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Beitrag vom 15.06.2010 - 21:14 Uhr
Userskytrain
User (129 Beiträge)
Ich habe nicht ganz verstanden, warum Backtracking grundsätzlich zu einem Mangelstern für den jeweiligen Flughafen führt. Ist dies wirklich in jedem Fall ein sicherheitsrelevanter Mangel? (Und nur darum darf es ja in dieser Liste gehen)

Natürlich wäre es wünschenswert, wenn es überall parallele Rollwege von/zu jeder Bahn gäbe. Aber ist dies auch erforderlich und realistisch? Bemängelt wurden fehlende Rollwege in Memmingen, Hof und Zweibrücken. Wenn man sich die Anzahl der Flugzeugbewegungen sowie das Verkehrsaufkommen an den beiden letztgenannten Plätzen ansieht, stellt sich schon die Frage, ob der Ausbau der Rollwege hier gerechtfertigt - sprich: finanzierbar - ist. Gerade im Falle des Verkehrslandesplatzes Hof sollte man sich klarmachen, dass hier Mo-Fr ganze 3 Abflüge und Ankünfte mit DO328 im Linienverkehr stattfinden. Sa+So läuft im Linienverkehr gar nichts. Wieviel Infrastruktur muss man denn vorhalten, um dieses gewaltige Aufkommen sicher abzuwickeln?

Wer sich die Flughäfen weltweit ansieht (außerhalb der großen Airports), wird unschwer feststellen, dass Backtracking die normalste Sache der Welt auf Anlagen ist, deren Verkehrsaufkommen keinen weiteren Ausbau erforderlich macht. Selbst in Europa findet man dies auf zahlreichen Verkehrsflughäfen, die im Linienverkehr regelmäßig bedient werden. Sind alle diese Anlagen deswegen per se unsicher?

Backtracking grundsätzlich und ohne Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zu bemängeln klingt für mich etwa so realistisch wie aus Sicherheitsgründen den kompletten zweigleisigen Ausbau einer Eisenbahnstrecke zu fordern, auf der nur alle zwei Stunden ein Zug fährt.
Beitrag vom 16.06.2010 - 10:34 Uhr
UserReynolds
Rudergänger
Moderator
Die überwiegende Anzahl der Kritikpunkte im Fall Hof beziehen sich Befeuerungsmerkmale, und HOQ bietet da gerade mal minimale Basisausstattung. Backtracking wird bei geringem Verkehrsaufkommen kein Faktor sein, der eine wirkliche Gefährdung darstellt, da stimme ich zu.