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Beitrag vom 10.04.2020 - 22:35 Uhr
UserEin Leser dieser..
... Seite
User (656 Beiträge)
Auch über der BBG werden Sozialabgaben gezahlt.
Sie machen nur prozentual immer weniger aus je höher der Lohn ist.

Falsch. Sozialabgaben werden bis zur BBG gezahlt. Alles was man darüber hinaus verdient wird nicht angerechnet. Deshalb macht es ja prozentual immer weniger aus

Ja richtig. Dann solltest du dir deinen Satz nochmal anschauen und durchlesen.
Bei deinem Satz könnte man es so meinen, dass der AN alles selbst zahlen muss, wenn man darüber hinaus kommt.
Kann er ja, z.B. in die private KV.
>
Genau. Für alles was über der BBG verdient wird ist Eigenrisiko, wenns mal ausfällt.

Dieser Beitrag wurde am 10.04.2020 22:36 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 11.04.2020 - 12:34 Uhr
UserFW 190
User (2115 Beiträge)
So, so die PV ist also Einkommensabhängig? Da lese ich hier aber etwas anderes:

 https://www.wissen-private-krankenversicherung.de/beitrag-pkv-gkv

"Im Unterschied zur GKV gilt in der PKV das sogenannte Äquivalenzprinzip. Das bedeutet: hier besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen vereinbarter Leistung und den zu zahlenden Beiträgen. Je höher das vereinbarte Leistungsniveau, umso höher die Beiträge - und umgekehrt. Das Einkommen ist dagegen bei der Beitragsbemessung grundsätzlich irrelevant."

Und eine private ALG Versicherung für den Bereich der über der BBG liegt ist mir bisher nicht bekannt, aber für den Krankheitsfall kann man das bei der PV absichern.

Also bleibt die Aussage, oberhalb der BBG werden Sozialabgaben gezahlt falsch. Ja, ich kann doch privat absichern soviel ich will, aber das hat doch nichts mit Sozialabgaben zu tun.
Beitrag vom 11.04.2020 - 14:07 Uhr
Userchris7891
User (809 Beiträge)
So, so die PV ist also Einkommensabhängig? Da lese ich hier aber etwas anderes:

 https://www.wissen-private-krankenversicherung.de/beitrag-pkv-gkv

"Im Unterschied zur GKV gilt in der PKV das sogenannte Äquivalenzprinzip. Das bedeutet: hier besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen vereinbarter Leistung und den zu zahlenden Beiträgen. Je höher das vereinbarte Leistungsniveau, umso höher die Beiträge - und umgekehrt. Das Einkommen ist dagegen bei der Beitragsbemessung grundsätzlich irrelevant."

Und eine private ALG Versicherung für den Bereich der über der BBG liegt ist mir bisher nicht bekannt, aber für den Krankheitsfall kann man das bei der PV absichern.

Also bleibt die Aussage, oberhalb der BBG werden Sozialabgaben gezahlt falsch. Ja, ich kann doch privat absichern soviel ich will, aber das hat doch nichts mit Sozialabgaben zu tun.

Nur mal zur Info:
" Beitrags­bemessungs­grenze - Was bedeutet sie?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine wichtige Rechengröße in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie gibt an, bis zu welcher Höhe das Einkommen bei der Beitrags­berechnung herangezogen wird. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2020 bei 56.250 Euro jährlich bzw. 4.687,50 Euro monatlich."
Gilt für die GKV und GPV (Pflege).
Wenn du mehr verdienst kannst du aus der GKV austreten und in die PKV wechseln. Muss man aber nicht. Deine Versicherungspflicht der GKV liegt bei 5212,50 € monatlich.

Die anderen Sozialversicherungen werden weiterhin bezahlt. Egal wieviel man verdient. Der Prozentsatz ist und bleibt für jeden gleich. Bis zur BBM der Sozialversicherungen (RV/AV/UV ( nur Arbeitgeber) : 6900 €, PV/KV: 4687,50 €). Wenn du mehr verdienst, zahlst du auch weiterhin Sozialabgaben. Nicht mehr und nicht weniger.

 https://www.vdek.com/vertragspartner/arbeitgeber/beitragssaetze.html

Du kannst dich nur aus der Krankenversicherung befreien lassen. Alles andere zahlst du weiterhin. Für alles andere gibt es zum Beispiel die Pflegezusatzversicherung.

Dieser Beitrag wurde am 11.04.2020 15:39 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 11.04.2020 - 15:12 Uhr
UserFW 190
User (2115 Beiträge)

@Chris 7891

Auch über der BBG werden Sozialabgaben gezahlt.
Sie machen nur prozentual immer weniger aus je höher der Lohn ist.

Falsch. Sozialabgaben werden bis zur BBG gezahlt. Alles was man darüber hinaus verdient wird nicht angerechnet. Deshalb macht es ja prozentual immer weniger aus

Ja richtig. Dann solltest du dir deinen Satz nochmal anschauen und durchlesen.

Bei deinem Satz könnte man es so meinen, dass der AN alles selbst zahlen muss, wenn man darüber hinaus kommt.
Kann er ja, z.B. in die private KV.

Hier steht doch was Du gesagt hast: Bis zu BBG zahlen AG und AN die entsprechenden Beträgssätze darüber hin aus gibt es keine verpflichtende Ausgaben. Was Du privat machst ist allein Deine Sache und zählt damit NICHT zu den Sozialausgaben. Denn der Name sagt es ja schon:Die Sozialbeiträge werden letztlich auf alle verteilt darum ja auch SOZIAL....

Und die BBG für Renten beträgt 2020 6.900 p.M. und für die GKV + GPV = 4.687,50 p.M. ALV bei der für die Rente.

Korrigiert: der GKV Beitrag von Chris ist richtig, habe korrigiert, ebenso BBG für ALG = Rentenversicherung

Dieser Beitrag wurde am 11.04.2020 18:56 Uhr bearbeitet.
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