Okay, nochmal so zum Verständnis.
Eine Person fliegt von Wien nach Frankfurt. Er muss sich vor dem Abflug testen lassen.
Gleiche Person, nur diesmal nimmt er den Zug von Wien nach Frankfurt. Diese Person braucht sich aber vor Abfahrt des Zuges nicht testen lassen. Er soll es zu Hause nachholen, was man aber von Seiten der Behörden irgendwie schlecht nachvollziehen kann.
Beide Male kommt die Person aus dem gleichen Land mit gleicher Inzidenz Zahl.
Hier wird doch in meinen Augen mit zweierlei Maß gemessen, entweder für alle Testpflicht egal mit welchem Verkehrsmmittel oder nicht. Das ist doch meiner Meinung nach wieder so ein Schnellschuß der Regierung, um von ihren Fehler abzulenken, die sie mit der Aufhebung der Reisebeschränkung für Mallorca begangen hat. Mich würde gern interessieren, wie ein Gericht urteilt, wenn hier einer ne Klage einreicht.