Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / "Wir sind für Gebühren auf Basis d...

Beitrag 1 - 2 von 2
Beitrag vom 04.01.2021 - 15:26 Uhr
UserAero1978
Referent
User (18 Beiträge)
...die deutschem FR Mitarbeiter bekommen kein KUG-Geld ? ...wer in die Arbeitslosenkasse einzahlt, bekommt das auch, muss aber vom Arbeitgeber beantragt werden, bzw. begründet werden ! ...tja,...und LH und DE werden vom Steuerzahler finanziert ? ...auch Quatsch, ...jeder Cent muss zu Zindesn zwischen 3% -9% zurückgezahlt werden, zudem hat sich der Staat ein 20%iges Vorzugspaket an Aktien zu 2,54€ gesichert ! ...wie steht die Aktie jetzt ???

...FR bezieht auch indirekt Suventionen/Steuergelder, für die Nutzung von Regionalflughäfen, durch sehr geringe Flughafengebühren ! Also mir kommen die Tränen ! ...die Kosten werden auf dem Rücken der Mitarbeiter gepackt !
Beitrag vom 05.01.2021 - 22:51 Uhr
Userphcmbauer
User (3 Beiträge)
Arbeitgeber sind nur dann KUG berechtigt, wenn Sie ihren Betrieb oder eine betriebsabteilung in DE haben. Beides trifft auf FR nicht zu da alle Weisungen und wesentlichen arbeitsrechtlichen Erklärungen (Kündigung etc) aus Dublin kommen.

In Deutschland werden derzeit nur die Ryanair Flughäfen in Hahn und Friedrichshafen subventioniert. Diese Subventionen können jedoch ggü. der LH nicht Wettbewerbswirksam sein da die LH von diesen Flughäfen nicht fliegt. (so EuGH). Beide Airports fertigen im übrigen kaum PAX ab. Auch in absehbare Zeit wird die Frage, inwieweit der Wettbewerb durch die Subventionen der Flughäfen beeinflusst wird, nicht entschieden werden, da sich FR aus Rostock zurückgezogen hat. Interessanterweise in unmittelbaren Zusammenhang als LH von dort kurzzeitig geflogen ist.

Was die LH Darlehen angeht ist unstreitig dass die Maßnahmen im Binnenmarkt Wettbewerbswirksam sind und daher auch entsprechend Zustimmungsbedürftig. Wie das gerichtlich bewertet wird bleibt abzuwarten. Die Konditionen scheinen schon einschneidend zu sein was anscheinend bewusst so gewählt wurde, um wettbewerbsrechtlichen Bedenken zu begegnen. Andererseits ist gut möglich, dass ein entsprechendes Darlehen gar nicht oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen am Markt erhältlich wäre. Sollte sich dann noch abzeichnen, dass das die Darlehen nicht mehr zurück gezahlt werden (können), sondern ein dept to equity swap stattfindet, sind die Maßnahmen schon krass Wettbewerbswirksam was entsprechend einer krassen Rechtfertigung bedarf. Es bleibt also sehr spannend.

Im Sinne der Transparenz: ich bin KEIN FR jünger oä hab gegen FR gestern erst einen Titel erstritten (Zahlungsbefehl widersprochen aber dann vor Gericht ein Anerkenntnis aussprechen ??? Naja meinen Gebühren gefällt das) Ich wünsche mir nur dass die Maßnahmen sachlich, neutral und differenziert betrachtet werden. Was derzeit im Markt passiert gab es neben den Bankenrettungen von 08 so in der BRD noch nie.