Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Boeing muss KC-46A nachbessern

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Beitrag vom 13.08.2019 - 20:53 Uhr
UserDavid_B
User (594 Beiträge)
Braunschweiger Umland sollte Hinweis genug sein...
Beitrag vom 13.08.2019 - 21:24 Uhr
UserVJ 101
User (1572 Beiträge)
Totaler Blödsinn, wer am Flugzeug/ Komponenten/ Baugruppen arbeiten soll, muss die erforderliche Qualifikation nachweisen, dies gilt bei Airbus zivil, military, helicopters und auch bei Lenkwaffen, ebenso bei Space.
Beitrag vom 13.08.2019 - 21:28 Uhr
UserAnfang
User (116 Beiträge)
Um eine Sektion an die andere zu nieten, brauche ich keine mehrjährige Ausbildung, egal ob hinterher B oder A draufsteht.
Die Zulassung der einzelnen Standorte nach jeweiligem nationalen Recht erfordert eindeutig, dass diese Berufsausbildungen vorhanden sind.
Kommt aber etwas darauf an, welche Tätigkeit genau ausgeführt wird. Es macht keinen Sinn, alles zu einem einzigen Eintopf zu verrühren. TOP Voraussetzungen heißt, dass Qualifikation vorhanden ist, aber nicht dass jeder Lagerist eine flugzeugspezifische Berufsausbildung absolviert hat. Und bestimmte Formen der Qualifizierung bestehen eben aus einer Einweisung bzw. Einarbeitung, das wars.
Sollte diese nur Artverwand sein, bsp Metallbauer antelle eines Flugerätbauers/Fluggerätemechaniker, müssen gewissen Umschulungen stattfinden.
Umschulung ist aber etwas anderes als Ausbildung, schon alleine was Berufserfahrung angeht. Warum sollte ich eine Berufsausbildung in Flugzeugtechnik machen, um hinterher bei Airbus Sitze einzubauen? Bewerben Sie sich doch mal dort und geben Sie an dass Sie gelernte Floristin sind, Sie werden sich wundern.
Beitrag vom 13.08.2019 - 21:31 Uhr
UserAnfang
User (116 Beiträge)
Totaler Blödsinn, wer am Flugzeug/ Komponenten/ Baugruppen arbeiten soll, muss die erforderliche Qualifikation nachweisen, dies gilt bei Airbus zivil, military, helicopters und auch bei Lenkwaffen, ebenso bei Space.
Welche "Qualifikation" brauche ich denn Ihrer Meinung nach, um zwei Blechteile zusammenzunieten? Holen Sie sich doch mal einen frisch ausgelernten Fluggerätmechaniker und lassen Sie diesen zwei Rumpfsektionen bei Airbus zusammennieten. Der muss genauso eingearbeitet werden wie der Kantinenfahrer aus dem Braunschweiger Umland.
Beitrag vom 13.08.2019 - 21:51 Uhr
UserSalzkönig
User (18 Beiträge)
Ist doch ganz einfach: Wenn ich mit meinem PKW in die Fachwerkstatt fahre, kümmert sich ein ausgebildeter Mechaniker (Mechatroniker) um meinen Wagen. Fahre ich aber zum Reifenhändler, kann es gut sein dass man den Mitarbeiter eingearbeitet hat. Wer damals in Wolfsburg (Braunschweiger Umland) bei mir die Rücklichter angeschraubt hat, gelernter oder angelernter Mitarbeiter, ich kann irgendwie keinen Unterschied erkennen.
Beitrag vom 13.08.2019 - 21:57 Uhr
UserAnfang
User (116 Beiträge)
Totaler Blödsinn, wer am Flugzeug/ Komponenten/ Baugruppen arbeiten soll, muss die erforderliche Qualifikation nachweisen, dies gilt bei Airbus zivil, military, helicopters und auch bei Lenkwaffen, ebenso bei Space.
Ich gehe davon aus, Sie meinen lizenziertes Personal, wie es in der Wartung gebraucht wird. Die müssen das Flugzeug anschließend wieder für den nächsten Flug freigeben. Daher auch die Lizenz. In der Produktion muss der einzelne Mitarbeiter das nicht.
Beitrag vom 14.08.2019 - 08:10 Uhr
Usermenschmeier
User (710 Beiträge)
Nein meint er nicht.

Wenn sie noch nicht einmal den Unterschied zwischen Herstellung nach EASA 21G Regularien und Wartung nach EASA 145 sowie freigabeberechtigtem Personal nach EASA 66 zu kennen scheinen, dann sollten sie mit ihren Beleidigungen in den vorherigen Antworten doch etwas vorsichtig sein. Das wirkt sehr albern.

Nur um sie nicht komplett weiter in Unkenntnis zu lassen.

Um in der Herstellung in Deutschland (EASA 21G) arbeiten zu können,.müssen sie ein anerkannte Ausbildung im IHK Bereich haben. Ist diese nicht Flugzeugbezogen gibt das LBA den Umfang der Umschulung vor. Danach brauchen sie Modul- oder Typenlehrgänge um Zertifizierungen im Rahmen des QM Systems machen zu dürfen.

In der Wartung (EASA 145) brauchen sie ebenfalls eine Berufsausbildung aber zusätzlich alle Basismodule der Luftfahrtprüferweiterbildung. Dazu kommen dann der Prüfberechtigung (CAT A, B1/2 oder C) angepasste Aufbaumodule und Musterzulassung für die persönliche AML nach EASA 66.

Auch da können sie einen Unterschied erkennen. Die CAT 66 Leute haben eine personenbezogene Zulassung. Bei EASA21 ist diese dem QM System des Betriebes zugeordnet.
Beitrag vom 14.08.2019 - 08:42 Uhr
UserVJ 101
User (1572 Beiträge)
Kollege menschmeier hat es völlig zutreffend dargestellt.

Ich erlaube mir noch zu ergänzen, dass es sich in der militärischen Herstellung und Instandhaltung analog verhält, die entsprechende Befähigung des Personals muß nachweislich darstellbar sein, was vom LufABw (Luftfahrtamt der Bundeswehr) auch regelmäßig in den Audits abgefragt wird.

Die Anforderungen an das freigabeberechtigte Personal im Instandhaltungsbetrieb (Part 145 bzw. Bereichsvorschrift C1-275/2-8956 Abschn. 2.3 - dort "firmenintern freigabeberechtigtes Personal", die Freigabe durch den Güteprüfer) sind weiter gefasst als an das Personal im Herstellungsbetrieb.
Beitrag vom 14.08.2019 - 14:46 Uhr
Usermenschmeier
User (710 Beiträge)
Auch für gelernte Floristen, nicht wahr?

Wenn Sie die Umschulung gemacht haben, ja, die ist aber für Floristen in etwa im Umfang von 2 Jahren.

Danach brauchen sie Modul- oder Typenlehrgänge um Zertifizierungen im Rahmen des QM Systems machen zu dürfen.
Welche Module brauche ich denn bevor ich Sitzbänke am Boden festschrauben darf?

Modul 25 und wenn die Sitze IFE haben, zusätzlich Modul 44 und 23.

Nur so nebenbei. Airbus beschäftigt keine Leute die nur derartig eingeschränkt einsetzbar sind. Airbus unterscheidet zwischen Kabine und Basisflugzeug in den Endlinien und die Mechaniker und Elektroniker sind dann in allen diesen Modulen geschult. Das Umfasst dann für die Kabine noch einen Sauerstofflehrgang, eine Notrutschenschulung, und noch einige mehr.

Muss ich da auch was über Propellertriebwerke lernen?

Nein, müssen sie als CAT B1 am A320 auch nicht, dann haben sie allerdings eine Eintragung diesbezüglich in Ihrer AML

Die CAT 66 Leute haben eine personenbezogene Zulassung. Bei EASA21 ist diese dem QM System des Betriebes zugeordnet.
Na also, dann kann jeder HaJoPay bei Airbus schrauben, genau wie bei Boeing.

Nein, Sie haben nur eine Stempelberechtigung die nur im Bereich das QM Systems von Airbus gilt, die sie beim Verlassen das Betriebes aber nicht mitnehmen können.

Dieser Beitrag wurde am 14.08.2019 14:48 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.08.2019 - 16:38 Uhr
UserAnfang
User (116 Beiträge)
Natürlich sage ich schon die ganze Zeit dass man auch ohne Ausbildung im flugzeugtechnischen Bereich bei Airbus Sitze einbauen kann. Das haben Sie lange bestritten, jetzt geben Sie aber zu dass man das auch als gelernter Florist (m/w/d) eingearbeitet werden kann.
Und jetzt versuchen sie sich plump aus ihrer versuchten Desinformation zu winden.
Spieglein, Spieglein an der ...
Nein sagen sie nicht, sie sagen man braucht keine Ausbildung um da zu arbeiten und das ist nunmal komplett falsch.
Also, wenn Florist mal keine Ausbildung ist ...

Dieser Beitrag wurde am 14.08.2019 16:39 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.08.2019 - 20:19 Uhr
UserFly-away
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Fly-away Moderator
Beitrag vom 14.08.2019 - 21:23 Uhr
Usermenschmeier
User (710 Beiträge)
Ach ja sehr geehrter Anfang.

Ihr Florist muss während der Umschulung gemäß Qualifizierungsmatrix eine Abschlussprüfung vor der IHK absolvieren.

Oder kurz gesagt: er muss eine neue, allerdings verkürzte, Berufsausbildung machen. Ihm werden nur Fächer wie Gesellschaft und Wirtschaft anerkannt. Alles andere ist quasi nutzlos, da zu weit entfernt von der Zielqualifikationen.

Beitrag vom 14.08.2019 - 22:15 Uhr
UserFly-away
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