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Beitrag 1 - 11 von 11
Beitrag vom 09.11.2021 - 21:57 Uhr
UserBoeing747430
User (77 Beiträge)
Der Grund für die nicht Abnahme der "YE” war eine hard landing bei der damaligen Flugerprobung.

Hierbei kam es zur Beschädigung and der Struktur des Flugzeuges im Bereich des Fahrwerks, der Tragflächen und der Triebwerksaufhaengungen, weiter kam es zu Undichtigkeiten im Bereich der Fluegeltanks aus denen dann Kraftstoff auslief.

Das Hauptfahrwerk musste ausgetauscht werden. Auch hier kam es im Bereich der Befestigungen am Rumpf zu Strukturschaeden, denn wenn bei der Landung der komplette Federweg des Fahrwerks nicht mehr ausreicht, den Landestoss abzufangen geht natürlich die ganze Energie in den Bereich der Struktur über.

Das Flugzeug hatte zu diesem Zeitpunkt einen Totalschaden erlitten welchen Boeing dann aufwendig repariert hat.

Es ist klar, dass man so ein Flugzeug nicht in die Flotte übernehmen möchte. Es übernimmt ja auch keiner einen Neuwagen beim Händler wenn der Ihnen mitteilt, dass ihr neues Auto eben grade einen Totalschaden erlitten hatte.
Beitrag vom 09.11.2021 - 22:30 Uhr
UserX-Ray
User (512 Beiträge)
Der Grund für die nicht Abnahme der "YE” war eine hard landing bei der damaligen Flugerprobung.

Hierbei kam es zur Beschädigung and der Struktur des Flugzeuges im Bereich des Fahrwerks, der Tragflächen und der Triebwerksaufhaengungen, weiter kam es zu Undichtigkeiten im Bereich der Fluegeltanks aus denen dann Kraftstoff auslief.

Das Hauptfahrwerk musste ausgetauscht werden. Auch hier kam es im Bereich der Befestigungen am Rumpf zu Strukturschaeden, denn wenn bei der Landung der komplette Federweg des Fahrwerks nicht mehr ausreicht, den Landestoss abzufangen geht natürlich die ganze Energie in den Bereich der Struktur über.

Das Flugzeug hatte zu diesem Zeitpunkt einen Totalschaden erlitten welchen Boeing dann aufwendig repariert hat.

Es ist klar, dass man so ein Flugzeug nicht in die Flotte übernehmen möchte. Es übernimmt ja auch keiner einen Neuwagen beim Händler wenn der Ihnen mitteilt, dass ihr neues Auto eben grade einen Totalschaden erlitten hatte.

Interessante Details, danke. Nur: ein "Totalschaden" war es ja dann offenbar doch nicht.
Beitrag vom 10.11.2021 - 09:28 Uhr
UserDocExodus
User (122 Beiträge)
Der Grund für die nicht Abnahme der "YE” war eine hard landing bei der damaligen Flugerprobung.

Hierbei kam es zur Beschädigung and der Struktur des Flugzeuges im Bereich des Fahrwerks, der Tragflächen und der Triebwerksaufhaengungen, weiter kam es zu Undichtigkeiten im Bereich der Fluegeltanks aus denen dann Kraftstoff auslief.

Das Hauptfahrwerk musste ausgetauscht werden. Auch hier kam es im Bereich der Befestigungen am Rumpf zu Strukturschaeden, denn wenn bei der Landung der komplette Federweg des Fahrwerks nicht mehr ausreicht, den Landestoss abzufangen geht natürlich die ganze Energie in den Bereich der Struktur über.

Das Flugzeug hatte zu diesem Zeitpunkt einen Totalschaden erlitten welchen Boeing dann aufwendig repariert hat.

Es ist klar, dass man so ein Flugzeug nicht in die Flotte übernehmen möchte. Es übernimmt ja auch keiner einen Neuwagen beim Händler wenn der Ihnen mitteilt, dass ihr neues Auto eben grade einen Totalschaden erlitten hatte.

Aber ist solch ein Flugzeug überhaupt noch flugtauglich, wenn es solch einen massiven Landeschaden erlitten hat? Was ich nicht verstehe, dass Boeing das Flugzeug so massiv in seine Tests einbezieht und das gerade bei einem kritischen Kunden wie LH, obwohl alles bis in kleinste vertraglich geregelt ist?
Beitrag vom 10.11.2021 - 11:42 Uhr
UserJX
User (142 Beiträge)

Interessante Details, danke. Nur: ein "Totalschaden" war es ja dann offenbar doch nicht.

Natürlich kann es das gewesen sein.
Ein Totalschaden sagt ja nicht aus das etwas Unreparierbar ist, sondern nur das meist wirklich ist nicht mehr Sinnvoll ist weil die Kosten höher liegen als der Zeitwert.

Die Kosten dürfte hier nicht so ein Große Rolle gespielt haben, immerhin hat der Hersteller sein eigenes Produkt für sich selbst Repariert, desweitern war ja das Flugzeug schon bestellt worden von der Lufthansa und man wollte den Vertrag erfüllen.
Beitrag vom 10.11.2021 - 12:09 Uhr
UserRunway
User (2875 Beiträge)
Die Kosten dürfte hier nicht so ein Große Rolle gespielt haben, immerhin hat der Hersteller sein eigenes Produkt für sich selbst Repariert, desweitern war ja das Flugzeug schon bestellt worden von der Lufthansa und man wollte den Vertrag erfüllen.

Das Boeing nicht gleich etwas neues abschreiben wollte ist einerseits verständlich. Glaube aber das Lufthansa schon vor Reparatur die Abnahmeverweigerung ausgesprochen hat so das dies kein Reparaturgrund gewesen sein kann.

Kostenmäßig wäre es wohl sinnvoller gewesen die Triebwerke und änder unbeschädigte Teile für ein anderes Flugzeug zu verwenden.

Der jetzt erzielte Preis dürfte unterirdisch sein und die Lagerung bzw Finanzierung hat auch viel Geld verschlungen.
Beitrag vom 10.11.2021 - 14:00 Uhr
UserX-Ray
User (512 Beiträge)
Interessante Details, danke. Nur: ein "Totalschaden" war es ja dann offenbar doch nicht.

Natürlich kann es das gewesen sein.
Ein Totalschaden sagt ja nicht aus das etwas Unreparierbar ist, sondern nur das meist wirklich ist nicht mehr Sinnvoll ist weil die Kosten höher liegen als der Zeitwert.

Genau das ist aber die Definition von "Totalschaden":

"Schaden, der so groß ist, dass eine Reparatur nicht mehr möglich oder wirtschaftlich vertretbar ist."

Offenbar hielt man in diesem Fall eine Reparatur für wirtschaftlich vertretbar, unabhängig davon ob das jetzt Boeing oder die Versicherung entschieden hat.
Beitrag vom 10.11.2021 - 15:13 Uhr
UserRunway
User (2875 Beiträge)
Eigentlich gibt es 2 Definitionenen von Totalschaden. Wirtschaftlich und technisch. Umgangssprachlich ist ein Unfallauto bei dem die Reparatur teurer ist als der Zeitwert für die Versicherung ein Totalschaden auch wenn eine Reparatur technisch machbar ist.

Bei Autoklassikern wird trotzdem manchmal eine verrostete Schrotthülle mit irrsinnigen Aufwand als Liebhaberstück originalgetreu restauriert. Damit kann der Wert u. U. am Markt weit über den Ursprungspreis steigen.
Beitrag vom 10.11.2021 - 21:11 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
Vielleicht wollte Boeing nur einen "hull loss" vermeiden. Der wäre nicht gut für die Statistik.
Nun wurde der Flieger "verkauft" und ist sogar über den Atlantik geflogen.
Der Käufer muss schon ein richtiger 747-Fan sein oder er hat einen ganz spezielle Bedarf, der nicht von einen aktuellen Fliegern abgedeckt wird.
Beitrag vom 10.11.2021 - 22:04 Uhr
Userhomieray
User (23 Beiträge)
Vielleicht wollte Boeing nur einen "hull loss" vermeiden. Der wäre nicht gut für die Statistik.
Nun wurde der Flieger "verkauft" und ist sogar über den Atlantik geflogen.
Der Käufer muss schon ein richtiger 747-Fan sein oder er hat einen ganz spezielle Bedarf, der nicht von einen aktuellen Fliegern abgedeckt wird.


Der Käufer ist die Ägytische Regierung die damit einen A340-200 ablöst.
Beitrag vom 10.11.2021 - 22:11 Uhr
UserGroße Krügerkl..
User (1383 Beiträge)
Vielleicht wollte Boeing nur einen "hull loss" vermeiden. Der wäre nicht gut für die Statistik.
Nun wurde der Flieger "verkauft" und ist sogar über den Atlantik geflogen.
Der Käufer muss schon ein richtiger 747-Fan sein oder er hat einen ganz spezielle Bedarf, der nicht von einen aktuellen Fliegern abgedeckt wird.


Genau das hat ja eine Regierung, einen speziellen Bedarf.

Die fliegt den Flieger auch nicht täglich. Die brauchen ein günstiges Flugzeug das auch mal stehen kann ohne das es Horror Kosten verursacht.
Und dafür ist es perfekt.

Das man den Flieger als LH nicht mehr im täglichen Linienbetrieb sehen will ist doch auch klar, Boeing hätte sicher noch ersatz gebaut wenn die LH das gewollt hätte, aber so war man halt mit einer weniger auch glücklich.

Das man so einem Flieger nicht noch, keine Ahnung, was macht ein WB bei der LH? 10.000 - 20.000 Cycles? 100.000 Flugstunden?
Auf jeden Fall will man das einer bereits einmal so beschädigten und reparierten Struktur nicht antun.

Und das wird bei einem Regierungsflieger auch nicht mal annähernd in diese Größenordnungen kommen.
Beitrag vom 11.11.2021 - 01:30 Uhr
UserJX
User (142 Beiträge)

Genau das ist aber die Definition von "Totalschaden":

"Schaden, der so groß ist, dass eine Reparatur nicht mehr möglich oder wirtschaftlich vertretbar ist."

Offenbar hielt man in diesem Fall eine Reparatur für wirtschaftlich vertretbar, unabhängig davon ob das jetzt Boeing oder die Versicherung entschieden hat.

OK,ich sage es anders:
Ich habe eine Werkstatt, in mein Privaten PKW fährt mir jemand rein.
Der Wagen ist 10.000 Wert der Schaden den ein Gutachter ausrechnet beträgt 15.000 Euro.
Dann reden wir definitiv von einem Totalschaden.
Schraube ich mir die Karre selbst in meiner Werkstatt wieder zusammen, praktisch zum "EK" und das kostet mich dann evtl. 5000 Euro, dann kann ich auch endspannt einen Totalschaden wieder auf die Beine stellen.
Das geht natürlich nur wenn es eben Reparabel ist, ein Ausgebranntes Fahrzeug, oder eines welches mit 100Kmh in die Mauer ist, da funktioniert das natürlich nicht mehr.