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Beitrag vom 19.08.2019 - 22:49 Uhr
UserLH1649
User (113 Beiträge)
@Josef Prost,
bis jetzt wissen wir nur, dass der Pilot ohne Freigabe in Lufträume um den Kölner Flughafen geflogen ist.
Er soll von Paderborn nach Hangelar geflogen sein - über COL unterhalb von 2500ft amsl? Weil der Begriff "Nahverkehrsbereich" genutzt wurde, glaube ich, dass er wohl auch durch den Luftraum C ohne Freigabe geflogen ist.
Wie ist das zu bewerten?

Das ist ganz einfach:
Wenn der Pilot ohne Freigabe in Luftraum C eingeflogen ist, wenn’s die CTR war, wäre es in der Regel dann Luftraum D (was aber keinen Unterschied macht), dann kann das mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ geahndet werden.
Inwiefern die Landesluftfahrtbehörde dem Piloten an seine Lizenz geht, steht auf einem anderen Blatt. Dass sich die Airline, wenn der Flug wegen der Cessna umgeleitet werden muss, die Kosten der extra Flugzeit und etwaiger Entschädigungen vom Verursacher holen kann, ist auch klar.
Insofern könnte das ganze einige tausend € kosten.
Beitrag vom 19.08.2019 - 23:44 Uhr
UserLH1649
User (113 Beiträge)
Prima. Sie haben sich hier über mangelnde Fachkompetenz der anderen beschwert.
Sie schreiben:
Wenn der Pilot ...
wenn´s die CTR war ...
dann kann ...
Inwiefern ...
wenn der Flug ...
etwaiger Entschädigungen ...
holen kann ...
Insofern könnte ...
Hat mir jetzt auch nicht wirklich meinen Horizont erweitert.
Das ist ganz einfach
Irgendwie schon.

Was ist jetzt Ihr Problem?
Ich habe auf einen Kommentator geantwortet, der eine Frage gestellt hat.

Der Artikel sprach vom Nahverkehrsbereich.
Das ist nichtssagend und kann sowohl C, als auch D CTR sein. Sehr wahrscheinlich wird es Die Kontrollzone, also CTR gewesen sein. Der Begriff wurde von jemand anderes auch schon erwähnt.
Entsprechende Informationen zu Lufträumen kann sich der interessierte Leser auch schnell bei Wikipedia beschaffen. 😉
Nun zur weiteren Erklärung...
Die Lufträume C und D CTR liegen an Flughäfen dicht beieinander, sodass man schnell von C in D CTR fliegen kann, was sich aus dem Artikel aber nicht ergibt.
Meine Aussage bezog sich insofern wie gesagt auf den Vorredner, der meinte, dass es sich um Luftraum C handelte.
Im weiteren habe ich einen kleinen Überblick über die Rechtslage gegeben. Unerlaubter Einflug in C oder D CTR hat dieselben Konsequenzen, insofern macht ist das keinen Unterschied.

Was die juristischen und finanziellen Konsequenzen betrifft, kann man aus meiner Wortwahl leicht erkennen, dass das Bußgeld BIS ZU 50.000€ Ausfallen kann. Das ist also eine Bußgeldrahmen, den eine Behörde ausfüllen muss. Sie muss aber kein Bußgeldverfahren einleiten. Und es gibt auch keinen fixen Preis wie im Straßenverkehr.

Ob die Landesluftfahrtbehörde (eine andere Behörde!) wegen der Lizenz des Piloten Maßnahmen ergreift, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Und ob die Airline von dem Cessna Piloten Kosten anfordert (Das wäre auf privatrechtlichem Wege im Zweifel vor einem Zivilgericht, wie dem Landgericht einzuklagen.), ist dem Grunde und der Höhe nach, im Ermessen der Airline und beträfe auch die Nachweispflicht über die Kosten.
Alles andere als kann und wenn usw. geht nicht, wenn es keine festen "wenn dann" Regelungen in Gesetzen gibt.
Ich fürchte nur, dass Sie das auch nicht glücklicher macht.
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