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Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / EU-Gericht kippt Freigabe der Corona...

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Beitrag vom 10.06.2021 - 16:37 Uhr
Usercontrail55
User (4624 Beiträge)
@controal55
"Wenn es eine in D ansässige Eigentümergesellschaft gibt, Attestor nur das Kapital der Investoren zu dieser Gesellschaft vermittelt"

Dann hätte man ja auch an die in D ansässige Eigentümergesellschaft verkaufen können. Es hat sich aber niemand sonst gefunden als Käufer.
Wer weiß? Wissen Sie, an welche der Unterfirmen verkauft wurde? Ich nicht.
Wobei ich immer noch an dem Deal zweifle. Eine Firma mit 3 britischen Pfund Eigenkapital und entgegen der Presseberichte besitzt eine Jessica Sterion seit April 2020 mindestens 75% der Anteile (nicht Peters wie immer berichtet).
Das haben Sie missverstanden. Frau Sterion war nur die Person, welche die Meldung der 75% Anteil Überschreitung eingereicht hat. Eine RLE (relevant legal entity) ist eine Person, die bestimmte Kriterien erfüllt. Hier scheint es um eine Meldung nach dem Aktiengesetz zu gehen. Es gibt eine Aktie und die ist in Händen von Herrn Peters, also hat er die meldepflichtigen mehr als 75%.
 https://find-and-update.company-information.service.gov.uk/company/12080120/filing-history
Beitrag vom 11.06.2021 - 10:12 Uhr
Usersystemchef
User (215 Beiträge)
Die Attestor Limited gehört zu 100% der Attestor Services Limited:

 https://find-and-update.company-information.service.gov.uk/company/12080120/persons-with-significant-control

Und die hat ein Kapital von 243000 GBP und ist schon 5 mal umgezogen (woher die 250 Mio. kommen sollen muss wohl erst geklärt werden):

21 Apr 2020 Statement of capital following an allotment of shares on 9 April 2020
GBP 243,742.00

 https://find-and-update.company-information.service.gov.uk/company/07720342/filing-history
Beitrag vom 11.06.2021 - 12:14 Uhr
User
User ( Beiträge)
Boeing 757767 könnte da sicher weiterhelfen. Aber am Pool ist offenbar das Internet ausgefallen.
Beitrag vom 11.06.2021 - 12:39 Uhr
Usercontrail55
User (4624 Beiträge)
Die Attestor Limited gehört zu 100% der Attestor Services Limited:

 https://find-and-update.company-information.service.gov.uk/company/12080120/persons-with-significant-control

Und die hat ein Kapital von 243000 GBP und ist schon 5 mal umgezogen (woher die 250 Mio. kommen sollen muss wohl erst geklärt werden):

21 Apr 2020 Statement of capital following an allotment of shares on 9 April 2020
GBP 243,742.00

 https://find-and-update.company-information.service.gov.uk/company/07720342/filing-history
Bedeutet?
Wir wissen nicht wer genau der Eigentümer der Condor ist und scheinbar ist Brexit kein Thema. Jetzt muss das Ganze noch durch alle EU Instanzen und dann ist das durch. Jetzt muss Geld verdient werden um alle, die da jetzt die Finger drin haben, zu bedienen. Das wird aus den bereits bekannten Gründen spannend. That´s it.

Dieser Beitrag wurde am 11.06.2021 12:39 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 12.06.2021 - 07:24 Uhr
UserGroße Krügerkl..
User (1383 Beiträge)
Jetzt hat der Herr Nostradamus den Satz mit der absoluten Intelligenzbefreitheit um 14:53 gelöscht. Genau auf die Minute mit dem Kommentar vom Krüger mit der großen Klappe.
Er scheint also tatsächlich voraussehen zu können. Muss man mal darüber nachdenken.

Habe ich nicht gelöscht, war wohl der Admin. Unsere Krügerklappe hat ja wieder unterstrichen, dass der Satz zustimmt. (Ob er überhaupt weiß was eine Krügerklappe ist? Wahrscheinlich wegen der Frage bei Condor durchgefallen und jetzt pausenlos hier am weinen, wenn es hier um Condor geht)

Überlegen sie mal warum.

Aber ich verstehe das sie angst um ihren Abreitsplatz haben, so wie sie sich äußern werden sie auf dem Job Markt nicht viele Chancen haben.

Dieser Beitrag wurde am 12.06.2021 07:24 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 12.06.2021 - 07:25 Uhr
UserGroße Krügerkl..
User (1383 Beiträge)
Die Attestor Limited gehört zu 100% der Attestor Services Limited:

 https://find-and-update.company-information.service.gov.uk/company/12080120/persons-with-significant-control

Und die hat ein Kapital von 243000 GBP und ist schon 5 mal umgezogen (woher die 250 Mio. kommen sollen muss wohl erst geklärt werden):

21 Apr 2020 Statement of capital following an allotment of shares on 9 April 2020
GBP 243,742.00

 https://find-and-update.company-information.service.gov.uk/company/07720342/filing-history
Bedeutet?
Wir wissen nicht wer genau der Eigentümer der Condor ist und scheinbar ist Brexit kein Thema. Jetzt muss das Ganze noch durch alle EU Instanzen und dann ist das durch. Jetzt muss Geld verdient werden um alle, die da jetzt die Finger drin haben, zu bedienen. Das wird aus den bereits bekannten Gründen spannend. That´s it.

Das man sich da schon gedanken gemacht haben wird und das thema sicher auf der Liste stand.
Man wird ja wohl kaum was kaufen was man dann nicht betreiben darf, auch wenn man es hinterher geschmissen kriegt.
Beitrag vom 12.06.2021 - 09:15 Uhr
UserViri
User (1388 Beiträge)
 https://www.airliners.de/luftrechtskolumne-85-urteil-eug-corona-beihilfen-condor/60855

Für den weitaus größeren Teil der an Condor gewährten Beihilfen in Höhe von 259,7 Millionen Euro bleibt die Begründung des von Ryanair angefochtenen Kommissionsbeschlusses damit ohne Beanstandungen des Gerichts.
Anders sieht es das Gericht jedoch für einen zusätzlichen Betrag von 17 Millionen Euro, der laut der Angaben im Beschluss der Kommission zum Ausgleich für zusätzliche Kosten gewährt wurde, die der Condor durch die Verlängerung des bereits einige Zeit vor der SARS-CoV-2/ COVID-19-Pandemie eröffneten Insolvenzverfahrens entstanden seien.

Also sind nicht die gesamten Beihilfen unzureichend begründet worden, sondern "nur" 17 Mil. Euro. Und:

Die genauere Lektüre des Urteils lässt allerdings insoweit möglicherweise durchaus mehr erahnen. Zunächst legt das Gericht schon die Hürden für die Begründung eines Beschlusses nach Artikel 108 Abs. 2 AEUV nicht allzu hoch.
Zu den an die Begründung anzulegenden Maßstäben heißt es im Urteil vom 9. Juni 2021 (T-665/20):
"[Es] muss der Beschluss, kein förmliches Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV einzuleiten, lediglich die Gründe enthalten, aus denen die Kommission keine ernsten Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Frage der Vereinbarkeit der betreffenden Beihilfe mit dem Binnenmarkt sieht, und selbst eine kurze Begründung dieser Entscheidung ist im Hinblick auf das Begründungserfordernis des Art. 296 AEUV als ausreichend anzusehen, wenn sie klar und eindeutig die Gründe zum Ausdruck bringt, aus denen die Kommission zu der Auffassung gelangt ist, dass keine derartigen Schwierigkeiten vorlägen, da die Frage der Stichhaltigkeit dieser Begründung mit diesem Erfordernis nichts zu tun hat." (EuG, Urteil vom 09.06.2021, T-665/20, Rn. 41)

Klingt mal wieder nach viel Lärm um nichts.

Dieser Beitrag wurde am 12.06.2021 09:15 Uhr bearbeitet.
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