Beitrag vom 10.04.2020 - 22:35 Uhr
Beitrag vom 11.04.2020 - 12:34 Uhr
So, so die PV ist also Einkommensabhängig? Da lese ich hier aber etwas anderes:
https://www.wissen-private-krankenversicherung.de/beitrag-pkv-gkv
"Im Unterschied zur GKV gilt in der PKV das sogenannte Äquivalenzprinzip. Das bedeutet: hier besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen vereinbarter Leistung und den zu zahlenden Beiträgen. Je höher das vereinbarte Leistungsniveau, umso höher die Beiträge - und umgekehrt. Das Einkommen ist dagegen bei der Beitragsbemessung grundsätzlich irrelevant."
Und eine private ALG Versicherung für den Bereich der über der BBG liegt ist mir bisher nicht bekannt, aber für den Krankheitsfall kann man das bei der PV absichern.
Also bleibt die Aussage, oberhalb der BBG werden Sozialabgaben gezahlt falsch. Ja, ich kann doch privat absichern soviel ich will, aber das hat doch nichts mit Sozialabgaben zu tun.
Beitrag vom 11.04.2020 - 14:07 Uhr
So, so die PV ist also Einkommensabhängig? Da lese ich hier aber etwas anderes:
https://www.wissen-private-krankenversicherung.de/beitrag-pkv-gkv
"Im Unterschied zur GKV gilt in der PKV das sogenannte Äquivalenzprinzip. Das bedeutet: hier besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen vereinbarter Leistung und den zu zahlenden Beiträgen. Je höher das vereinbarte Leistungsniveau, umso höher die Beiträge - und umgekehrt. Das Einkommen ist dagegen bei der Beitragsbemessung grundsätzlich irrelevant."
Und eine private ALG Versicherung für den Bereich der über der BBG liegt ist mir bisher nicht bekannt, aber für den Krankheitsfall kann man das bei der PV absichern.
Also bleibt die Aussage, oberhalb der BBG werden Sozialabgaben gezahlt falsch. Ja, ich kann doch privat absichern soviel ich will, aber das hat doch nichts mit Sozialabgaben zu tun.
Nur mal zur Info:
" Beitragsbemessungsgrenze - Was bedeutet sie?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine wichtige Rechengröße in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie gibt an, bis zu welcher Höhe das Einkommen bei der Beitragsberechnung herangezogen wird. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2020 bei 56.250 Euro jährlich bzw. 4.687,50 Euro monatlich."
Gilt für die GKV und GPV (Pflege).
Wenn du mehr verdienst kannst du aus der GKV austreten und in die PKV wechseln. Muss man aber nicht. Deine Versicherungspflicht der GKV liegt bei 5212,50 € monatlich.
Die anderen Sozialversicherungen werden weiterhin bezahlt. Egal wieviel man verdient. Der Prozentsatz ist und bleibt für jeden gleich. Bis zur BBM der Sozialversicherungen (RV/AV/UV ( nur Arbeitgeber) : 6900 €, PV/KV: 4687,50 €). Wenn du mehr verdienst, zahlst du auch weiterhin Sozialabgaben. Nicht mehr und nicht weniger.
https://www.vdek.com/vertragspartner/arbeitgeber/beitragssaetze.html
Du kannst dich nur aus der Krankenversicherung befreien lassen. Alles andere zahlst du weiterhin. Für alles andere gibt es zum Beispiel die Pflegezusatzversicherung.
Dieser Beitrag wurde am 11.04.2020 15:39 Uhr bearbeitet. Beitrag vom 11.04.2020 - 15:12 Uhr