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Beitrag 1 - 6 von 6
Beitrag vom 05.03.2021 - 12:50 Uhr
Userflydc9
User (794 Beiträge)
Es sind angelernte Arbeitskräfte mit einer Lizenz ähnlich eines Fahrerausweises für Flurförderzeuge (Gabelstablerschein).....

Eigentlich bitter für diejenigen, welche oft große Entbehrungen UND Kosten auf sich nehmen, um diesen "Beruf" zu erlernen
Beitrag vom 05.03.2021 - 13:14 Uhr
Usersf260
User (829 Beiträge)
Es sind angelernte Arbeitskräfte mit einer Lizenz ähnlich eines Fahrerausweises für Flurförderzeuge (Gabelstablerschein).....

Eigentlich bitter für diejenigen, welche oft große Entbehrungen UND Kosten auf sich nehmen, um diesen "Beruf" zu erlernen
Tja so ist das halt derzeit leider und es ist gut, dass man sich jetzt dafür einsetzt.
Beitrag vom 05.03.2021 - 13:53 Uhr
Userrasch
😊
User (434 Beiträge)
Das hat solange keinen interessiert wie keiner zum Amt musste und man sich mit guten Gehältern keine Gedanken über Formalien machte.

Ich denke auch das es das richtige Ziel ist, wenigsten auf die gleiche Ebene wie LKW-, Bus- und Zugfahrer zu kommen.


Beitrag vom 05.03.2021 - 19:20 Uhr
UserJumpfly
User (438 Beiträge)
Es wird wohl darum gehen, dass die VC gerne erwirken möchte, dass Scheinerhaltungsstunden oder Simulatorchecks zur Erhaltung eines Ratings oder sogar komplette Ratings als Weiterbildungsmaßnahme vom Arbeitsamt gezahlt werden. Weil das enorme Kosten sind vermute ich, dass genau das der Grund ist, warum das Arbeitsamt den Beruf bisher nicht anerkannt hat.
Beitrag vom 06.03.2021 - 11:31 Uhr
Usermpilot
User (382 Beiträge)
->Das Berufsbild "Verkehrsflugzeugführer" müsse wie in vielen anderen europäischen Ländern auch von offizieller Seite anerkannt werden, verlangte die VC am Freitag in Frankfurt.

Verlangen ist das eine aber auf die deutsche KostenvermeidungsBürokratie zu warten das andere. Warum hat noch nicht längst einer mit VC Unterstützung vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das ArbeitsAmt in FRA geklagt? Die Erfolgsaussichten wären sicher sehr hoch. Wie verhält sich eigentlich das AA gegenüber einem europäischen Ausländer in dessen Land das Berufsbild anerkannt ist, der aber hier bei deutscher Airline seine Brötchen verdient(hat). Eine Klage gegen das AA in so einer Konstellation wäre auch interessant. Die VC sollte besser Klagen als Wehklagen.
Beitrag vom 06.03.2021 - 13:23 Uhr
Userrasch
😊
User (434 Beiträge)
Es wird wohl darum gehen, dass die VC gerne erwirken möchte, dass Scheinerhaltungsstunden oder Simulatorchecks zur Erhaltung eines Ratings oder sogar komplette Ratings als Weiterbildungsmaßnahme vom Arbeitsamt gezahlt werden.

Das ist ein interessanter Gedanke. Ich frage mich ob die Arbeit Agentur da wirtschaftlich denken muss? Das wäre eine ziemlich teure Schulung für im Verhältnis geringe Beiträge zur ALV. Stichwort Beitragsbemessungsgrenze.


Weil das enorme Kosten sind vermute ich, dass genau das der Grund ist, warum das Arbeitsamt den Beruf bisher nicht anerkannt hat.

Nicht anerkennen bedeutet das jemand beantragt hat und die AA hat nicht anerkannt. Wer war denn der Antragsteller? Wie gesagt, bisher hat sich eher keiner gekümmert.




Dieser Beitrag wurde am 06.03.2021 13:24 Uhr bearbeitet.