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Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / American Airlines bestellt 42 Boeing...

Beitrag 1 - 6 von 6
Beitrag vom 21.10.2009 - 10:08 Uhr
UserAirTommy
User (804 Beiträge)
Hab nochmal bei MTU nachgeschlagen:

 http://mtu.de/en/press/actual_news/AmericanAirlines/index.html

MTU Aero Engines benefits from a big Dreamliner contract: American Airlines will equip 42 Boeing 787s on firm order with GEnx...

Sehr interessant. Vor allem, weil AA im September schon entschieden hat, die GEnx für Flugzeuge zu wählen, die sie eigentlich ja noch gar nicht bestellt hatten. Sollte sich München da vielleicht verplappert haben?
Beitrag vom 21.10.2009 - 11:43 Uhr
User
User ( Beiträge)
Etwas dass bereits in der Öffentlichkeit ist - wenn auch beschränkt auf die Öffentlichkeit einer bestimmten Industrie, ist kein Geheimnis mehr.

Somit kann sich hier niemand verplappert haben.

Ausserdem, gibt es für börsennotierte Unternehmen bestimmte Mitteilungspflichten.


Post von Admin tw. gelöscht
Beitrag vom 21.10.2009 - 12:15 Uhr
UserInside Man
Moderator
hey hey, der letzte Satz ist komplett unnötig, insbesondere der Nebensatz!
Beitrag vom 21.10.2009 - 12:30 Uhr
UserAirTommy
User (804 Beiträge)
Naja, also das Vorrecht, eine Festbestellung öffentlich bekannt zu geben, liegt grundsätzlich bei der Airline - nicht beim Hersteller und schon gar nicht bei Zulieferern. Da weder AA noch Boeing bislang eine Festbestellung bestätigt haben, könnte das von MTU schon vor der Zeit sein. Ggf. aber nur ein paar Stunden - AA gibt heute Quartalszahlen bekannt; vll. kommt da ja auch die Auftragsbestätigung.

Beitrag vom 21.10.2009 - 17:12 Uhr
User
User ( Beiträge)
Das stimmt so auch nicht! Der Triebwerkshersteller muss einen Grossauftrag eigenständig bekanntgeben und das liegt auch bei MTU - ja neach Auftragsvolumen! Hier gelten Börsengesetze bzw Finanzaufsichtsregelungen.

Auch hat eine Bestellung und Vertragsunterzeichnung nichts mit der Medienbekanntgabe zu tun. Erstere ist jedoch ausschlaggebend für Medlungen innerhalb der Pflichten von notierten Unternehmen!

Post von Admin tw gelöscht. Bitte beachten Sie die Forenetiquette!
Beitrag vom 21.10.2009 - 18:27 Uhr
UserAirTommy
User (804 Beiträge)
Natürlich gelten hier Börsengesetze. Ich bin seit mehr 10 Jahren als Syndikus in einem Luftfahrtunternehmen tätig und kenne die in und auswendig. Die sehen aber nicht vor, dass man bei einer Auftragsmitteilung auch den Kunden angeben muss - denn der Kunde kann seinerseits anderen Mitteilungpflichten unterfallen.

Dies ist auch der Grund, weshalb Flugzeugbestellungen bisweilen zunächst ohne Nennung des Kunden geführt werden; ggf. gibt der Kunde diese dann nämlich erst zum nächsten Berichtstermin bekannt. AA hat jedenfalls vorab keine Mitteilung an die SEC herausgegeben, aus der hervorgeht, dass 42 B787 fest bestellt wurden, wie in der MTU-Mitteilung drin steht.