stellen wir uns mal vor der Flug hat ein Verspätung von 4 Std. auf Grund eines tech. Defektes und ich erreiche deshalb nicht mehr mein Schiff.
Soll dann das einzige was ich bekomme ein ups sorry von der Fluggesellschaft sein ?

Jetzt komme mir bitte keiner mit dann musste halt einen Tag vorher fliegen oder so, wenn wir anfangen so zu argumentieren dann brauche ich keinen Flugverkehr mehr ein Geschäftsmann der einen Termin hat fliegt auch nicht 1 Tag vorher ...
außerdem wer Garantiert mir dann das dann in Zukunft nicht alles zu einem tech. Defekt wird und sich die Fluggesellschaften dahinter verstecken ???

natürlich muß safety vor allem sein und ich rede nicht von Ausgleichszahlungen wenn ein Flieger ne Stunde oder anderhalb zu spät ankommt sondern von wirklichen massiven Verspätungen oder wenn mann deswegen seinen Anschlussflug nicht erreicht
Beitrag vom 01.09.2013 - 13:50 Uhr
UserSpheniscidae
User (462 Beiträge)
Der europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden dass eine Airline auch bei sog. außergewöhnlichen Umständen für Verpflegung / Unterbringung zu sorgen hat. Es geht bei dieser Änderung nur um die Entschädigung.

Bei Deinem Beispiel mit der Kreuzfahrt denke ich das der Reiseveranstalter, bei dem Du Kreuzfahrt und Anreise im Paket buchst, in der Pflicht steht. Wenn Du es getrennt buchst dann gehst Du halt leer aus, aber das ist bei Anschlussflügen nicht anders.

Auch wird das Recht nach 5 Stunden die Reise abzubrechen meines Wissens davon nicht berührt.

Als Geschäftsreisender hast übrigens Du als Privatperson einen Anspruch und nicht Deine Firma. Ich denke das LBA/EASA sollte die Anzahl der Verspätungen durch technische Probleme überwachen und sollte sie in Zukunft steigen, gegensteuern.


Dieser Beitrag wurde am 01.09.2013 13:51 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 01.09.2013 - 18:28 Uhr
Userdhu1976
User (24 Beiträge)
Lieber JG1965, ich persönlich finde die Fluggastrechte völlig ausreichen bzw. sogar besser als zuvor (hier noch mal zum Nachlesen:  http://www.spiegel.de/reise/aktuell/fluggastrechte-was-die-aenderungen-fuer-passagiere-bedeuten-a-888658.html). Niemand zwingt dich mit dem Flugzeug zu fliegen. Sei doch froh das du so günstig fliegen kannst, vor einiger Zeit hättest du dir das gar nicht leisten können.