Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Sieben-Punkte-Plan gegen Nachtlärm

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Beitrag vom 18.09.2018 - 10:23 Uhr
UserRobR
User (775 Beiträge)
Späte Starts werden schon jetzt nur bei Extremwetterlagen genehmigt.
Bei technisch bedingte Verspätungen gibt es keine Ausnahmegenehmigung, der Flug muß nach 23:00 Uhr am Boden bleiben.
Auch bei Umlaufbedingte Delays werden keine Ausnahmen gemacht.
Was hier noch geändert werden soll, geht aus dem Beitrag leider nicht hervor.