Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Als Pilotin zu klein - Gericht weist...

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Beitrag vom 25.06.2014 - 23:58 Uhr
Userfbwlaie
User (4887 Beiträge)
Kann man dann noch die PAPI und die Instrumente sehen, ohne den Kopf groß zu bewegen....
Ob die Klägerin im Gerichtssaal einen Platz mit entsprechnder Sitzhöhe erhielt?


Dieser Beitrag wurde am 26.06.2014 14:47 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 26.06.2014 - 06:16 Uhr
UserBlackmicha
engineer
User (100 Beiträge)
Um ein Auto zu führen gibt es auch keine Mindestgröße. <

das ist wohl so nicht ganz richtig ! es gab doch vor Kurzen den Fall , wo eine Kleine Frau nicht zur Pruefung zugelassen wurde durch das Landratsamt.

Sie kaempft wohl heute noch dagegen,keine Ahnung wie es ausgegangen ist
Beitrag vom 26.06.2014 - 08:54 Uhr
User21papacharlie
Linkl.
User (194 Beiträge)
Um ein Auto zu führen gibt es auch keine Mindestgröße. <

das ist wohl so nicht ganz richtig ! es gab doch vor Kurzen den Fall , wo eine Kleine Frau nicht zur Pruefung zugelassen wurde durch das Landratsamt.

Sie kaempft wohl heute noch dagegen,keine Ahnung wie es ausgegangen ist

stimmt, den fall habe ich auch mitbekommen. es ist einfach so, dass man für bestimmte dinge nun mal eine bestimmte körperliche eignung braucht. und da verstehe ich dann nicht, wie man dagegen klagen kann bzw einen schadensersatz in dieser höhe verlangen kann...
Beitrag vom 26.06.2014 - 10:22 Uhr
Userabc12345
User (1 Beiträge)
Was mich besonders bei dieser Geschichte stört:

Bevor man überhaupt zum Lufthansa-Auswahlverfahren für die Pilotenausbildung eingeladen wird, muss man zu allererst eine umfangreiche Online-Bewerbung ausfüllen mit vielen personenbezogen Daten. Dabei setzt man auch sein Häkchen neben dem Punkt, dass man die Anforderungen/Kriterien von seinem angestrebten Arbeitgeber verstanden hat und diese auch ERFÜLLT. Und die Mindestgröße von 1,65cm gehört eben auch dazu!

Da finde ich es ziemlich egal, wie weit man es bei den Tests geschafft hat. Falsche Angaben machen und auffliegen ist die eine Sache, aber dann noch mit diesem Hintergrund auf Schadensersatz zu klagen finde ich wirklich sehr schwach.
Beitrag vom 26.06.2014 - 14:46 Uhr
Userfbwlaie
User (4887 Beiträge)
Ob die Dame schon mal in einer C172 mit dem Garmin 1000 geflogen ist?
Falls das PFD samt Steuerung ausfällt, hat man das MFD im "revisionary mode" zur Vefügung und braucht einen langen Arm...
Das alles kann sich - besser wird sich - ändern. Die Schalter werden wohl verschwinden und durch touch screen Felder ersetzt werden. Dadurch spart man sich aufwändige Verkabelung und eben auch orgonomische Probleme, die Schalter richtig zu plazieren.

Der Anwalt (für die Frau) wollte einen Vergleich - so kann er nach "Aufwand" abrechnen. Wg. der Schadenshöhe konnte der Anwalt mehr verlangen - auch ohne Vergleich!
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