Community / / Weitere Kündigungen bei Air Berlin ...

Beitrag 1 - 5 von 5
Beitrag vom 15.05.2020 - 07:39 Uhr
UserRATM
User (108 Beiträge)
" Etwa 1.200 Piloten sollen ebenfalls betroffen gewesen sein - viele wechselten jedoch zu anderen Fluggesellschaften."

Hä? Was heisst "jedoch" ? - den Mitarbeitern wurde Unrecht getan. Aber es ist ja nur halb so schlimm. Sie haben ja irgendwo weiter potten können. Mit weniger Gehalt, Wegfall v Seniorität und Betriebsrente. Teilweise Jobs in China, teilweise einiger Monate wieder insolvent...

Es war illegal. Aber ist ja nicht soo schlimm.
Beitrag vom 15.05.2020 - 07:57 Uhr
UserTrojaner
User (235 Beiträge)
Was bedeuted dies nun, liebe Redaktion, wenn man schon solche Artikel einfach übernimmt, könnte man sich doch wenigstens die Mühe machen, was das Ziel dieses Prozesses war.
Eine AirBerlin ist Geschichte, deshalb wir Sie dort niemand mehr beschäftigen, muss die Dame. nun ihr Arbeitslosengeld zurückzahlen, da sie ja nicht gekündigt wurde? Fragen über Fragen 😳
In diesem Zustand ist der Artikel leider für die Tonne oder nur Füllstoff
Beitrag vom 15.05.2020 - 08:24 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)
" Etwa 1.200 Piloten sollen ebenfalls betroffen gewesen sein - viele wechselten jedoch zu anderen Fluggesellschaften."

Hä? Was heisst "jedoch" ? - den Mitarbeitern wurde Unrecht getan. Aber es ist ja nur halb so schlimm. Sie haben ja irgendwo weiter potten können. Mit weniger Gehalt, Wegfall v Seniorität und Betriebsrente. Teilweise Jobs in China, teilweise einiger Monate wieder insolvent...

Es war illegal. Aber ist ja nicht soo schlimm.

Unrecht getan? Illegal?

Es war ein Formfehler! Was hätte sich denn ohne diesen Formfehler für die Betroffenen anders entwickelt?
Beitrag vom 15.05.2020 - 09:09 Uhr
UserFloCo
Vielflieger
User (1641 Beiträge)

Eine AirBerlin ist Geschichte, deshalb wir Sie dort niemand mehr beschäftigen, muss die Dame. nun ihr Arbeitslosengeld zurückzahlen, da sie ja nicht gekündigt wurde? Fragen über Fragen 😳


Das ist ne interessante Frage. Wenn man nicht gekündigt wurde, dürfte man ja auch kein Arbeitslosengeld bekommen. Wäre die Frage, ob das wirklich schon ausgezahlt wurde, so lange der Prozess in der SChwebe war? Ansonsten wäre das natürlich ein SChuss nach hinten...Arbeitslosengeld zurückzahlen und kein Geld von AB bekommen, weil nichts da ist.

Das wäre dann ein teurer Trip fürs Ego, nur um am Ende sagen zu können: Ich hatte Recht!
Beitrag vom 15.05.2020 - 13:51 Uhr
Userwenigflieger
User (36 Beiträge)
Ein Arbeitnehmer, der ALG bekommt, muss nichts zurückzahlen, wenn sich die Kündigung im Nachhinein als unwirksam erweist. Lohnansprüche, die der AN gegen den AG aufgrund der Unwirksamkeit der Kündigung hat, gehen in Höhe des gezahlten ALG auf die Arbeitsagentur über, § 115 SGB X.
Die AA holt sich das dann beim AG - wenn bei dem was zu holen ist.

Eine AirBerlin ist Geschichte, deshalb wir Sie dort niemand mehr beschäftigen, muss die Dame. nun ihr Arbeitslosengeld zurückzahlen, da sie ja nicht gekündigt wurde? Fragen über Fragen 😳


Das ist ne interessante Frage. Wenn man nicht gekündigt wurde, dürfte man ja auch kein Arbeitslosengeld bekommen. Wäre die Frage, ob das wirklich schon ausgezahlt wurde, so lange der Prozess in der SChwebe war? Ansonsten wäre das natürlich ein SChuss nach hinten...Arbeitslosengeld zurückzahlen und kein Geld von AB bekommen, weil nichts da ist.

Das wäre dann ein teurer Trip fürs Ego, nur um am Ende sagen zu können: Ich hatte Recht!