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Beitrag vom 01.02.2018 - 11:58 Uhr
UserA320Fam
User (1723 Beiträge)
Kann mal einer deutlich machen, was jetzt hier Update ist @aero.de
Beitrag vom 01.02.2018 - 17:09 Uhr
UserEricM
User (5455 Beiträge)
Die Allergie gegen Nachtflugverbote scheint bei der LH also nicht mehr ganz so ausgeprägt zu sein wie noch zu Zeiten des Frankfurter Ausbaus.

So ändern sich die Zeiten :)
Beitrag vom 01.02.2018 - 21:44 Uhr
UserLT1011
User (1 Beiträge)
Ich liebe es wenn ein Plan funktioniert (nicht nur die Devise vom A-Team) der Kranich hat es verstanden mit Regierungskredit erfolgreich Strecken und Betriebsteile der AB ohne Betriebsübergang /Teilbetriebsübergang für die wachsende EW zu sichern. ( zu Lasten vieler Mitarbeiter/ Familien und der Steuerzahler ) Nach dem Sommer ist dann genug Gras drüber gewachsen und alles geht wie gewohnt weiter. Wozu dienen Gesetze wenn diese so einfach zu umgehen sind. Viel Erfolg mit unseren Gästen
Beitrag vom 01.02.2018 - 22:13 Uhr
Usermenschmeier
User (709 Beiträge)
Wenn ich mich nicht verrechnet habe sind die 7+2+1 Maschine genau das was AB danals in DUS hatte. Also eigentlich eine komplette Übernahme der Langstrecke der weggefallenen Gesellschaften. Man könnte auf den bösen Betriebsübergang kommen

Hat was vom genannten ATeam Zitat.
Beitrag vom 02.02.2018 - 00:16 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
Die Euphorie über die billigen Piloten wird sich schon legen.
Wenn man +80K für ein frozen ATPL und nochmals 20k für das type rating zahlen und anschliessen mit 30k netto (vor der Abzahlung der Ausbildungskosten) leben muss, wird das Pilotenangebot sinken.
Es ist saudämlich, einen chronisch defizitären Betrieb per Betriebsübergang zu übernehmen. ..
Wie defizitär AB wirklich war, weiss ich nicht.

Dieser Beitrag wurde am 02.02.2018 00:34 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 02.02.2018 - 08:53 Uhr
UserFordsens
User (193 Beiträge)
Die Langstrecke der AB war so attraktiv, dass von Anfang an NIEMAND daran Interesse hatte, von daher ist die Kritik völlig sinnlos. Ansonsten kann ich mich nur fbwlaie anschließen, wer übernimmt per Betriebsübergang einen Flugbetrieb, der nie kostendeckend geflogen ist?
Beitrag vom 02.02.2018 - 09:41 Uhr
Usercontrail55
User (4581 Beiträge)
Wieso Betriebsübergang? Das hat doch nichts mit AB zu tun. Man macht was alle machen, die ex DUS oder anderer Stadt fliegen wollen, siehe Azur oder Norwegian. Man beschafft sich Flugzeuge (eigene oder geleast) und Personal, beantragt einen Slot oder benutzt eigene (Langstrecke LH) und legt los. Wenn der Markt es hergibt hat man ein Business Case. Es gehen ja auch Flieger nach MUC. Da hatte da AB Langstrecke oder war das nur Condor?
Beitrag vom 02.02.2018 - 10:15 Uhr
Usermenschmeier
User (709 Beiträge)
Wieso Betriebsübergang? Das hat doch nichts mit AB zu tun. Man macht was alle machen, die ex DUS oder anderer Stadt fliegen wollen, siehe Azur oder Norwegian. Man beschafft sich Flugzeuge (eigene oder geleast) und Personal, beantragt einen Slot oder benutzt eigene (Langstrecke LH) und legt los. Wenn der Markt es hergibt hat man ein Business Case. Es gehen ja auch Flieger nach MUC. Da hatte da AB Langstrecke oder war das nur Condor?

So in der Theorie,in diesem Fall kamen die Slots insbesondere die Einflugrechte in die Zielländer von der AB über die LGW in den LH Konzern. Denn bsp Einflugrechte in die USA werden in Vergaberunden ausgegeben und diese finden immer im Sommer statt. Fliegt EW also in die USA, dann können sie nicht daran teilgenommen haben, denn dieses Jahr ist die Vergabe im August. Letztes Jahr im August, war die AB noch im Flugbetrieb. Die Warteliste bei der US-Slotvergabe ist lang, Norwegian hat damals diese Rechte mit der Bestellung der Dreamliner beantragt, bei der Auslieferung hatten sie diese dann auch schon.
Beitrag vom 02.02.2018 - 11:04 Uhr
Usercontrail55
User (4581 Beiträge)
Zunächst müssen wir trennen, Slots und die Einflugrechte.
Ob jetzt Slot A (Abflug) von neu beantragt, LH, EW, AB oder LGW kommt, das wissen wir nicht. Genug hätten sie auch ohne LGW. Wohin ich mit diesem Slot fliege ist egal.
Einflugrechte, konnte das nur mal schnell nachschauen, erhält die Airline. Die hat EW ja bereits, der Rest ist Open Sky.
Slot B (Ankunft) hatte a. LGW nicht, b. hatte EW ja, da sich nur der Abflugort ex D ändert, c. oder LH Konzern, d. scheint ja irgendwie doch zu gehen, nicht alle Flughäfen sind voll. WOW Air findet ja auch in jeder Flugplanperiode immer neue Slots und Airports.
Gleiches müsste ja dann auch ex MUC gelten, aber da ist LGW ja gar nicht involviert.



Beitrag vom 02.02.2018 - 12:55 Uhr
Usermenschmeier
User (709 Beiträge)
Deswegen sprach ich von Slots und Einflugrechten.

Sie zäumen das Pferd falsch herum auf, es geht nicht um den Abflugort und Slots aus DUS, MUC oder sonst wo heraus, es geht bei dieser Rechtvergabe um das Ziel. Das WOW Air diese Rechte erhält zeigt nichts anderes, als das sie sich darum bemüht haben. Das sagt nicht wann, in welcher Menge und wie lange sie dafür gearbeitet haben. Diese Verfahren sind, zu Ihrer Entschuldigung, nicht öffentlich einsehbar und auch höchst unterschiedlich. Sie stellen somit nur Mutmaßungen an.

Ich habe mir einfach mal die Flüge auf der EW in die USA angesehen. Die fliegen, wenn im Moment überhaupt, genau zu den gleichen Uhrzeiten wie es AB getan hat, was wiederum folgern lässt, dass sie am Ziel an die Landevorgabezeiten, welche die USA immer vergeben, der AB gebunden sind. Und die Zeiten der AB waren schon identisch denen der LTU.
Das AB die Einflugrechte inkl. der Timeslots von der LTU bekommen hat ist wohl kaum zu bezweifeln. Man hat diese dann an die LGW weitergegeben und dann im Zuge der Übernahme an EW vererbt. Dann hat die EW die Einflug und Landerechte in den USA inkl Zeitvorgaben ohne an der Vergabe teilnehmen zu müssen. Ob LGW diese Strecke dann bedient, oder ob EW dann von einem anderen Startflughafen abfliegt ist Sache des Startlandes und hat damit nichts zu tun. Den US Amerikanern ist es herzlich egal ob der Flieger nun EX Köln, Frankfurt oder Kassel kommen würde, Hauptsache er kommt und er kommt zur vereinbarten Zeit.

Viele Grüße aus Braunschweig

Dieser Beitrag wurde am 02.02.2018 13:12 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 02.02.2018 - 14:02 Uhr
Usercontrail55
User (4581 Beiträge)
Deswegen sprach ich von Slots und Einflugrechten.

Sie zäumen das Pferd falsch herum auf, es geht nicht um den Abflugort und Slots aus DUS, MUC oder sonst wo heraus, es geht bei dieser Rechtvergabe um das Ziel. Das WOW Air diese Rechte erhält zeigt nichts anderes, als das sie sich darum bemüht haben. Das sagt nicht wann, in welcher Menge und wie lange sie dafür gearbeitet haben. Diese Verfahren sind, zu Ihrer Entschuldigung, nicht öffentlich einsehbar und auch höchst unterschiedlich. Sie stellen somit nur Mutmaßungen an.

Ich habe mir einfach mal die Flüge auf der EW in die USA angesehen. Die fliegen, wenn im Moment überhaupt, genau zu den gleichen Uhrzeiten wie es AB getan hat, was wiederum folgern lässt, dass sie am Ziel an die Landevorgabezeiten, welche die USA immer vergeben, der AB gebunden sind. Und die Zeiten der AB waren schon identisch denen der LTU.
Das AB die Einflugrechte inkl. der Timeslots von der LTU bekommen hat ist wohl kaum zu bezweifeln. Man hat diese dann an die LGW weitergegeben und dann im Zuge der Übernahme an EW vererbt. Dann hat die EW die Einflug und Landerechte in den USA inkl Zeitvorgaben ohne an der Vergabe teilnehmen zu müssen. Ob LGW diese Strecke dann bedient, oder ob EW dann von einem anderen Startflughafen abfliegt ist Sache des Startlandes und hat damit nichts zu tun. Den US Amerikanern ist es herzlich egal ob der Flieger nun EX Köln, Frankfurt oder Kassel kommen würde, Hauptsache er kommt und er kommt zur vereinbarten Zeit.

Viele Grüße aus Braunschweig

Zunächst einmal Danke für die Erläuterungen. Keinen blassen Schimmer fand ich überzogen, immerhin habe ich ja gewusst, dass ein Abflugsslot nicht an eine Destination gebunden ist ;-)
Sie sagen das die Verfahren höchst unterschiedlich sind, gleichzeitig sagen Sie die Einflugrechte werden nur 1 x im Jahr vergeben. Wenn aber der Augusttermin das bestimmende Zeitfenster ist, dann würde dies ja jeglichen ad.hoc Verkehr, einmalig oder für einen kurzen befristeten Zeitraum, ausschließen. Oder gäbe es dafür Möglichkeiten?

Mir erscheint es seltsam, wenn denn die USA mit den Einflugsrechten sehr restriktiv umgeht und für jeden einzelnen Flug präzise definiert, dass sie dann frei handelbar sind, so wie impliziert. Ich finde das Thema durchaus sehr spannend, vielleicht hätten Sie noch ein paar Details.

Aber eigentlich ging es ja um das Thema Betriebsübergang. Aus dem Verkauf eines Teilassets wäre es schwierig einen Betriebsübergang abzuleiten. Der BÜ von LGW ist ja unstrittig. Und wenn LGW diesen Asset nicht selbst nutzt wäre er ja wertlos, denn es bliebe ja bei einer Weiterveräüßerung die Gefahr eines BÜ vom Vorbesitzer. Das fasst doch keiner an.
Beitrag vom 02.02.2018 - 14:03 Uhr
Usercontrail55
User (4581 Beiträge)
Deswegen sprach ich von Slots und Einflugrechten.

Sie zäumen das Pferd falsch herum auf, es geht nicht um den Abflugort und Slots aus DUS, MUC oder sonst wo heraus, es geht bei dieser Rechtvergabe um das Ziel.

Das haben Sie verbessert und ich weiß das zu schätzen :-)

Das WOW Air diese Rechte erhält zeigt nichts anderes, als ...
Beitrag vom 02.02.2018 - 15:21 Uhr
Usermenschmeier
User (709 Beiträge)
Die USA sind das Land mit den restriktivsten Einflugrechtevergaben weltweit.

Einmaligen Ad.hoc Verkehr regelt man auf Basis besonderer Verträge. Kruzfristige, wiederholende Flüge sind nur an einige Flughäfen möglich und das dann eigentlich immer zu unattraktiven Zeiten, weil die Ankünfte ausserhalb der normalen Fenster passieren müssen und die Flugzeuge dann oft recht lange dort stehen müssten um in Europa mit dem Nachtflugverboten in Konflikt zu kommen. Ausserdem sind die Flughäfen dann nicht gerade die touristischen Hotspots. (Vergleichbar Frankfurt und Frankfurt Hahn)

In den USA sind diese Rechte einmalig im Jahr zu Vergeben und bis auf ganz geringe Zuwächse sind das auch noch Kontingentbasierte Rechte. Sprich Airlines aus Deutschland/Europa usw. teilen sich x Landeslots und werden davon im Laufe des Jahres keine Kontingente frei, gibt es auch keine Slots.
Die USA führen seit Jahrzehnten ewiglange Bewerberlisten und von daher kann man dort nicht aufgrund einer anderen Airline, hier WOW Air, zwnagsläufig darauf schließen, dass andere Airlines aus anderen Regionen auch Rechte bekommen können.

In anderen Regionen der Erde wird das komplett anders gehandhabt, dort kann man nach Anmeldung mehr oder minder sofort hinfliegen.
Beitrag vom 02.02.2018 - 16:19 Uhr
Usercontrail55
User (4581 Beiträge)
Super, vielen Dank für die ausführlichen Hintergründe.
Interessant wäre noch zu wissen, ob die Rechte zwischen den Vergabestichtagen nur von Airline A zu Airline B weitergereicht werden können oder, wenn Airline A kurz nach Stichtag pleite geht die Rechte dann verwaist für ein Jahr brach liegen. Oder kann man sich zwischendurch um diese bemühen. Der Airport, die Region usw. wollen ja wieiterleben und Geld verdienen. Das erscheint mir, genau wie Sie sagen, sehr restriktiv (kompliziert und unpraktisch)
Danke, dann lass ich Sie in Ruhe.
Beitrag vom 02.02.2018 - 16:33 Uhr
Usermenschmeier
User (709 Beiträge)
kein Problem.

Die Rechte sind vererbbar um bsp Fusionen usw zu ermöglichen.

Wie angedeutet, kann LGW diese Rechte von der AB übernehmen ohne sie sofort zu bedienen (da gibt es Fristen und es fallen auch Ausfallkosten an).

Sollten diese Slots in den USA nicht binnen der Frist bedient werden, gehen sie zurück in den Vergabepool und werden entweder durch US Fluglinien übergangsweise genutzt oder halt dann an sich bewerbende ausländische Fluglinien zum Vergabetermin weitergegeben. Bewirbt sich keine Airline aus dem Kontigentbereich der weggefallenen Airline (bsp Europe oder hier Deutschland) um diese Slots, können diese auch komplett aus dem entsprechenden Kontingent fallen.

Die USA sind übrigens nur gegenüber ausländischen Airlines so restriktiv, US Amerikanische Airlines haben da ganz andere Konditionen.

Bei der Übernahme der LTU von der AB musste Flüge damals noch von ehemaligen LTU Piloten und unter LTU Flugnummer durchgeführt werden, auch das haben die USA vorgeschrieben. Erst nach einer gewissen Zeit durfte dann zunächst eine AB Flugnummer und dann auch eine reine AB Crew an Bord sein.
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