Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Lufthansa verliert eine Million Euro...

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Beitrag vom 10.04.2020 - 11:24 Uhr
UserFloCo
Vielflieger
User (1641 Beiträge)

Auf das verzichtet der Arbeitnehmer aktuell freiwillig teilweise.

Überlegen Sie genau, was Sie da schreiben! Die Arbeitnehmer sind in Kurzarbeit, da steht ihnen Kurzarbeitergeld zu. Nicht mehr. 2900 Euro.
Auf was verzichten Sie denn freiwillig? Jetzt sagen Sie bitte nicht auf eine Aufstockung durch den Arbeitgeber auf 100% des Nettolohns. Sonst muss ich gleich kotzen.


Warum müssen sie kotzen?
Und lt. meinem Arbeitsvertrag darf die Firma ohne Zustimmung keine Kurzarbeit beantragen. Sprich sie ist freiwillig. Das ist einfach so.

Genau wie auf die aktuelle Gewinnbeteiligung. Die steht den Arbeitnehmern vertraglich auch zu und auf die wird aktuell auch verzichtet.

Meines Wissens wird sie nur zurückgestellt.


Genau. Deshalb hab ich das Wort AKTUELL eingebracht. Und das auf diese zu 100% aktuell verzichtet wird, war ein Vorschlag der Gewerkschaft. Und bringt einen ziemlich hohen Betrag sofortiger Liquidität.
Und ob die dann später jemals ausgezahlt wird mag ich bezweifeln.


Es ist echt lustig, wie Sie hier mal wieder mit zweierlei Maß messen. Sie verzichten also freiwillig auf wie viel? 10%? Wow, welch großer Beitrag. Dafür kassieren Sie dann noch 90% für wie viel Arbeit, die Sie gerade wirklich für den Fortbestand der Firma leisten?

Im Aktiengesetzt heißt es:
Aktiengesetz

§ 174
(1) Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns. Sie ist hierbei an den festgestellten Jahresabschluß gebunden.
(2) In dem Beschluß ist die Verwendung des Bilanzgewinns im einzelnen darzulegen, namentlich sind anzugeben
1. der Bilanzgewinn;
2. der an die Aktionäre auszuschüttende Betrag oder Sachwert;
3. die in Gewinnrücklagen einzustellenden Beträge;
4. ein Gewinnvortrag;
5. der zusätzliche Aufwand auf Grund des Beschlusses.
(3) Der Beschluß führt nicht zu einer Änderung des festgestellten Jahresabschlusses

In der Quelle auf die sich beziehen, steht also drin, dass die Aktionäre (die Hauptversammlung) selbst über die Dividende entscheidet. Also ist es doch ein freiwilliger Verzicht zum Wohle des Unternehmens?

Wenn Sie es also so darstellen, dass Sie so unglaublich viel zum Wohle des Unternehmens machen und der Aktionär nichts, dann stimmt da was in Ihrer persönlichen Wahrnehmung nicht. Sie bekommen 90% Gehalt fürs Nichts oder nahezu nichts tun und verzichten auf die Gewinnbeteiligung, was der Aktionär auch macht.

Sorry, aber ich bin raus aus Diskussionen mit Ihnen, das hat keinen Sinn....
Beitrag vom 10.04.2020 - 14:14 Uhr
Userchris7891
User (809 Beiträge)
>
> > Die Lufthansa hat nicht die höchste Liquidität (zu viel der Gewinne an Aktionäre ausgeschüttet?) ...
>
> Nein, zu viel Gewinne an die Mitarbeiter verteilt.

Was tragen denn die Aktionäre aktuell zur Rettung bei?

Ungefähr so viel wie Piloten und Flugbegleiter, allerdings bekommen die - im Gegenteil zu genannten Berufgruppen - kein Geld dafür.

Ist ja laut ihren Aussagen ihre Firma

Wieso meine Aussage? Wem gehört denn Ihrer Meinung nach die Firma?


In Anbetracht der Tatsache das genannte Berufsgruppen aktuell in Kurzarbeit sind und nicht 100% Lohn bekommen...

Wie meinen Sie das denn "nicht 100% Lohn"? Die bekommen überhaupt keinen Lohn, denn:
Def. Lohn: [nach Stunden berechnete] Bezahlung für geleistete Arbeit [die dem Arbeiter bzw. der Arbeiterin täglich, wöchentlich oder monatlich ausgezahlt wird]

... des Weiteren Kurzarbeitergeld, wodurch die Firma auch weniger Sozialleistungen zahlt, tragen diese also was bei.

Warum sollte eine Firma Sozialleistungen zahlen, wo sie doch gar keine Leistung bekommt?
Das ist ja der Witz bei der Kurzarbeit!
Aber Frage: Was spart die Firma an Sozialleistungen für Sie ein? Können Sie sich in der Mai Abrechnung ansehen.

Deshalb nochmals meine Frage: Was tragen die Aktionäre aktuell konkret zur Überwindung der Krise bei?

Das ist im Aktiengesetz geregelt.

Wieso nennen Sie eigentlich grad genau diese zwei Berufsgruppen?

Weil es in Anbetracht der Anzahl der Flugbewegungen hier am anschaulichsten ist.

Den Aktionären. Aber ich habe in meiner Erziehung mal gelernt, dass wenn einem etwas gehört hat man auch eine Verantwortung dafür. Aber das ist hier dann ja nicht der Fall.


Wie gesagt, das ist im Aktiengesetz geregelt.


Alles gut. Nur bitte nicht erzählen, welchen Beitrag man zum Geneesen der Firma beigetragen hat. Könnte einen Lacher hervorrufen.
Ich hoffe Sie bilden sich nicht selbst was auf diesen Beitrag ein.

Dann nehmen Sie halt Gehalt statt Lohn. Es heisst in meinem Land nunmal Lohn. Sie sollten mal andere Länder besuchen, dann würden Sie feststellen, dass man in anderen Ländern zwar deutsch spricht aber es hat nunmal andere Wörter mit anderen Bedeutungen.

Wohl eher weil Sie sich am ehesten in der zwei Gruppen aufregen. Aber das wurde hier schon oft und anschaulich festgestellt.

Wo Sie doch immer betonen, dass gewisse Gruppen nichts, absolut gar nichts beitragen (gibt zwar noch Flüge und die Cargo fliegt 110% und sogar Langstrecke wird quasi als turnaround geflogen und aktuell im Layover sein ist je nach Land auch nicht besonders Lustig...) erzählen Sie doch mal was Sie so beitragen?

Und nicht nur das. 20 A330 werden für LH Cargo fliegen. Also, dass alle faul zu Hause rumsitzen ist ja auch falsch.
Beitrag vom 10.04.2020 - 15:40 Uhr
UserA320Fam
User (1735 Beiträge)

Und nicht nur das. 20 A330 werden für LH Cargo fliegen. Also, dass alle faul zu Hause rumsitzen ist ja auch falsch.

Oh man. Ja super! DAS wird uns ganz sicher das Jahr retten. Mann, in der LH Group sind vielleicht noch 1/7 Flugzeuge nicht geparkt. Und die fliegen auch nur ab und zu. Also ein Grossteil Personal hat frei, ungewollt, aber frei. Da sollte man froh sein, wenn man tatsächlich noch soviel Geld bekommt, was 90% seines Gehaltes entspricht. Erwarten oder gar fordern sollte man das im Moment aber wohl eher nicht.
Beitrag vom 10.04.2020 - 15:48 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)

Steht einem Arbeitnehmer vertraglich sein 100% Lohn zu? Können sie sich auch selber beantworten.

Ja, wenn er Arbeit leistet, steht ihm Lohn zu. Leistet er keine Arbeit steht ihm kein Lohn zu.

Das ist eben nicht korrekt. Dem abhängig beschäftigten Arbeitnehmer steht 100% des vertraglichen Lohnes zu, solange er für die Arbeit zur Verfügung steht. Ob der Arbeitgeber ihn auslastet oder nicht, ist nicht in der Verantwortung des AN.
Dies ist bei allen abhängig beschäftigten der Fall und das ist die Sicherheit, die ein AN mit seinen Sozialabgaben und Steuern "einkauft".
Das Gegenteil dazu wären die Selbstständigen dieses Risiko der keine Arbeit=kein Einkommen mit deutlich großzügigeren Steuerabschreibungsmöglichkeiten kompensiert bekommen.

Insofern ist jeglicher Verzicht von abhängig Beschäftigten freiwillig und nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen AG und AN zu machen. Das kann man dann durchaus als Zugeständnis oder Beitrag zum Unternehmenserhalt sehen.
Ebenso wie der Verzicht des Aktionärs auf eine Dividende....

Auf das verzichtet der Arbeitnehmer aktuell freiwillig teilweise.

Überlegen Sie genau, was Sie da schreiben! Die Arbeitnehmer sind in Kurzarbeit, da steht ihnen Kurzarbeitergeld zu. Nicht mehr. 2900 Euro.
Auf was verzichten Sie denn freiwillig? Jetzt sagen Sie bitte nicht auf eine Aufstockung durch den Arbeitgeber auf 100% des Nettolohns. Sonst muss ich gleich kotzen.

Gesundheit. Doch genau das ist es! Eine Vertragspartei möchte den geschuldeten Lohn nicht zahlen. Und weil Kurzarbeit eben nicht angeordnet werden kann, muss es zu Verhandlungen und einer Einigung kommen! Und jeglicher Nettoverlust des AN ist ein Beitrag zum Unternehmenserhalt. Egal, ob er 0, 100 oder sogar 150% arbeitet.


Genau wie auf die aktuelle Gewinnbeteiligung. Die steht den Arbeitnehmern vertraglich auch zu und auf die wird aktuell auch verzichtet.

Meines Wissens wird sie nur zurückgestellt.

Genau, im gegenseitigen Einvernehmen(!) vorerst verschoben und damit ist es zum jetzigen(!) Zeitpunkt ein Verzicht!
Was dann später kommt, weiß keiner. Vielleicht muss sie auch ganz ausfallen. Und das für eine "Leistung", die ja schon letztes Jahr erbracht worden ist....
Beitrag vom 10.04.2020 - 15:52 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)

Und nicht nur das. 20 A330 werden für LH Cargo fliegen. Also, dass alle faul zu Hause rumsitzen ist ja auch falsch.

Oh man. Ja super! DAS wird uns ganz sicher das Jahr retten. Mann, in der LH Group sind vielleicht noch 1/7 Flugzeuge nicht geparkt. Und die fliegen auch nur ab und zu. Also ein Grossteil Personal hat frei, ungewollt, aber frei. Da sollte man froh sein, wenn man tatsächlich noch soviel Geld bekommt, was 90% seines Gehaltes entspricht. Erwarten oder gar fordern sollte man das im Moment aber wohl eher nicht.

Das ist ja auch richtig!!! Jedem ist doch hier bewusst, dass so eine existentielle Krise nicht spurlos an allen vorbei geht.
Allerdings finde ich es auch nicht in Ordnung, "die Last" nur den Arbeitnehmern aufzudrücken. Den Eindruck bekommt man hier bei manchen Beiträgen.

Wir leben noch in einer sozialen Marktwirtschaft, in der das Betriebsrisiko nur sehr gedämpft bei den AN kommen sollte. Dafür zahlen wir alle relativ hohe Abgaben und dafür erwarte ich eine gewisse Sicherheit.

Sonst brauche ich weder Sozialabgaben, noch Spitzensteuersätze...
Beitrag vom 10.04.2020 - 16:09 Uhr
Usercontrail55
User (4631 Beiträge)
Ich glaube hier gibt es Unkenntnis über die Zusammensetzung des KAGs. Wenn man nichts arbeitet bekommt man 100% KAG, entspricht 60% des Vergleichsnettos. Bei Aufstockung bis 90% bekommt man die 30% zusätzlich. Das alles fürs Nichtstun. Immer. Tut man aber was, dann bekommt man dafür Vergütung. Arbeitet man 100% bekommt man 100% Vergütung. Arbeitet man anteilig bekommt man anteilig Vergütung und anteilig KAG. Also gesamt mehr als die 90%.
Um den Begriff zu nutzen, die die nicht auf der faulen Haut liegen bekommen auch mehr, allerdings maximal 10% (mal die unregelmäßigen Zulagen ignoriert)
Jetzt könnte man natürlich intensiv debattieren, ob die 10% vom Maximum eingespart ein ordentliches Entgegenkommen der Belegschaft ist oder 30% über dem Minimum ein der Situation unangemessenes Zugreifen. Das ist wohl Ansichtssache, sozusagen No Win.
Allerdings ist das nur eine Momentaufnahme. Wenn weniger da ist bekommt man fürs Nichtstun ach weniger. Fürs Tun bleibt es wie gehabt.
Frohe Ostern
Beitrag vom 10.04.2020 - 16:27 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)
Ich glaube hier gibt es Unkenntnis über die Zusammensetzung des KAGs. Wenn man nichts arbeitet bekommt man 100% KAG, entspricht 60% des Vergleichsnettos. Bei Aufstockung bis 90% bekommt man die 30% zusätzlich. Das alles fürs Nichtstun. Immer. Tut man aber was, dann bekommt man dafür Vergütung. Arbeitet man 100% bekommt man 100% Vergütung. Arbeitet man anteilig bekommt man anteilig Vergütung und anteilig KAG. Also gesamt mehr als die 90%.
Um den Begriff zu nutzen, die die nicht auf der faulen Haut liegen bekommen auch mehr, allerdings maximal 10% (mal die unregelmäßigen Zulagen ignoriert)

Bis hierher bin ich ganz bei Ihnen!

Jetzt könnte man natürlich intensiv debattieren, ob die 10% vom Maximum eingespart ein ordentliches Entgegenkommen der Belegschaft ist oder 30% über dem Minimum ein der Situation unangemessenes Zugreifen. Das ist wohl Ansichtssache, sozusagen No Win.

Das gilt aber nur für das NETTO.

Die Firma spart eben deutlich mehr, als das was der AN hergibt. Bei einem Gehalt, dass genau an der BBG liegt z.B. spart die Firma in Ihrem Beispiel ca. 65% des Bruttogehaltes.
Das Kurzarbeitergeld kommt vom Staat und dafür haben beide, AG und AN, vorher auch ordentliche "Versicherungsprämien" gezahlt. Die Auszahlung von Kurzarbeitergeld ist also auch ein gemeinsam "erwirtschafteter" Vorteil...

Allerdings ist das nur eine Momentaufnahme. Wenn weniger da ist bekommt man fürs Nichtstun ach weniger. Fürs Tun bleibt es wie gehabt.

Genau, mein AG hat sich aber entschieden. Weil kein Geld mehr da ist, braucht man auch kein Kurzarbeitergeld beantragen und zahlt lieber 100% bis wirklich nichts mehr da ist...

Und wenn dann nichts mehr da ist, nützt auch das Kurzarbeitergeld nichts mehr, weil schlicht und ergreifend keine Firma mehr da ist, die überhaupt irgendetwas zahlen könnte.

Davor hat @Gordon anscheinend so viel Angst, dass er immer wieder nach "Mutti" ruft ;-) (Nichts für ungut, ein bisschen Galgenhumor sollte auch hier erlaubt sein)

Frohe Ostern allerseits!

Dieser Beitrag wurde am 10.04.2020 16:28 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 10.04.2020 - 16:32 Uhr
Userjunglejet
User (15 Beiträge)
Komische Diskussion. Ich habe Golfkriege, 9/11, Sars, Vulkan mitgemacht. Das war gegen das hier Pillepalle. In und nach der Krise zählt immer nur Cash. Man muss tanken, Abfertiger und Flughäfen und alles mögliche bezahlen, um fliegen zu können . Die meisten Lieferanten wollen in und nach der Krise Vorkasse, aus guten Grund. Wer da kein Cash hat, geht zur Bank oder ist out. Die Bank will keine Flugzeuge als Sicherheit, die sind nichts Wert, die meisten Airlines haben sowieso geleast. Die Lessors kriegen keine Einnahmen, weil nicht geflogen wird. Die müssen auch zur finanzierenden Bank, und um Stundung bitten oder gleich Insolvenz anmelden.
Diese Krise übersteigt alles Dagewesene, wenn nicht die Gelddruckmaschine des Staats einspringt, um Vertrauen und Barmittel zu schaffen. Der wird aber gewaltig mitreden wollen, wer wann warum wohin fliegt. Lowcost Fliegen zu Oma nach Kleckersdorf? Dann kommen die, die sagen, war sowieso nie erwünscht wegen CO2.
Wenn 50% der Arbeitsplätze, nicht nur bei den Airlines, auch bei Zulieferern, MROs, Flughäfen, ATC erhalten bleiben, wäre das schon ein Erfolg.
Das Aushebeln eines selbstmörderischen Tarifvertrags ist da noch die kleinste Übung, zur Not geht das per Gesetz, wenn der Staat sowieso alles zahlt, um den vollständigen Untergang abzuwenden.
Beitrag vom 10.04.2020 - 16:43 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)
Diese Krise übersteigt alles Dagewesene, wenn nicht die Gelddruckmaschine des Staats einspringt, um Vertrauen und Barmittel zu schaffen. Der wird aber gewaltig mitreden wollen, wer wann warum wohin fliegt. Lowcost Fliegen zu Oma nach Kleckersdorf? Dann kommen die, die sagen, war sowieso nie erwünscht wegen CO2.
Wenn 50% der Arbeitsplätze, nicht nur bei den Airlines, auch bei Zulieferern, MROs, Flughäfen, ATC erhalten bleiben, wäre das schon ein Erfolg.
Das Aushebeln eines selbstmörderischen Tarifvertrags ist da noch die kleinste Übung, zur Not geht das per Gesetz, wenn der Staat sowieso alles zahlt, um den vollständigen Untergang abzuwenden.

Dieser "selbstmörderische" Tarifvertrag ist das, was einem Flächentarifvertrag in der Airlinebranche am nächsten kommt.
Ob die absolute Höhe der Vergütungen in der heutigen Situation angebracht ist, steht auf einem ganz anderen Blatt und wird sich von selbst erledigen.
ABER, dass einzelne Teile eines Konzerns einfach so in die Arbeitslosigkeit geschickt werden sollen, wird auch ein Gesetz nicht mittragen. Vor allem nicht, wenn diese Ineffizienz bewusst durch das Management herbeigeführt wurde, um so einen Coup durchzuziehen.
Beitrag vom 10.04.2020 - 18:21 Uhr
Usercontrail55
User (4631 Beiträge)
Jetzt könnte man natürlich intensiv debattieren, ob die 10% vom Maximum eingespart ein ordentliches Entgegenkommen der Belegschaft ist oder 30% über dem Minimum ein der Situation unangemessenes Zugreifen. Das ist wohl Ansichtssache, sozusagen No Win.

Das gilt aber nur für das NETTO.
Das ist unerheblich. Ich nehme mehr als ich einspare. Es geht um das Grundsätliche, 20/20 wäre ein Signal gewesen. Sag ich doch, NoWin ;-)
Die Firma spart eben deutlich mehr, als das was der AN hergibt. Bei einem Gehalt, dass genau an der BBG liegt z.B. spart die Firma in Ihrem Beispiel ca. 65% des Bruttogehaltes.
Das Kurzarbeitergeld kommt vom Staat und dafür haben beide, AG und AN, vorher auch ordentliche "Versicherungsprämien" gezahlt. Die Auszahlung von Kurzarbeitergeld ist also auch ein gemeinsam "erwirtschafteter" Vorteil...
Ich glaube jetzt verstehe ich es. Es geht um die AG Anteile der Sozialversicherungen, die der AG jetzt spart und so dem AN Topf zu 50% zugerechnet werden sollten? Meinen Sie das?
Das würde aber außer Acht lassen, dass man KA nur beantragen kann, wenn man eine bestimmte Not darstellen kann und eigentlich das Geld gerade knapp ist. Es ging ja ums Ausgeben.
Der AG Anteil liegt bei Rund 20%, gespart von den 60% wären dann Netto (man muss das ja Brutto auszahlen) 6% Aufstockung. Marginal. Bleiben immer noch 24% vs. 10%.

Genau, mein AG hat sich aber entschieden. Weil kein Geld mehr da ist, braucht man auch kein Kurzarbeitergeld beantragen und zahlt lieber 100% bis wirklich nichts mehr da ist...
Ich nehme an, Sie meinen GWI. Das ist ein anderes Thema. Jetzt liegt der Ball im Feld der Arbeitnehmervertreter. Die Solidargemeinschaft muss ruckeln, um Platz für Sie und Ihre Kollegen zu schaffen. Mal schauen was da kommt, könnte aber klappen. In der Zwischenzeit könnten Sie aber anbieten, ganz solidarisch, Ihr Gehalt ja freiwillg auf 90% absenken, damit alle die gleichen Bedingungen haben während man Stellen schafft ;-)
Und wenn dann nichts mehr da ist, nützt auch das Kurzarbeitergeld nichts mehr, weil schlicht und ergreifend keine Firma mehr da ist, die überhaupt irgendetwas zahlen könnte.
Na, positiv bleiben.
Davor hat @Gordon anscheinend so viel Angst, dass er immer wieder nach "Mutti" ruft ;-) (Nichts für ungut, ein bisschen Galgenhumor sollte auch hier erlaubt sein)
Auf jeden Fall :-)
Frohe Ostern allerseits!

Dieser Beitrag wurde am 10.04.2020 18:22 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 10.04.2020 - 20:05 Uhr
UserEin Leser dieser..
... Seite
User (656 Beiträge)
Wir leben noch in einer sozialen Marktwirtschaft, in der das Betriebsrisiko nur sehr gedämpft bei den AN kommen sollte. Dafür zahlen wir alle relativ hohe Abgaben und dafür erwarte ich eine gewisse Sicherheit.

Sonst brauche ich weder Sozialabgaben, noch Spitzensteuersätze...
Die Abgaben landen doch aber nicht beim Arbeitgeber. Und Sozialabgaben werden nur bis zur BBG gezahlt!!!!
Beitrag vom 10.04.2020 - 20:49 Uhr
Userchris7891
User (809 Beiträge)
Auch über der BBG werden Sozialabgaben gezahlt.
Sie machen nur prozentual immer weniger aus je höher der Lohn ist.



Dieser Beitrag wurde am 10.04.2020 20:51 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 10.04.2020 - 21:03 Uhr
UserFW 190
User (2115 Beiträge)
Auch über der BBG werden Sozialabgaben gezahlt.
Sie machen nur prozentual immer weniger aus je höher der Lohn ist.

Das ist ja ein Ding, habe bisher noch nicht mitbekommen. Hoffentlich muss ich nicht rückwirkend einzahlen ;>)
Beitrag vom 10.04.2020 - 21:10 Uhr
UserEin Leser dieser..
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User (656 Beiträge)
Auch über der BBG werden Sozialabgaben gezahlt.
Sie machen nur prozentual immer weniger aus je höher der Lohn ist.

Falsch. Sozialabgaben werden bis zur BBG gezahlt. Alles was man darüber hinaus verdient wird nicht angerechnet. Deshalb macht es ja prozentual immer weniger aus.
Beitrag vom 10.04.2020 - 22:16 Uhr
Userchris7891
User (809 Beiträge)
Auch über der BBG werden Sozialabgaben gezahlt.
Sie machen nur prozentual immer weniger aus je höher der Lohn ist.

Falsch. Sozialabgaben werden bis zur BBG gezahlt. Alles was man darüber hinaus verdient wird nicht angerechnet. Deshalb macht es ja prozentual immer weniger aus

Ja richtig. Dann solltest du dir deinen Satz nochmal anschauen und durchlesen.
Bei deinem Satz könnte man es so meinen, dass der AN alles selbst zahlen muss, wenn man darüber hinaus kommt.
Kann er ja, z.B. in die private KV.



Dieser Beitrag wurde am 10.04.2020 22:22 Uhr bearbeitet.
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