Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Künstliche Intelligenz soll Klagewe...

Beitrag 1 - 11 von 11
Beitrag vom 19.03.2023 - 17:51 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2292 Beiträge)
Es wäre interessant zu erfahren, wieviele der Verfahren für die Kläger (PAXe) und wieviele für die Beklagten (Airlines) positiv ausgehen.
Beitrag vom 20.03.2023 - 06:04 Uhr
UserLexa77
Manager
User (20 Beiträge)
So richtig kann ich (noch) nicht nachvollziehen, warum hier immer (gleich) geklagt werden muss/soll. Ich hatte in den letzten beiden Jahren bei ca 100 Flügen auch 2 gestrichene Flüge der Airlines. Mit viel Druck über die Kundenberatung und Androhung rechtlicher Schritte, wurden beide Flüge innerhalb von 4 Wochen korrekt zu 100% erstattet.
Für die "Hater" hier, ich musste mir jedes Mal teurere Ersatzbeförderungen kurz vor Abflug innerhalb Europas beschaffen, mal ganz abgesehen vom zeitlichen Mehraufwand der Reise von A nach B ….

Auch die Abtretung an eine sog. Flugrechte Company halte ich überhaupt nicht für notwendig. Ich habe jeweils 2 Mails geschrieben und je 1 Eintrag über Social Media und schwups wurde sofort reagiert. Der Aufwand war also pro Flug 5 min und ich musste nicht ca. 1/3 der Erstattung abtreten. Aber die Bequemlichkeit ist scheinbar verlockender….
Beitrag vom 20.03.2023 - 08:06 Uhr
UserAdvocatur-Wiesba..
Advocatur Wiesbaden
User (10 Beiträge)
Da kann ich gerne eine Antwort zu liefern: als Anwalt mit Schwerpunkt Fluggastrechte weiß ich aus meiner praktischen Erfahrung, dass Fluggesellschaften trotz Verpflichtung zur Leistung der Ausgleichszahlung mauern und es auf Prozesse ankommen lassen. Daher ist die Erfolgsquote für Reisende sehr hoch. Aus meiner Kanzlei kann ich berichten, dass wir etwa 95 % aller Verfahren gewinnen.
Beitrag vom 20.03.2023 - 08:34 Uhr
Usercontrail55
User (4624 Beiträge)
Da kann ich gerne eine Antwort zu liefern: als Anwalt mit Schwerpunkt Fluggastrechte weiß ich aus meiner praktischen Erfahrung, dass Fluggesellschaften trotz Verpflichtung zur Leistung der Ausgleichszahlung mauern und es auf Prozesse ankommen lassen. Daher ist die Erfolgsquote für Reisende sehr hoch. Aus meiner Kanzlei kann ich berichten, dass wir etwa 95 % aller Verfahren gewinnen.
Das ist doch schon mal eine recht ordentliche Quote.
Da Sie wahrscheinlich nicht jede Anfrage weiterverfolgen wg Aussichtslosigkeit oä., wäre diese Quote zusätzlich noch interessant, um das in Relation zu setzen. Das LBA veröffentlicht in ihrer Statistik, dass sie etwa 20% der Beschwerden vor der Bearbeitung aussortieren.

Dieser Beitrag wurde am 20.03.2023 08:35 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 20.03.2023 - 08:35 Uhr
UserAdvocatur-Wiesba..
Advocatur Wiesbaden
User (10 Beiträge)
@Lexa77: Ihre Erfahrung kann ich nachvollziehen, allerdings trifft sie bei weitem nicht auf alle Fluggesellschaften zu. Die Masse der Fluggesellschaften mauert und verweigert den Fluggästen die Ausgleichszahlung und spekuliert darauf, dass der Fluggast vor einer Klage aufgibt. Nur im Einzelfall kann man als Fluggast sicherlich selbst eigene gute Erfahrungen machen.
Beitrag vom 20.03.2023 - 08:38 Uhr
UserAdvocatur-Wiesba..
Advocatur Wiesbaden
User (10 Beiträge)
Ja, ich muss manchen Fluggästen auch mitteilen, dass die vermeintlichen Ansprüche nicht bestehen. Irrtum kommt manchmal auf bei der Frage der Anwendbarkeit der Fluggastrechte-Verordnung (Non-EU-Carrier bei Flug mit Start außerhalb der Europäischen Union) oder aber es wird übersehen, dass ein außergewöhnlicher Umstand zur Entlastung des Luftfahrtunternehmens führt, was zwar selten aber im Einzelfall dennoch vorkommt.
Insgesamt ist es aber eher selten, dass ich meinen Mandanten mitteilen muss, dass Ansprüche nicht bestehen.
Beitrag vom 20.03.2023 - 08:55 Uhr
Usercontrail55
User (4624 Beiträge)
Ja, ich muss manchen Fluggästen auch mitteilen, dass die vermeintlichen Ansprüche nicht bestehen. Irrtum kommt manchmal auf bei der Frage der Anwendbarkeit der Fluggastrechte-Verordnung (Non-EU-Carrier bei Flug mit Start außerhalb der Europäischen Union) oder aber es wird übersehen, dass ein außergewöhnlicher Umstand zur Entlastung des Luftfahrtunternehmens führt, was zwar selten aber im Einzelfall dennoch vorkommt.
Insgesamt ist es aber eher selten, dass ich meinen Mandanten mitteilen muss, dass Ansprüche nicht bestehen.
Danke.
Beitrag vom 20.03.2023 - 16:27 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2292 Beiträge)
Danke für die Diskussion und die vielen Informationen.

M.E. könnte/würde ein Großteil der Klagen wegfallen, wenn die Airlines die Bestimmungen der EU Verordnung 261/2004, insbesondere Präambel (20): 'Informationsplicht der PAXe über ihre Rechte' und Artikel 8 (1) 8: 'Zahlungsfrist "...binnen 7 Tagen"' von alleine nachkommen würden.

Aber wie bereits von @Advocatur-Wiesbaden geschrieben, versuchen manche Fluggesellschaft zu mauern bzw. die Kunden mit "Peanuts" abzuspeisen. In der Hoffnung das viele PAXe mit wirklichen Ansprüchen 'aufgeben'.

Das scheint auch zu klappen, sonst müsste m.E. die Klagewelle noch viel höher sein.
Beitrag vom 20.03.2023 - 18:59 Uhr
UserEricM
User (5486 Beiträge)
Aus meiner Kanzlei kann ich berichten, dass wir etwa 95 % aller Verfahren gewinnen.

In dem Fall scheint deutlich zu werden, dass so agierende Fluggesellschaften ihren Gewinn steigern, in dem sie Gerichte rechtsmissbräuchlich primär als Abschreckungsinstrument missbrauchen und damit überlasten.

Ist so eine kommerzielle "Nutzung" des Rechtsstaats nicht an sich schon ein strafbares Vergehen?

Ansonsten wäre zumindest statistisch wohl ein sinnvoller Vorschlag zur Entlastung der Justiz die Ansprüche des klagenden Kunden gegen Airlines in erster und zweiter Instanz automatisch zu bestätigen.

Dieser Beitrag wurde am 20.03.2023 19:01 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 20.03.2023 - 19:16 Uhr
Userunit-er
User (59 Beiträge)
Vor ca. 10 Jahren hatte ich über einige Zeit versucht, das mir aus den EU-Fluggastrechten zustehende Geld bei der Fluggesellschaft easyJet einzufordern.
Das wurde stets aus diversen mehr oder weniger abstrusen Gründen abgelehnt.
Auch der Weg über die SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) blieb erfolglos.
Schlussendlich habe ich ohne Anwalt direkt beim Amtsgericht Königs Wusterhausen geklagt und hatte innerhalb weniger Wochen das Anerkenntnisurteil in den Händen.
Die gegnerische Kanzlei war in meinem Fall eine der bekanntesten Deutschlands, was sich für mich zusätzlich als äußerst befriedigend darstellte.

Dieser Beitrag wurde am 21.03.2023 06:00 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 20.03.2023 - 22:55 Uhr
Userfbwlaie
User (4880 Beiträge)
"In dem Fall scheint deutlich zu werden, dass so agierende Fluggesellschaften ihren Gewinn steigern, in dem sie Gerichte rechtsmissbräuchlich primär als Abschreckungsinstrument missbrauchen und damit überlasten."
Da spielen aber auch die jeweiligen Anwälte/Juristen mit. Für offensichtliche Fehlleistungen - und damit missbräuchliche Nutzung der Justiz - können doch Anwälte belangt werden.
Solange die Anwälte des Klägers nur nach dem Klagewert abrechnen können, sind die Fluggesellschaften im Vorteil und können mit einem Urteil (nicht Vergleich) doch gut leben.

Vor über 10 Jahren wurde mir ein AF-Flug ab Rio de J. gestrichen. Hotel und Taxis wurden gestellt.
Die fälligen 600 EUR habe ich mir bei einer späteren Gelegenheit bar vom AF-Schalter geholt.

Dieser Beitrag wurde am 21.03.2023 00:20 Uhr bearbeitet.