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Beitrag 1 - 6 von 6
Beitrag vom 07.01.2019 - 17:24 Uhr
Userjasonbourne
User (1759 Beiträge)
Eigentlich ist das wiederlich: Jetzt versuchen Anwälte soviel Kohle wie möglich rauszuschlagen.

Und wenn die LH den Piloten aus dem Dienst entfernt hätte - wieso eigentlich LH, die Germanwings ist doch eine eigene Gesellschaft ? - hätten Anwälte auch da die LH verklagt.
Man kann ja niemanden feuern weil er krank ist, richtig?

Manchmal ist diese Welt so traurig.
Beitrag vom 07.01.2019 - 21:53 Uhr
UserNeilArmstrong
User (422 Beiträge)
Nicht eigentlich. Es ist mehr als widerwärtig wie hier Juristen und angeblich Leidtragende (es ist ja keine Schädigung) versuchen abzuzocken. Es ist eine Abzocke sonst nichts.

Außerdem würde mich einmal der haftungsrechtliche Zusammenhang zwischen einer Ausbildungsstätte und einem späterem bewußt vorsätzlichem Fehlverhalten eines dort Ausgebildeten interessieren. Welche Auswirkung hätte das zB auf Fahrschulen und Autofahrer wenn die nachher mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr Selbstmord oder einen Mord begehen. Denn der Absturz war weder ein Absturz noch ein Unfall, es war eine vorsätzliche Zerschmetterung eines Flugzeuges an einer Felswand. Also bitte nicht mehr vom Absturz schreiben.

Absturz ist ein freier, unkontrollierter Fall auf die Erde. Das war wohl hier nicht der Fall, aber Gegenmeinungen mit Begründung erwünscht.





Dieser Beitrag wurde am 07.01.2019 21:55 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 08.01.2019 - 01:52 Uhr
UserCoco Jones
User (8 Beiträge)
Das eigentlich bemerkenswerte ist, dass der DLR hier ganz außer Acht gelassen wird.

Der DLR ist mit seinen pseudo-wissenschaftlichen Auswahlverfahren ursächlich für die Pilotenauswahl verantwortlich. Vermutlich ist der Ertrag bei Anklage eines börsennotierten Milliardenkonzerns höher als bei einem Forschungsinstitut...
Beitrag vom 08.01.2019 - 08:04 Uhr
UserDAD
User (47 Beiträge)
Ich finde es unerträglich dass LH hier keine Verantwortung übernimmt.
Beitrag vom 08.01.2019 - 08:37 Uhr
UserLP
User (397 Beiträge)
Nun, ob Abzocke oder nicht, will ich nicht beurteilen.
Aber ein Vergleich mit Fahrschulen und ähnlichem würde ich auch nur halb zustimmen. Der Fahrschüler fährt später privat für sich in der Gegend rum.
Die Flugschule oder die Lufthansa als Arbeitgeber betrauen in diesem Fall aber einen Angestellten mit einer Aufgabe, der er vielleicht nicht gewachsen ist. Ob dies zu erkennen ist, kann ich nicht einschätzen. Aber wenn: dann hat der Arbeitgeber sicher die Aufgabe, seine Kunden nur "sicherem" Personal anzuvertrauen. Daraus ergibt sich für mich schon eine gewisse Verantwortung, welche jetzt geklärt werden soll.
Beitrag vom 08.01.2019 - 09:33 Uhr
UserPilot Response
User (357 Beiträge)
Was passiert denn, wenn eine Person mit Depressionen (zwischenzeitlich) erfolgreich behandelt wurde, als geheilt und 100% gesund gilt, das ganze mit Attest und Gutachten unterlegt? Wenn Sie so eine Person in der Ausbildung ablösen, können Sie drei Mal raten, wer später erfolgreich auf Wiedereinstellung klagen wird. Das eigentliche Problem ist die Gesetzgebung.