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Beitrag vom 14.02.2020 - 17:52 Uhr
UserNeilArmstrong
User (422 Beiträge)
@marbu

Was hier als "Gewinnbeteiligung" bezeichnet wird heißt im Tarifrecht EVV Ergebnis variable Vergütungsbestandteile. Wie das Wort Vergütungsbestandteile schon sagt, ist es Bestandteil der Vergütung. Meist ist das ganze ein Kompromiss um Lohnerhöhungen zu vermeiden bzw diese Lohnerhöhungen nur bei entsprechend gutem Geschäft zu zahlen. Die Mitarbeiter haben dafür also meistens auf eine Erhöhung von ihren Löhnen und Gehältern verzichtet.
Durch Bockmist auf den höheren Ebenen - welche jene MA sicher nicht zu verantworten haben - fällt der Bilanzgewinn jetzt also negativ aus. Ergo gehen die Mitarbeiter leer aus. Auch wenn sie alles gegeben haben / nur beste Arbeit abgeliefert haben.
Meiner Meinung nach ist die Aussage des anderen Users also korrekt dass die Strafzahlung auf die MA umgelegt wurde.

Im übrigen werden sich die Verantwortlichen für diese Strafen in den letzten Jahren schon ihre Millionenboni eingesteckt haben. Haften jetzt aber 0,0 für ihren Mist bzw gehen halt im Zweifel 1 Jahr Bonustechnisch leer aus.

Ein Liquiditätsproblem von Boeing herbei zu reden ist gelinde gesagt auch ziemlicher Unfug.
Liquidität kann nur dann zum Problem werden wenn die Kreditwürdigkeit in Frage steht oder es generell zu Kreditengpässen kommt wie in der Finanzkrise 2007.
Zum zweiten Punkt sei gesagt dass wie jedem bekannt sein dürfte seitdem die Zentralbanken monatlich Milliarden in die Märkte pumpen. Es gibt also mehr als genügend Kredite und die Geschäftsbanken wissen schon gar nicht mehr wohin mit den Krediten.
Da ist ein Kreditwürdiger Kunde wie Boeing mehr als Willkommen. Sieht man ja auch an dem 12 Milliarden Kredit. Welcher Konzern bekommt sowas in einer Krise mal eben schnell aus dem Ärmel geschüttelt?!
Dann wäre auch noch der Weg über Anleihen etc offen. Wie man am Boeing Aktienkurs sieht haben die Märkte mehr als nur viel Vertrauen in Boeing. Eine Anleihe zu plazieren sollte also ein leichtes sein

Vielleicht sind Sie ein guter Flieger (ja ich weiß Pilot wäre angebrachter) oder Konstrukteur oder was sonst. Aber von Wirtschaftswissenschaften im Allgemeinen, Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft im Besonderen haben Sie wenig Ahnung und Verständnis.

So handelt beispielsweise eine Zentralbank nie mit privaten Unternehmen. In Deutschland ist die Zentralbank die deutsche Bundesbank. Wenn der Staat mit privaten Unternehmen verhandelt und Geschäfte macht, ist es die Staatsbank KfW (= Kreditanstalt für Wiederaufbau). Das eine (Zentralbank ist der "Hüter der Eährung") ist volkswirtschaftlich bedingt (Geldpolitik) das andere betriebswirtschaftlich (Unternehmensfinsnzierung).

Ähnlich bei Ihren Vergütungsansprüchen. Ein variabler Vergütungsanspruch hat mit Gewinn nichts zu tun. Beispiel Verkäufer. Dieser bekommt regelmäßig eine fixe und variable Vergütung. Den fixen Anteil bekommen sie immer ausbezahlt. Der variable Vergütungsanteil richtet sich nach dem in einer bestimmten Zeitperiode erzielten Verkaufserfolg. Z.B. der Autoverkäufer der im Monat 20 Autos verkauft hat eben dann i.d.R. ein höheres Gehalt als der Kollege Autoverkäufer der nur 10 Autos verkauft. Eigentlich logisch - nicht? (Ja und es gibt auch x-verschiedene Variationsmöglichkeiten für eine flexible Vergütung) Aber mit Gewinnbeteiligung hat das alles nichts zu tun.

Bleibt für mich nur die Frage, wer hier ziemlichen Unfug schreibt und dazu noch Kraut und Rüben verwechselt und sie dennoch vermischt.
Beitrag vom 15.02.2020 - 07:29 Uhr
UserFloCo
Vielflieger
User (1629 Beiträge)

Ja, ich wusste, dass Sie sich auf dieses Stichwort Lufthansa hier entsprechend melden würden - das sind wie bei Pawlow wirklich absolut konsistente Reflexe, auf die man sich hundertprozentig verlassen kann - meinerseits LOL!
Übrigens: Carsten Spohr (Spohr, nicht Sport, aber das ist nicht wichtig) habe ich in meinem Beitrag überhaupt nicht erwähnt. Er hat mit dem Thema, das ich behandelt habe, nämlich überhaupt nichts zu tun. Das muss Ihnen aber nicht auffallen.

Oh, machen wir Kindergarten draus: ich wusste aber auch, dass Sie als Sie das geschrieben haben, dachten, dass ich was dazu schreiben würde. Deswegen habe ich das gemacht. Also wirklich....
Oh ja, entschuldigen Sie bitte die Autokorrektur an meinem Handy und dass ich die Nachricht noch fix beim Einstiegen in den Flieger geschrieben habe (noch mehr Kindergarten). Ich weise Sie aber demnächst auch gerne darauf hin, wenn Sie mal wieder einen Tippfehler oder einen Ihrer berühmten verschachtelten Sätze raushauen.
Sie haben doch vorher auch die Lufthansa "Fanboys” bzw. solche im generellen ins Spiel gebracht. Das hatte doch mit dem Thema auch nichts zu tun. Warum darf ich dann für die Argumentation in meinen Beiträgen keine neuen Punkte einbringen?

Und nochmals die Bitte: antworten Sie doch einfach mal auf die ganzen Themen, wo Sie eine Behauptung aufstellen, diese dann von anderen, die Sie dann gerne als Fanboys abstempeln, kritisiert oder widerlegt wird. Dann haben wir nämlich eine kritische Diskussion. Wenn Sie einfach immer nur Ihre Thesen raushauen und sich danach nicht wieder dazu äußern, dann sollten Sie sich hier nicht darüber beschweren, dass durch Leute, die eine andere Meinung haben als Sie, keine Diskussion zu Stande kommen kann.

@Mods: Sorry, war der letzte Beitrag dazu von mir. Aber das musste ich na los werden.
Beitrag vom 15.02.2020 - 08:23 Uhr
UserA320Fam
User (1723 Beiträge)

Ja, ich wusste, dass Sie sich auf dieses Stichwort Lufthansa hier entsprechend melden würden - das sind wie bei Pawlow wirklich absolut konsistente Reflexe, auf die man sich hundertprozentig verlassen kann - meinerseits LOL!
Übrigens: Carsten Spohr (Spohr, nicht Sport, aber das ist nicht wichtig) habe ich in meinem Beitrag überhaupt nicht erwähnt. Er hat mit dem Thema, das ich behandelt habe, nämlich überhaupt nichts zu tun. Das muss Ihnen aber nicht auffallen.

Oh, machen wir Kindergarten draus: ich wusste aber auch, dass Sie als Sie das geschrieben haben, dachten, dass ich was dazu schreiben würde. Deswegen habe ich das gemacht. Also wirklich....
Oh ja, entschuldigen Sie bitte die Autokorrektur an meinem Handy und dass ich die Nachricht noch fix beim Einstiegen in den Flieger geschrieben habe (noch mehr Kindergarten). Ich weise Sie aber demnächst auch gerne darauf hin, wenn Sie mal wieder einen Tippfehler oder einen Ihrer berühmten verschachtelten Sätze raushauen.
Sie haben doch vorher auch die Lufthansa "Fanboys” bzw. solche im generellen ins Spiel gebracht. Das hatte doch mit dem Thema auch nichts zu tun. Warum darf ich dann für die Argumentation in meinen Beiträgen keine neuen Punkte einbringen?

Und nochmals die Bitte: antworten Sie doch einfach mal auf die ganzen Themen, wo Sie eine Behauptung aufstellen, diese dann von anderen, die Sie dann gerne als Fanboys abstempeln, kritisiert oder widerlegt wird. Dann haben wir nämlich eine kritische Diskussion. Wenn Sie einfach immer nur Ihre Thesen raushauen und sich danach nicht wieder dazu äußern, dann sollten Sie sich hier nicht darüber beschweren, dass durch Leute, die eine andere Meinung haben als Sie, keine Diskussion zu Stande kommen kann.

@Mods: Sorry, war der letzte Beitrag dazu von mir. Aber das musste ich na los werden.

Eigentlich hatte doch @Nicci72 (frei nach Pawlow) die Lufthansa in diesen Thread hier reingezogen, obwohl es um Airbus geht.

@FloCo & @ contrail55
Ich bin auf eurer Seite 👍😉
Beitrag vom 18.02.2020 - 11:51 Uhr
UserMax Immelmann
User (5 Beiträge)
@marbu

Was hier als "Gewinnbeteiligung" bezeichnet wird heißt im Tarifrecht EVV Ergebnis variable Vergütungsbestandteile. Wie das Wort Vergütungsbestandteile schon sagt, ist es Bestandteil der Vergütung. Meist ist das ganze ein Kompromiss um Lohnerhöhungen zu vermeiden bzw diese Lohnerhöhungen nur bei entsprechend gutem Geschäft zu zahlen. Die Mitarbeiter haben dafür also meistens auf eine Erhöhung von ihren Löhnen und Gehältern verzichtet.
Durch Bockmist auf den höheren Ebenen - welche jene MA sicher nicht zu verantworten haben - fällt der Bilanzgewinn jetzt also negativ aus. Ergo gehen die Mitarbeiter leer aus. Auch wenn sie alles gegeben haben / nur beste Arbeit abgeliefert haben.
Meiner Meinung nach ist die Aussage des anderen Users also korrekt dass die Strafzahlung auf die MA umgelegt wurde.

Im übrigen werden sich die Verantwortlichen für diese Strafen in den letzten Jahren schon ihre Millionenboni eingesteckt haben. Haften jetzt aber 0,0 für ihren Mist bzw gehen halt im Zweifel 1 Jahr Bonustechnisch leer aus.

Ein Liquiditätsproblem von Boeing herbei zu reden ist gelinde gesagt auch ziemlicher Unfug.
Liquidität kann nur dann zum Problem werden wenn die Kreditwürdigkeit in Frage steht oder es generell zu Kreditengpässen kommt wie in der Finanzkrise 2007.
Zum zweiten Punkt sei gesagt dass wie jedem bekannt sein dürfte seitdem die Zentralbanken monatlich Milliarden in die Märkte pumpen. Es gibt also mehr als genügend Kredite und die Geschäftsbanken wissen schon gar nicht mehr wohin mit den Krediten.
Da ist ein Kreditwürdiger Kunde wie Boeing mehr als Willkommen. Sieht man ja auch an dem 12 Milliarden Kredit. Welcher Konzern bekommt sowas in einer Krise mal eben schnell aus dem Ärmel geschüttelt?!
Dann wäre auch noch der Weg über Anleihen etc offen. Wie man am Boeing Aktienkurs sieht haben die Märkte mehr als nur viel Vertrauen in Boeing. Eine Anleihe zu plazieren sollte also ein leichtes sein

Vielleicht sind Sie ein guter Flieger (ja ich weiß Pilot wäre angebrachter) oder Konstrukteur oder was sonst. Aber von Wirtschaftswissenschaften im Allgemeinen, Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft im Besonderen haben Sie wenig Ahnung und Verständnis.

So handelt beispielsweise eine Zentralbank nie mit privaten Unternehmen. In Deutschland ist die Zentralbank die deutsche Bundesbank. Wenn der Staat mit privaten Unternehmen verhandelt und Geschäfte macht, ist es die Staatsbank KfW (= Kreditanstalt für Wiederaufbau). Das eine (Zentralbank ist der "Hüter der Eährung") ist volkswirtschaftlich bedingt (Geldpolitik) das andere betriebswirtschaftlich (Unternehmensfinsnzierung).

Ähnlich bei Ihren Vergütungsansprüchen. Ein variabler Vergütungsanspruch hat mit Gewinn nichts zu tun. Beispiel Verkäufer. Dieser bekommt regelmäßig eine fixe und variable Vergütung. Den fixen Anteil bekommen sie immer ausbezahlt. Der variable Vergütungsanteil richtet sich nach dem in einer bestimmten Zeitperiode erzielten Verkaufserfolg. Z.B. der Autoverkäufer der im Monat 20 Autos verkauft hat eben dann i.d.R. ein höheres Gehalt als der Kollege Autoverkäufer der nur 10 Autos verkauft. Eigentlich logisch - nicht? (Ja und es gibt auch x-verschiedene Variationsmöglichkeiten für eine flexible Vergütung) Aber mit Gewinnbeteiligung hat das alles nichts zu tun.

Bleibt für mich nur die Frage, wer hier ziemlichen Unfug schreibt und dazu noch Kraut und Rüben verwechselt und sie dennoch vermischt.

Wäre nett wenn Sie ein bisschen respektvoller schreiben. Die sind in diesem Fall nicht so schlau wie sie denken.
Gewinnbeteiligung regelt jede Firma individuell. Bei Airbus werden Mitarbeiter am Gewinn beteiligt. Ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Entsteht kein Gewinn gibts auch keine Gewinnbeteiligung. Ganz einfach.
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