Warning: mysql_fetch_array() expects parameter 1 to be resource, boolean given in /homepages/18/d506720601/htdocs/_aero_de/pages/forum_posts.php on line 236

Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Airbus Beluga XL erhält das Bugtor

Beitrag 16 - 17 von 17
1 | 2 | « zurück | weiter »
Beitrag vom 08.12.2017 - 12:41 Uhr
User
User ( Beiträge)
Hallo Herr Menschmeier,

das die DA-42 natürlich nicht unter CS25 fällt, ist vollkommen klar. Das hatte ich auch so nicht geschrieben. Das Beispiel mit der DA-42 hatte ich in dem Beitrag zu den "Zulassungsbestimmungen gemäß EASA Part-21" geschrieben und war nur darauf bezogen. Denn diese gelten für alle Luftfahrzeuge. Der Beitrag mit den Bauvorschriften war ein anderer. Das hat aber offensichtlich zu Missverständnissen geführt.

Bzgl. des RTC (Restricted Type Certificate) lerne ich sehr gerne dazu, jedoch habe ich Ihre Definition bisher noch nie gehört und auch keine Regularien dazu gefunden. Nach meinem Wissen beruht daher das RTC auf den eingeschränkten Verwendungszweck und die unkonventionelle Auslegung.

Dennoch ist auch ein RTC eine gültige Musterzulassung (und das war ja der Ursprung der Diskussion). Von der Kleinflotte mit 5 LFZ hab ich noch nie etwas gehört, jedenfalls nicht in Europa/EASA-regulierten Bereich. Vergleichbares kenne ich nur aus Amerika/FAA, dort gibt es sogenannte Experimental, auf die dieses zutreffen könnte. Hätten Sie da irgendwelche Dokumentation zu?

Beste Grüße,
Danny Schneider
Beitrag vom 08.12.2017 - 16:37 Uhr
Usermenschmeier
User (710 Beiträge)
Alle dem RTC zu Grunde liegenden Vorschriften werden in diesem verlinketen RTC doch genannt und sind auf der EASA Seite einsehbar.

EASA Part 21 regelt zudem auch primär nur die Anforderungen an einen DOA bzw POA Betrieb. die direkten Zulassungsabläufe werden in der Airworthiness of type design nach PR.CERT.00001 abgehandelt und Die Technischen Vorraussetzungen werden hier der CS25 geregelt .
 https://www.easa.europa.eu/document-library/certification-procedures/airworthiness-type-design

Diese setzt jedoch vorraus, dass der Type Certificate beantragende Entwickler/Hersteller nach EASA 21 zugelassen ist.

EASA 21 verpflichtet den DOA und POA nur zu einer bestimmten Unternehmensstruktur/Verfahren und Dokumentationsvorschriften und zur Einhaltung und Überwachung der EASA Regeln. Somit spielt die EASA 21 auch ein Rolle, aber nicht auf der technischen Seite sondern auf der Dokumentationsseite

Um es kurz zu machen.

Ein EASA Part 21 Design/Herstellungsbetrieb kann ein Flugzeug (>5,7t) nach CS25 mit den Verfahren nach PR-CERT.00001 zulassen. Die dafür notwendigen Flugtests werden auch wieder in einem andern Dokument als der 21 geregelt.

Das RTC ist keine richtige Musterzulassung, es ist eine Einzelabnahme eines Flugzeuges das mit der CS25 ganz oder in den entscheidenden Teilen übereinstimmt und von einem DOA/POA Halter gebaut wurde, deswegen werden auf dem RTC auch die Kennzeichen explizit genannt. Bei einem normalen TC wird das Modell zugelassen und der Hersteller (POA) darf davon beliebig viele Kopien erstellen und Übereinstimmungszertifikate dafür ausstellen, die dann wiederum zum Zulassen des LFZ genutzt werden können. Das geht mit einem RTC nicht.

Aus der NPA2008-006:
Zitat:
Restricted Type Certificate (R­TC) may be applied for if a TC is not
appropriate and the aircraft is designed for a special purpose. An R­TC is not
required for an aircraft which is designed for a special purpose when it can still
comply with the essential requirements. Only when compliance with all
essential requirements is not possible an R­TC can be issued.
The Agency recognises that the list of examples may be confusing because
many of these special purpose operations can also be performed by aircraft
that have a full TC. Therefore the examples are deleted and only the general
introduction in the relevant Guidance Material (GM) is kept.

Zitat Ende

Diese Liste welche regelt was eine TC ungemessen macht und dann ein RTC erfordert wurde wegen Uneindeutigkeit gelöscht. Zu meiner beruflich aktiven Zeit war dies unter anderem eine Flotte von nicht mehr als 5 Flugzeuge im eigenen Gebrauch (also kein Verkauf) mit Sondereigenschaften. Darunter fällt die Beluga. Und sie ist ein Major Change aus einem zertifizierten Modell.
Wie gesagt, diese Liste gibt es offenbar nicht mehr, die EASA entscheidet heute in einer Einzelfallentscheidung.

Dieser Beitrag wurde am 08.12.2017 16:41 Uhr bearbeitet.
1 | 2 | « zurück | weiter »